Rechtsanwalt Dierkes aus Köln übersendet uns Abmahnung weil wir einen Artikel über seinen Mandanten Notar Dr. Thomas Wittko aus Pforzheim veröffentlicht haben

Published On: Dienstag, 29.04.2014By

Bisher, so Herr Rechtsanwalt Dierkes, sind wir immer von der Seriosität des Bundesanzeigers ausgegangen. Ihren Worten entnehmend könnte das ja falsch gewesen sein. Nach nochmaliger Einsichtnahme in den Bundesanzeiger und Rückruf bei der bearbeitenden Staatsanwaltschaft wurde uns der Vorgang, wie vor unserer Berichtsveröffentlichung, ausdrücklich bestätigt. Schauen Sie sich doch einmal die Veröffentlichung im Bundesanzeiger an, hier wird doch explizit sogar nach „Geschädigten“ gesucht, wenn wir den Text (siehe pdf Dokument anbei) richtig lesen. Genau das war unser Beweggrund diese Veröffentlichung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, denn ansonsten haben wir mit Notaren wenig am Hut. Die Größendordnung möglicher Geschädigter hat uns aber eben zur Veröffentlichung überzeugt. bundesanzeigerveroeffentlichungwittko

Solche Verfahren gegen Notare sind aus unserer Sicht sehr ungewöhnlich, in dieser Größenordnung um die es hier bei den strafrechtlichen Ermittlungen gegen Notar Wittko aus Pforzheim geht, eher noch ungewöhnlicher. Die Anzahl der Fälle die ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird ist aus unserer Sicht mehr als ungewöhnlich und sicherlich erheblich. Fast 2.000 Fälle werden, sollte sich das dann bei den Ermittlungen bestätigen, sicherlich nicht mit einer Geldstrafe einhergehen. Warten wir es ab. Wir bleiben nun an dem Fall dran.

Auch in Berlin gab es ja einen Prozess gegen einen Notar der mittlerweile rechtskräftig verurteilt ist. http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20131114.1815.391625.html

One Comment

  1. Martin Filzek Freitag, 16.05.2014 at 13:38 - Reply

    Wer sich für die Einzelheiten der gebührenrechtlichen Vorwürfe interessiert, kann in meinem Kommentarbeitrag zur ersten Behandlung dieses Themas (wo in der Überschrift stand „Notar Dr. Wittko … ein Gebührenabzocker? …“ einen längeren Beitrag zum Notarkosten-Recht nach den jeweils gültigen Gesetzen (KostO bis 31.7.2013, seit 1.8.2013 gilt das neue GNotKG) dazu lesen.

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