Sehr geehrte Damen und Herren ,
in Sachen Lombardium zirkuliert eine Falschmeldung einer Anlegerkanzlei aus Hamburg durch das Netz sowie eines Vereins, der diese Kanzlei zitiert. Dem Aufhänger nach seien die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft und die LombardClassic 3 GmbH & Co. KG insolvent. Außerdem habe die BaFin der Fidentum GmbH das Kreditgeschäft untersagt.
Beides ist unzutreffend.
Ich habe gestern mit Herrn Wüstemann telefoniert. Solche Äußerungen sind unwahr, schädlich und rechtswidrig. Weder haben beide Gesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt, noch liegt ein Insolvenzgrund vor, noch war die Fidentum GmbH Rechtssubjekt der BaFin-Verfügung. Ich gehe davon aus, dass die betroffenen Gesellschaften dies rechtlich angehen werden und halte Sie auf dem Laufenden.
Daniel Blazek
RA, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht
Man hört immer nur von LC 3. Was ist mit LC 2 ?