Sehr geehrte Damen und Herren,
Rechtsanwalt Siegfried B. aus Dresden, ein Kammermitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen, wurde im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden zum Unternehmen INFINUS AG in Untersuchungshaft genommen. Was passiert eigentlich in solchen einem gravierenden Fall mit der Zulassung als Rechtsanwalt? Ruht diese?, oder kann die Kanzlei des Rechtsanwalts B. dann die anhängigen Verfahren weiterführen. Über eine kurze Antwort würden wir uns in dem Ihnen bekannten Vorgang Infinus/RechtsanwaltB. sehr freuen.
Antwort de Rechtsanwaltskammer Dresden a diebewertung.de:
Sehr geehrter Herr Bremer,
auf Ihre Anfrage kommen wir zurück und bitten Sie um Verständnis, dass wir zu laufenden Verfahren gegen unsere Kammermitglieder nicht öffentlich Stellung nehmen.
Allgemein können wir Ihnen mitteilen, dass die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens oder die rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nicht zum Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer führt.
Sofern in dem vorgeworfenen Verhalten eine Berufspflichtverletzung des Rechtsanwalts liegen könnte, hört die Rechtsanwaltskammer den Betroffenen an. Die Berufsrechtsabteilung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer entscheidet sodann über den Ausspruch einer Rüge.
In schweren Fällen legt die Rechtsanwaltskammer den jeweiligen Vorgang jedoch sofort der Generalstaatsanwaltschaft vor. Diese entscheidet über eine Anschuldigung vor dem Anwaltsgericht – vergleichbar mit einer Anklage im Strafverfahren.
Das Anwaltsgericht verhängt bei erwiesener Schuld Strafen von Warnung und Verweis über Geldbußen und Berufsverbot bis hin zum Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft. Das Verfahren läuft dabei eigenständig zwischen Generalstaatsanwaltschaft und Beschuldigten vor dem Anwaltsgericht – ohne Einbeziehung der Rechtsanwaltskammer ab.
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