Durchaus möglich, denn keiner weiß ja zu diesem Zeitpunkt, wie viele Anleger nun möglicherweise ihr Geld verlieren werden. Der angeführte Einlagensicherungsfonds wird dann möglicherweise nicht alle Schäden abdecken. Betroffenen Anlegern empfehlen wir daher, so Rechtsanwalt Reime, sich vorsorglich anwaltschaftlichen Rat einzuholen, um im Nachhinein nicht „über verlorenes Geld“ jammern zu müssen.
Gestern hatte die Finanzaufsicht BaFin die Bremer Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung geschlossen. Greensill ist die Tochtergesellschaft des britisch-australischen Finanzkonglomerats Greensill. Zudem wurde ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Durch das Moratorium sollen Vermögenswerte gesichert werden.
Zugleich stellte die Aufsicht Strafanzeige gegen das Institut, wie ein Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft auf Anfrage sagte. Details nannten weder er noch die BaFin.
Bei einer Sonderprüfung hatte die Aufsicht nach eigenen Angaben festgestellt, dass das Bremer Institut nicht in der Lage sei, „den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der GFG Alliance Group angekauft hat.“ Die Behörde setzte daraufhin einen Sonderbeauftragten bei der Bank ein. Siehe auch unsere Meldung vom gestrigen Tage.
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