Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen hat begonnen, die ersten Vermittler der DEGAG Genussrechte anzuschreiben, deren Beratungsprozesse er für fehlerhaft hält. Sein Ziel ist es, im Namen seiner Mandanten mögliche Ansprüche wegen falscher oder unzureichender Beratung geltend zu machen. Dabei stellt Reime klar, dass der Ausgang solcher Fälle letztlich von den Gerichten entschieden wird, betont jedoch die Dringlichkeit, schnell zu handeln.
Ansprüche gegen Berater frühzeitig anmelden
„Im Moment geht es mir darum,“ erklärt Reime, „bei einem aus meiner Sicht fehlerhaften Beratungsprozess des Finanzberaters die Ansprüche meiner Mandanten geltend zu machen und dies dem Berater auch mitzuteilen.“ Sollte der betroffene Berater eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) abgeschlossen haben, so sei er nach Erhalt des Schreibens verpflichtet, den Fall seiner Versicherung zu melden.
„Natürlich entscheide nicht ich, ob der Beratungsprozess tatsächlich zu einer Haftung des Beraters führt“, fügt Reime hinzu. „Das werden die zuständigen Gerichte klären – in der Regel die Landgerichte und in manchen Fällen sogar Oberlandesgerichte.“
Warum schnelle Schritte wichtig sind
Reime weist ausdrücklich darauf hin, wie wichtig es ist, mögliche Ansprüche frühzeitig anzumelden. „Wenn der Berater keine VSH abgeschlossen hat, könnte sein privates Vermögen irgendwann erschöpft sein“, sagt er. „Das ist dann ein regelrechtes Windhundrennen. Wer zuerst kommt, hat die besten Chancen, Ansprüche durchzusetzen.“
Doch selbst wenn eine VSH vorhanden ist, bedeutet das nicht, dass der Schaden automatisch ersetzt wird. „Eine VSH wird nicht einfach auf mein Schreiben hin zahlen“, so Reime. „Es wird in der Regel erforderlich sein, eine Klage einzureichen, um die Ansprüche durchzusetzen.“
Der Weg zur Klage: Rechtliche Schritte prüfen
Der Prozess, Ansprüche gegen Finanzberater geltend zu machen, ist komplex und erfordert eine genaue Prüfung des individuellen Beratungsprozesses. Reime betont, dass viele Beratungsfehler möglicherweise auf unzureichender Risikoaufklärung beruhen. Besonders beim Verkauf von DEGAG-Genussrechten sei oft das Risiko eines Totalverlusts nicht deutlich genug erklärt worden, oder es sei gar heruntergespielt worden.
„Es ist entscheidend, dass Berater ihre Pflicht zur Aufklärung über Risiken einhalten“, sagt Reime. „Wenn diese verletzt wird, entstehen mögliche Haftungsansprüche.“
Fazit: Schnelles Handeln erforderlich
Anleger, die in DEGAG-Genussrechte investiert haben und nun vor möglichen Verlusten stehen, sollten nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen. Die frühzeitige Anmeldung von Ansprüchen ist essenziell – sowohl bei Beratern mit als auch ohne Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
„Es ist ein Wettlauf mit der Zeit“, warnt Reime. „Wer den Verdacht hat, fehlerhaft beraten worden zu sein, sollte schnellstmöglich aktiv werden. Dabei können Klagen notwendig sein, um die berechtigten Ansprüche auch tatsächlich durchzusetzen.“
Reime rät betroffenen Anlegern, die Beratung genau prüfen zu lassen und die nächsten Schritte gemeinsam mit einem spezialisierten Anwalt zu planen.
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