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Rechtsanwalt Jens Reime zu den Insolvenzen der Wohninvest Holding GmbH und weiteren Gesellschaften aus dem Unternehmensverbund

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Vielen Dank für die interessante Frage zu den Insolvenzen bei Wohninvest. Als Rechtsanwalt kann ich dazu ein paar grundsätzliche Hinweise geben, was betroffene Anleger in so einer Situation tun können:

– Zunächst sollten sich Anleger einen Überblick über ihre Ansprüche verschaffen – also welche Verträge bestehen mit welchen Gesellschaften, in welcher Höhe wurde investiert, was wurde zugesagt, etc. Hier ist es sinnvoll, alle relevanten Unterlagen zu sichten und zu sammeln.

– Aufgrund des Insolvenzantrags und der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters sind Direktansprüche gegen die jeweilige Gesellschaft erstmal nicht mehr möglich. Anleger sollten sich stattdessen zeitnah mit ihren Forderungen beim Insolvenzverwalter melden, um im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden. Dafür gibt es Formulare, die beim Insolvenzgericht erhältlich sind.

– Parallel dazu kann man prüfen, ob Ansprüche gegen Dritte wie z.B. Berater, Prospektverantwortliche oder Geschäftsführer bestehen, wenn diese fehlerhaft gehandelt haben. Das erfordert aber eine sorgfältige Einzelfallprüfung.

– Da es bei Insolvenzen leider oft nur zu einer Teilbefriedigung der Gläubiger kommt, sollten Anleger auch steuerlich prüfen lassen, ob die Verluste zumindest teilweise geltend gemacht werden können.

– Insgesamt ist es ratsam, sich in komplexen Fällen wie diesem anwaltlich beraten zu lassen, um die Ansprüche bestmöglich zu verfolgen. Häufig bieten Anlegeranwälte dafür Informationsveranstaltungen an.

Ich hoffe, diese erste Orientierung ist hilfreich. Natürlich kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Aber mit diesen Schritten sind Anleger schon mal auf einem guten Weg, ihre Interessen zu wahren.

Kostenfrei für Betroffene Anleger:

0800 72 73 463

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