In einem aktuellen Beitrag des Handelsblatts vom 03. April 2020 wird beschrieben, dass es für eine Münchner Bank vor Gericht eng werden könnte. Sie wurde von einen P&R-Anleger auf Schadensersatz verklagt.
Die Richter befasste sich unter anderem damit, ob der Anleger Eigentümer der konkreten Container geworden sei.
Damit gab es wohl Probleme, und das Gericht war der vorläufigen Ansicht, dass die Bank die Pflicht gehabt habe, die juristische Plausibilität und die sachenrechtliche Erfüllbarkeit der Verträge zu prüfen und den Anleger gegebenenfalls auf Bedenken hinzuweisen.
Wir haben hierzu Rechtsanwalt Marc Ellerbrock (BEMK Rechtsanwälte) befragt, dessen Kanzlei unserer Information nach die meisten ehemaligen P&R-Vermittler berät. Hier seine Antwort:
„Die Anforderungen an die Pflichten eines Bankberaters sind höher als diejenigen eines freien Finanzdienstleisters, die wir vertreten. Dort ist nach wie vor die grundsätzliche Tendenz positiv, wobei jeder Prozess eine Frage des Einzelfalls ist. Bislang haben wir für ehemalige P&R-Vermittler zum Beispiel zweimal vor dem Landgericht Flensburg gewonnen, vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, zweimal vor Landgericht München I, dem Landgericht Stuttgart. Es kommen sicher noch weitere Gerichte dazu.“
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