Verteidiger gleich bei der ersten Vernehmung gefordert
Die konsequente Umsetzung der EU-Prozesskostenhilfe-Richtlinie ist Ziel eines Antrages der FDP-Fraktion im Bundestag. Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 dem Beschuldigten im Falle der notwendigen Verteidigung nach Paragraf 140 der Strafprozessordnung einen Pflichtverteidiger ohne das Erfordernis einer Antragstellung zur Seite zu stellen. Ein Fall der notwendigen Verteidigung sei immer dann vorzusehen, wenn eine Freiheitsstrafe auf dem Spiel steht. Weiter müsse der Verteidigung von Anfang an auch ein Anwesenheits- und Fragerecht bei polizeilichen Vernehmungen des Beschuldigten sowie einzelnen Beweiserhebungen im Ermittlungsverfahren eingeräumt werden. Die Auswahlentscheidung bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers solle nicht länger durch die Gerichte, sondern durch die Anwaltschaft selbst getroffen werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der PKH-Richtlinie verfolge den von der Richtlinie beabsichtigten Zweck der Stärkung von Beschuldigtenrechten nur halbherzig, heißt es in dem Antrag. Das Recht auf Verteidigung ab der ersten Stunde müsse vorbehaltlos gewährleistet werden.
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