Rechtsanwalt Daniel Blazek hatten wir damals zum Komplex „BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG“ befragt. Auch Daniel Blazek kam damals zu einer ablehnenden Einschätzung, was das Produkt und Vertriebskonzept anging. Daniel Blazek kennen wir ja als den Vertriebsanwalt schlechthin, aber wir erinnern uns auch daran, daß Daniel Blazek schon damals gesagt hat “ da dem Vertrieb dann später in Prozessen helfen zu können mit den bekannten Vertragskonstruktionen, halte ich für nahezu nicht möglich“. Hier würde ich mich dann als Anwalt sicherlich auf die Seite der Anleger stellen. Hätte Daniel Blazek damals gewusst, das wir hier einmal in genau diese Situation kommen würden, wäre er da bei seiner Äußerung geblieben? Genau das haben wir Daniel Blazek nun in einer Presseanfrage an ihn gefragt.
Daniel Blazek hatte sich damals auf unsere Bitten hin die uns zur Verfügung stehenden Werbe und Vertragsunterlagen einmal angeschaut. Besonders Suspekt war uns, siehe auch unsere Berichterstattung dazu, die Werbung mit dem Schreiben der BaFin was nur in Auszügen auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht wurde. Wir hatten damals mehrfach versucht das Angebot der Baxter Sachwert GmbH anzunehmen und uns das Schreiben in deren Büro anzuschauen. Nach einer ersten Zusage wurde uns dann der Termin in Berlin kurzfristig abgesagt, ohne Begründung. Nun, müssen alle Beteiligten mit den Folgen leben, und man kann nur hoffen das die Justiz hier konsequent gegen die Verantwortlichen des Unternehmens dann Ermittlungen aufnehmen wird um das bis ins Detail aufzuklären. Die Vermittler zumindest in diesem Fall werden sich sicherlich „warm anziehen müssen“.
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