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Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann zum Thema „Einlagensicherung“

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Nachdem nun alle EU-Länder verpflichtet sind, bankenfinanzierte Einlagensicherungsfonds aufzubauen, die im Entschädigungsfall Rückzahlungen bis zu 100.000 Euro für jeden Kunden garantieren, müssen alle Kreditinstitute einem gesetzlichen oder gesetzlich anerkannten Sicherungssystem angehören. Das Einlagensicherungsgesetz umfasst damit nun auch Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken, die bisher von der Zuordnung zu einer gesetzlichen Entschädigungsrichtlinie befreit waren.
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