Interviewer: Guten Tag, Herr Blazek. Wir freuen uns, Sie als Experten zum Thema Riester-Verträge und speziell zu den Kostenklauseln bei Sparkassen hier zu haben. Können Sie uns zunächst den Hintergrund der Klage der Verbraucherzentrale gegen die Sparkasse erläutern?
Daniel Blazek: Guten Tag und vielen Dank für die Einladung. Der Kern der Klage gegen die Sparkasse dreht sich um die Kostenklauseln in den VorsorgePlus Riester Banksparplänen. Diese Klauseln sehen vor, dass bei Rentenbeginn eventuell zusätzliche Kosten für die Verbraucher:innen anfallen könnten. Das Problem dabei ist, dass solche Kosten bereits beim Abschluss des Riester-Vertrags transparent und klar kommuniziert werden müssen.
Interviewer: Der Bundesgerichtshof hat eine solche Kostenklausel für rechtswidrig erklärt. Können Sie uns die Bedeutung dieses Urteils erläutern?
Daniel Blazek: Ja, der BGH hat mit seinem Urteil klargestellt, dass die Kostenklausel, wie sie von der Sparkasse Günzburg-Krumbach und anderen Sparkassen verwendet wurde, rechtswidrig ist. Dieses Urteil ist wegweisend, denn es unterstreicht, dass Verbraucher:innen vor unerwarteten und intransparenten Kosten geschützt werden müssen. Insbesondere in der Altersvorsorge, wo die Menschen langfristig planen und auf die Auszahlungen angewiesen sind.
Interviewer: Was bedeutet das konkret für Kund:innen von Sparkassen und auch von Volks- und Raiffeisenbanken?
Daniel Blazek: Kund:innen sollten ihre Vertragsunterlagen genau prüfen und darauf achten, ob und welche Kosten für die Umwandlung ihres angesparten Kapitals in eine Rente anfallen. Bei Sparkassen sollten sie insbesondere auf Formulierungen wie „gegebenenfalls Abschluss- und/oder Vermittlungskosten“ achten. Bei Volks- und Raiffeisenbanken ist es wichtig, auf Ausschlüsse von Abschluss- und Vertriebskosten zu achten, aber auch auf die mögliche Erhebung „einmaliger Verwaltungskosten“.
Interviewer: Welche Handlungsmöglichkeiten haben Verbraucher:innen, die sich mit solchen Kosten konfrontiert sehen?
Daniel Blazek: Verbraucher:innen haben verschiedene Möglichkeiten. Wenn sie ein Verrentungsangebot noch nicht angenommen haben, sollten sie dieses kritisch prüfen und gegebenenfalls eine Nachbesserung verlangen. Haben sie das Angebot bereits angenommen, wird die Lage komplizierter, aber es gibt auch hier Wege, etwa über eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums oder Täuschung. Wichtig ist, dass sie nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen, um ihre Rechte vollumfänglich wahrzunehmen.
Interviewer: Zum Abschluss, Herr Blazek, was raten Sie den Verbraucher:innen generell in Bezug auf Riester-Verträge und Altersvorsorge?
Daniel Blazek: Mein Rat ist, sich nicht von verlockenden Angeboten blenden zu lassen, sondern stets auf Transparenz und Verständlichkeit der Vertragsbedingungen zu achten. Zudem ist es ratsam, sich unabhängig beraten zu lassen, um die beste Entscheidung für die eigene Altersvorsorge zu treffen. Denn es geht hier um die finanzielle Sicherheit im Alter, und die sollte man nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
Interviewer: Vielen Dank, Herr Blazek, für diese wichtigen Einblicke und wertvollen Ratschläge.
Daniel Blazek: Es war mir ein Vergnügen. Vielen Dank für das Gespräch.
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