Bis vor kurzem kannten wir Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff aus Berlin gar nicht, obwohl wir denken, das wir da eigentlich die wichtigen, guten und führenden Rechtsanwaälte aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht kennen, da wir in über 8 Jahren mit Dutzenden von diesen Rechtsanwälten Kontakte hatten und auch Gespräche geführt haben. Das natürlich immer dann, wenn wir von Urteilen dieser Rechtsanwälte zu Verfahren erfahren haben, die auch uns interessiert haben.
Herr Ingo M. Dethloff war bisher nicht dabei. Nun haben wir uns auch einmal die Internetseite von Herr Ingo M. Dethloff angeschaut, denn wir wollten doch einmal wissen, welche Referenzen denn hier aufgeführt sind.
Referenzen sind dann bei Fachanwälten im Bank- und Kapitalmarktrecht für uns in letzter Instanz gewonnene Prozesse für Mandanten. Eine bessere Werbung kann es ja für einen Rechtsanwalt dann doch auch nicht geben um potentielle Kunden zu überzeugen.
Schaut man sich jedoch nun die Webseite von Herrn Dethloff an, dann ist man erstaunt über den Inhalt der Referenzene. Hier heißt es:
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Beratung und Vertretung von Verbrauchern und Privatinvestoren
bei Kapitalanlagegeschäften, insbesondere zu Fondsbeteiligungen und fremdfinanzierten Immobiliengeschäften.
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Beratung von Unternehmen und Kommunen
zu Derivaten, namentlich zu komplexen Zinsswapgeschäften.
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M&A
Beratung beim Verkauf eines russischen Unternehmens aus der Stahlbranche –
Volumen ca. 50 Millionen EURO. -
ОАО „РЖД“
AG „Die Russischen Eisenbahnen“,
Beratung der Vertretung in DeutschlandZitat Ende
Nun finden wir dann da zum Bank und Kapitalmarktrecht recht wenig an „Erfolgsreferenzen“. Nun vielleicht „stapelt Herr Dethloff ja auch nur tief“
Grundsätzlich finden wir jedoch, das insbesondere ein Fachanwalt im Bank und Kapitalmarktrecht, dann schon nachweisen sollte, das er nicht nur entsprechendes „know how“ verfügt, sondern auch auch über nachweisbare Erfolge in diesem Bereich. Das macht es einem potentiellen Mandanten dann sicherlich einfacher sich für die Vergabe eines Mandates zu entscheiden.
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