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Rechtsanwalt Dr. Edgar J. Habscheid von der Kanzlei Linnemann aus Radebeul zum Thema Infinus

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Wir sind natürlich, räumlich gesehen, sehr nahe dran an dem Unternehmen Infinus. Zum Teil haben wir in der Vergangenheit auch berufliche Berührungspunkte mit dem einen oder anderen Unternehmen aus dem Unternehmenskonglomerat gehabt. Das es einmal solch eine Situation geben würde, war dabei kaum vorhersehbar, denn der Leumund des Unternehmens war gut; bis zu dem Zeitpunkt als die Staatsanwaltschaft und die BaFin in das Unternehmen „rein gegangen“ sind. Von dem Tag an haben sich auch viele andere Menschen mit dem Unternehmen befasst. Üblich ist es dann auch „das haben wir von Anfang an gesagt“. Nun, gut auch die Insider fangen dann an zu reden. Menschen die vorher keiner kannte. Ich rate hier ganz klar zur Vorsicht, denn bis zum heutigen Tage ist nichts bewiesen. Es existieren lediglich Verdachtsmomente gegen einige handelnde Personen. Zu welchem Ergebnis die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen kommt, wird man abwarten müssen. Die wirtschaftlichen Folgen des Gesamten sind aber derzeit schon für jeden sichtbar, wie die Insolvenzen in der gesamten Firmengruppe „Infinus“ eindrucksvoll belegen. Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz, Kunden ihre angelegten Gelder und auch Vermittler ihr Einkommen. Vermittler die sicherlich selber getäuscht wurden. Auf diese Vermittler stürzen sich viele sogenannte Anlegeranwälte. Klar, denn in den meisten Fällen ist bei dem Unternehmen nicht mehr viel zu holen (was vorliegemnd abzuwarten ist). Es bleibt der Vermittler übrig. Hier werden dann Szenarien aufgebaut, die einer juristischen Wertung vor Gericht kaum standhalten werden. Das wiederum interessiert viele Anwälte dann nicht, denn die haben meistens schon einen „Kostenvorschuss“ bekommen. Also auch hier bitte Vorsicht walten lassen, und nur mit dem Anwalt ein Gespräch führen, der eine kostenschonende Erstberatung durchführt. Viele Anwälte geben Ihnen auch eine schriftliche Einschätzung zu dem (ihrem) juristischen Problem. Nun haben wir von der Wiederaufnahme des Vertriebes bei der INFINUS (Blau) gehört, dem Haftungsdach. Frechheit siegt, mag sich so manche handelnde Person gedacht haben, aber ich teile ihre Einschätzung „wer schließt bei einem Unternehmen mit diesen Nachrichten noch einen Vertrag ab?“. Insofern dürfte das Wort „Vertrieb dort eher Abwicklung“ bedeuten.

Linnemann Rechtsanwälte

Telefon: 0351 – 839 779 0

Fax:        0351 – 839 779 977

E-Mail:   Radebeul@RA-Linnemann.de

Meißner Straße 103

01445 Radebeul

1 Komment

  • Vielen Dank für Ihren realistischen und vernünftigen Bericht Herr RA !
    Ich bin da ganz bei Ihnen, lediglich die letzten Sätze teile ich nicht !
    Es gibt viele Menschen die um das Überleben der Infinus AG mit all ihren persönlichen Kräften kämpfen! Geben wir uns die Chance das Beste daraus zu machen ! Ich jedenfalls werde in Zukunft voller Stolz meine Infinus Visitenkarte, auch bei Ihnen, auf den Tisch legen, denn WIR kämpfen und rennen nicht einfach weg. !
    Beste Grüße aus Ihrer Nachbarschaft !

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