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Rechtsanwalt GUNTER TARKOTTA – Insolvenzverwalter für die MAS Finanz AG-ob das den Gläubigern gefallen wird?

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Unglaublich was man da erleben muss. Natürlich hat es uns interessiert, wie so ein Insolvenzverwalter in solch einem Verfahren arbeitet und wie „ehrlich und transparent“ so ein Insolvenzverfahren geführt wird. In Absprache mit 2 uns bekannten großen Unternehmen haben wir dann via E-Mail Kontakt mit dem Insolvenzverwalter der MAS Finanz AG aufgenommen. Daraufhin meldete sich dann ein Herr Büttner von Seiten des Insolvenzverwalters. Dort haben wir s o f o r t gesagt um welche Unternehmen es sich handelt und wer wir sind. Keine Spielchen also von unserer Seite. Herr Büttner bot dann auch spontan an zu einem Gespräch nach Leipzig zu kommen bzw. wenn es mit dem Termin am morgigen Tage in Chemnitz zeitlich nicht mehr passen würde, einen Termin in Dresden zu vereinbaren. Da hatten wir „das Gefühl“ der kümmert sich. Leider hatten wir in der Vergangenheit hier öfter den Eindruck, das so mancher Insolvenzverwalter manchmal Präferenzen für einen Interessenten hatte, die für einen Außenstehenden nicht nachvollziehbar waren. Hier waren unsere Bedenken dann erst mal „zerstreut“. Merkwürdiger weise meldete sich besagter Herr Büttner dann allerdings, aus nicht nachvollziehbaren Gründen, nicht mehr bei uns. Nun haben wir gedacht „frag doch mal nach“ bei Herrn Büttner. Haben wir gemacht und da hat es uns dann vom „Hocker gehauen“. Herr Büttner teilte uns mit „der Vorgang sei erledigt die Gläubigerversammlung habe sich für einen Interessenten auf Vorschlag des Insolvenzverwalters entschieden“. Angeblich habe man uns das mitgeteilt via E-Mail. Hm, diese E-Mail gibt es nicht. Herr Büttner schob dann auch direkt nach „da wolle er sich dann entschuldigen wenn das untergegangen sei“. So einfach ist das nicht Herr Büttner. Woher wissen Sie denn das nicht das Angebot der von uns benannten Interessenten für die Gläubiger „lukrativer“ gewesen wäre. Sind Sie nicht als Insolvenzverwalter verpflichtet sich seriöse Angebot anzuhören und diese dann zu prüfen? Gestatten Sie bitte auch die Frage „warum wurden die Gespräche nicht geführt obwohl avisiert“. Man könnte glatt auf den Gedanken kommen „da stimmt was nicht“ in der Abarbeitung des Insolvenzverfahrens. Vielleicht tun wir Ihnen ja Unrecht, aber bei diesem Verhalten eines Mitarbeiters des zuständigen Insolvenzverwalters ist das sicherlich absolut legitim. Wir werden uns dazu am heutigen Tage auch an das Amtsgericht in Dresden wenden.

Natürlich haben wir dazu auch einmal einen Rechtsanwalt angefragt und ihm den Fall geschildert. Auch beurteilt das Verhalten des Insolvenzverwalters als sehr „bemerkenswert“.

§ 60 InSo
Haftung des Insolvenzverwalters

(1) Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen. Er hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen.

Hoffentlich kennt der Insolvenzverwalter dieses Gesetz!

Jetzt wollen wir uns einmal anschauen wer das Unternehmen gekauft hat vom Insolvenzverwalter, und was der Käufer denn dafür geboten bzw. bezahlt hat. Wir wollen mal nicht hoffen das es sich dabei um die Altvorstände handelt. Das wäre dann sicherlich „bemerkenswert“, und vom Insolvenzgericht zu hinterfragen. Nun vielleicht hat er ja auch so einen TOP Preis bekommen, den im Leben niemand anders bereit gewesen wäre zu bezahlen, aber woher weiss er das wenn er nicht mit potentiellen Investoren spricht. Hat der einen Draht zur NSA?

Interessant wäre der Erwerb der MAS Finanz AG sicherlich auch deshalb gewesen, weil es dort größe Versicherungsbestände gab die laut Bilanz 2011 der MAS Finanz gehörten.

Zitat aus der Bilanz 2011:Die Finanzanlagen enthalten an Versicherungsgesellschaften abgetretene entgeltlich erworbene Stornoreserven in Form von Fondsdepots. Diese wurden in den Vorjahren bei der Schwestergesellschaft MAS Service OHG als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Versicherungsgesellschaften bilanziert. Aufgrund des Kaufs der Versicherungsbestände durch die MAS FINANZ AG sind die Stornodepots entsprechend dem zivilrechtlichen Eigentum bei der MAS FINANZ AG zu aktivieren. Zitat Ende

stellungnahmederraundpartnerzudemartikel

 

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