Das hatte sich „Übertreibungsanwalt – in Bezug auf seine Erfolge“ sicherlich ganz anders im Ergebnis vorgestellt, aber wie heißt es so schön, „Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt.“
Im Gegenteil, das Unternehmen hat sich mit diesem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf gegen uns, einen Bärendienst erwiesen, denn das Landgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass das Unternehmen in Deutschland „tätig“ ist.
Das hat möglicherweise erhebliche steuerrechtliche Konsequenzen für das Unternehmen, aber auch für die Vermittler des Unternehmens. Wir zumindest haben das Urteil einmal den zuständigen Finanzbehörden übermittelt, damit diese sich das einmal genauer anschauen können.
Natürlich raten wir möglichen Kunden, sich genau über das Unternehmen zu informieren, auch über alternative Investmentmöglichkeiten.
Auch Rechtsanwalt Dr. Brost von der Kanzlei Brostclaßen aus Köln dürfte sicherlich mittlerweile wissen, dass dieses Urteil möglicherweise ein „Bärendienst“ für seinen Mandanten war und ist, was man aber eben jetzt nicht mehr aus der Welt schaffen kann.
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