Startseite Allgemeines Rechtsanwalt Dr. Jürg Martin aus Winterthur – ist das kein Verstoß gegen Ihre Anwaltspflichten?
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Rechtsanwalt Dr. Jürg Martin aus Winterthur – ist das kein Verstoß gegen Ihre Anwaltspflichten?

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Ausführlich hatten wir ja bereits über Rechtsanwalt Dr. Jürg Martin und seiner angeblichen Beauftragung durch die Holtzbrinck Schweiz AG berichtet. Jenem Unternehmen, das auch heute noch auf der Warnhinweisliste der Schweizer Finanzmarktaufsicht steht.

Verwerflich finden wir, sehr geehrter Herr Dr. Jürg Martin, dass Sie sich möglicherweise hier für ein Unternehmen legitimieren mit einer Vollmacht, wo Sie eigentlich wissen müssten, dass diese möglicherweise keine Gültigkeit hat, denn, wenn wir die Verfügung der Finma richtig lesen, dann dürfte die Vollmacht als ihre Legitimation „wertlos“ sein, ja möglicherweise sogar einen standesrechtlichen Verstoß darstellen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schweizer Finanzaufsichtsbehörde „amused“ darüber sein wird, dass Sie hier Handlungen für ein Unternehmen vornehmen, welches unter Aufsicht eines von der Finma eingesetzten Untersuchungsbeauftragten steht.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Ihnen die Finma für diese Rechtshandlung eine Freigabe erteilt hat. Würde ja auch keinen Sinn machen. Nun lassen wir das einmal die Finma klären und von der Schweizer Anwaltsaufsicht ihr Vorgehen bewerten. Auch wenn das dann ein paar Euro an Gebühren kostet, Herr Dr. Jürg Martin, das wollen wir nun mal geklärt haben.

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