Rechtsanwalt Daniel Blazek, BEMK Rechtsanwälte PartGmbB
Nun ist es offiziell, die Deutsche Lichtmiete ist pleite. Wahrscheinlich haben die Hausdurchsuchungen doch Vermögensarreste nach sich gezogen. Doch auch andere Aspekte sind bemerkenswert, wie zum Beispiel:
- Es handelt sich (auch) um Anleihen weshalb das Thema der gemeinsamen Gläubervertreter aufkommen wird. Macht das Sinn und wer profitiert davon?
- Warum wurde welcher vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzt, wer hat dabei wie im Hintergrund agiert mit welchem Zweck? Wurde vielleicht schon vorher eine Schutzschrift beim Insolvenzgericht hinterlegt und warum?
- Soll es einen (vorläufigen oder endgültigen) Gläubigerausschuss geben, wer sollen die Mitglieder sein und warum? War hier etwas abgekartet?
- Außerdem handelt es sich um eine Kriminalinsolvenz. Was bedeutet das für das gesteigerte Klärungsbedürfnis der Anleger, auf wen wird sich der Unmut fokussieren, wann müssen welche Forderungsanmeldungen erfolgen?
- Wie stellt sich die Gläubigerschaft bei der ersten Gläubigerversammlung auf und wird der Verwalter, der in seinem Amt bestätigt werden will, beibehalten oder abgewählt?
- Welche (gemeinsamen) Gläubigervertreter werden sich bewerben und ggfls. gewählt werden, so dass nur noch diese gewisse Rechtshandlungen für die Gläubiger vornehmen können, so dass diese insoweit angeschnitten sind?
- Welche Anlegervertreter werden mit informatorischen Nebelkerzen werfen und am Ende doch in erster Linie die Haftung der Vermittler und Berater empfehlen? Die üblichen?
- Was ergibt sich in Bezug auf die konkreten Handlungen und mögliche Haftung der Tippgeber?
- Wie steht es um die Quotenerwartung in den generellen Ablauf des Insolvenzverfahrens, wer ist Insolvenzgläubiger mit welcher Forderung, wer ist Eigentümer welcher Lichtanlagen?
- Wurde ein Schneeballsystem betrieben und, falls ja, drohen daraus Anfechtungen von Scheingewinnen oder Provision? Wird der Verwalter hier erst nach der ersten Gläubigerversammlung transparent sein?
Solchen und anderen Fragen wird sich der Vertrieb gegenübersehen, denn er ist besserer Ansprechpartner für den Anleger (seinen Kunden) als der Verwalter oder die Staatsanwaltschaft oder gar das Management.
Hier muss sich der Vertrieb besonnen aufstellen und beachten, dass viele Anwälte in diesem Becken um die Vertretung der Anlegerinteressen werben. Hier empfiehlt sich, erst einmal Ruhe zu bewahren und später nur auf Fakten und nicht auf Spekulationen zu verweisen.
Außerdem muss sich der Vertrieb strategische Gedanken machen und ein Bild davon, wer hier warum und mit welchen Zielen agiert. Das alles ist Grundlage für das richtige Verhalten.
Wir kennen solche Vorgänge und ihre Akteure seit fast zwei Jahrzehnten zur Genüge. Beispielsweise in den Komplexen P&R, MIG, PIM Gold, PICAM/PICCOR, INFINUS, EN Storage, Captura haben wir jeweils die größte Vertriebsgruppe beraten und vertreten, was zurückreicht bis zur Göttinger Gruppe, ALAG, POC, Juragent etc. Wir kennen alle Spielchen und haben selbst schon mitgespielt. Wir raten daher stets zu einer kooperativen Strategie oder Schulterschluss mit den Kunden, aber auch zu Abgrenzung und Abwehr von standardisierten Ansprüchen. Wir arbeiten mit namhaften Versicherungsgesellschaften zusammen und gewährleisten eine Maklerbetreuung bzw. Betreuung der Finanzdienstleister. Unsere Erfolge und Referenzen sprechen dabei für sich.
Da bei der Deutschen Lichtmiete bereits ein Großteil des Vertriebs zu unseren Mandanten zählt, werden wir wie üblich Meetings online und offline abhalten, Strategien festlegen, im Hintergrund recherchieren, um für den Vertrieb, der auch seine Kunden im Auge hat, die beste Handlungsweise zu empfehlen. Wir haben auf die obigen Fragen interessante Antworten.
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