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Rechtsanwalt Jens Reime: Was Anleger jetzt über die Warnung der BaFin zu bergfuerstinvestment.de wissen sollten

Tumisu (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Reime, die BaFin hat vor der Website bergfuerstinvestment.de und den Angeboten der angeblich in München ansässigen „Bergfürst Investment & Partner“ gewarnt. Was bedeutet diese Warnung konkret?

Jens Reime: Diese Warnung der BaFin sollte von Anlegern sehr ernst genommen werden. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bank- und Finanzdienstleistungen anbieten. Konkret geht es um die Vermittlung von Festgeldanlagen, die offenbar nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Besonders brisant ist dabei, dass hier anscheinend auch ein Identitätsmissbrauch vorliegt. Die in Paris ansässige BIP AM SAS wird unrechtmäßig mit den Angeboten in Verbindung gebracht, obwohl sie nachweislich nichts damit zu tun hat. Solche Fälle sind ein klares Warnsignal, dass hier betrügerische Absichten im Spiel sein könnten.


Frage: Der Name „Bergfürst“ ist in der deutschen Finanzwelt kein Unbekannter. Könnte es eine Verbindung zum Crowdinvesting-Anbieter Bergfürst geben?

Jens Reime: Das ist eine berechtigte Frage, da „Bergfürst“ ein durchaus etablierter Name in der deutschen Finanz- und Crowdinvesting-Branche ist. Allerdings halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, dass das seriöse Crowdinvesting-Unternehmen Bergfürst etwas mit diesen dubiosen Angeboten zu tun hat. Es gibt keinerlei Hinweise auf eine Verbindung. Der Missbrauch bekannter Namen oder die bewusste Nutzung ähnlich klingender Begriffe ist ein typisches Muster bei Betrugsversuchen. Hier wird versucht, Anleger durch den Anschein von Seriosität in die Irre zu führen. Trotzdem sollte jeder Anleger sorgfältig prüfen, mit welchem Anbieter er es tatsächlich zu tun hat.


Frage: Was sollten Anleger jetzt tun, wenn sie bereits auf Angebote dieser Website reagiert oder gar investiert haben?

Jens Reime: Wer bereits Kontakt mit der Website bergfuerstinvestment.de hatte oder sogar Geld investiert hat, sollte umgehend handeln. Zunächst empfehle ich, sämtliche Korrespondenz und Unterlagen zu sichern – dazu gehören E-Mails, Verträge oder Kontoauszüge. Danach sollten Anleger sich an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Es ist auch sinnvoll, die BaFin oder eine Verbraucherschutzorganisation zu informieren.

Falls bereits eine Zahlung erfolgt ist, sollte schnellstmöglich die Bank kontaktiert werden, um eventuell eine Rückbuchung zu veranlassen. Hier gilt: Je schneller Sie reagieren, desto besser sind die Chancen, den Schaden zu begrenzen.


Frage: Was können Anleger tun, um solche Betrugsmaschen im Vorfeld zu erkennen?

Jens Reime: Es gibt einige klare Warnsignale, die Anleger beachten sollten. Erstens sollte man immer prüfen, ob ein Anbieter eine BaFin-Lizenz hat. Dies kann man ganz einfach in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachschlagen. Zweitens sind unrealistisch hohe Renditeversprechen oder Angebote, die drängeln und schnelle Entscheidungen fordern, ein klares Alarmsignal. Drittens ist auch der Internetauftritt wichtig: Fehlerhafte Impressumsangaben oder der Verweis auf nicht existierende Standorte, wie hier in München, sind ebenfalls ein Warnzeichen.

Ein weiterer Tipp: Immer selbst recherchieren. Wer behauptet, ein seriöses Unternehmen oder eine bekannte Marke zu repräsentieren, sollte überprüfbar sein. In diesem Fall hat die BaFin bereits darauf hingewiesen, dass die BIP AM SAS mit der Website nichts zu tun hat. Solche Hinweise sollten Anleger ernst nehmen.


Frage: Welche weiteren Schritte könnten für die Zukunft sinnvoll sein, um solche Betrugsfälle besser zu verhindern?

Jens Reime: Die Regulierung durch die BaFin ist bereits streng, aber solche Fälle zeigen, dass die Betrüger oft kreative Wege finden, die Vorschriften zu umgehen. Eine Möglichkeit wäre, eine zentrale Meldepflicht für Finanzdienstleistungswebsites einzuführen, damit unseriöse Anbieter schneller erkannt werden.

Außerdem müssen Anleger besser aufgeklärt werden. Die BaFin bietet hier mit ihrer Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ bereits wertvolle Informationen. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn solche Aufklärungskampagnen noch intensiver in den Fokus gerückt werden – etwa durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen oder Kooperationen mit Verbraucherschutzorganisationen.


Frage: Was raten Sie Anlegern, die aktuell auf der Suche nach seriösen Investmentmöglichkeiten sind?

Jens Reime: Mein wichtigster Rat: Nehmen Sie sich Zeit, um ein Angebot zu prüfen. Vertrauen Sie nicht blind auf Werbeversprechen und prüfen Sie immer, ob ein Anbieter eine gültige Lizenz besitzt. Halten Sie sich von Angeboten fern, die über soziale Medien oder dubiose Websites beworben werden, und konsultieren Sie im Zweifel einen unabhängigen Experten.

Gerade im Bereich Festgeld oder Crowdinvesting gibt es viele seriöse Anbieter. Aber genau hier versuchen Betrüger, mit ähnlichen Namen oder Konzepten Anleger in die Falle zu locken. Eine gründliche Recherche und ein gesundes Maß an Skepsis sind der beste Schutz.


Fazit: Die Warnung der BaFin vor bergfuerstinvestment.de zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, wachsam zu sein. Der Name „Bergfürst“ mag Anlegern bekannt vorkommen, doch seriöse Anbieter wie das Crowdinvesting-Unternehmen Bergfürst haben mit diesem Fall nichts zu tun. Wer bereits auf die Angebote hereingefallen ist, sollte umgehend handeln und den Fall melden. Und für alle anderen gilt: Lieber einmal mehr prüfen, als unnötige Risiken einzugehen.

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