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Rechtsanwalt Jens Reime zum Thema BaFin Warnung vor investguru.de

Tumisu (CC0), Pixabay
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Rechtsanwalt Jens Reime: Handlungsoptionen für Investgurus-Anleger

Nach der kürzlich erfolgten Warnung der BaFin bezüglich investgurus.de rät Rechtsanwalt Jens Reime, Spezialist für Anlegerrecht, betroffenen Investoren zu folgendem Vorgehen:

1. Sofortige Dokumentation: Sammeln Sie alle Unterlagen und Kommunikation mit Investgurus. Dies umfasst Verträge, E-Mails, Kontoauszüge und Überweisungsbelege.

2. Kontaktaufnahme einstellen: Vermeiden Sie weitere Kommunikation mit Investgurus, um potenzielle Manipulationsversuche zu unterbinden.

3. Anzeige erstatten: Melden Sie den Vorfall umgehend bei der örtlichen Polizei oder Staatsanwaltschaft. Dies kann zur Aufklärung beitragen und ist für eventuelle Entschädigungsansprüche relevant.

4. Bankbenachrichtigung: Informieren Sie Ihre Bank über den Verdacht des Betrugs. In einigen Fällen können Überweisungen möglicherweise rückgängig gemacht werden.

5. Rechtliche Beratung einholen: Konsultieren Sie einen spezialisierten Anwalt, um Ihre individuellen Optionen zu prüfen. Mögliche Schritte könnten Zivilklagen oder die Teilnahme an Sammelklagen sein.

6. Vorsicht vor Rückgewinnungsangeboten: Seien Sie misstrauisch gegenüber Unternehmen, die versprechen, Ihr verlorenes Geld zurückzuholen. Oft handelt es sich hierbei um weitere Betrugsversuche.

Reime betont: „Schnelles Handeln ist entscheidend. Je früher Betroffene aktiv werden, desto höher sind die Chancen, zumindest einen Teil des investierten Geldes zurückzuerhalten. Zudem ist es wichtig, aus dieser Erfahrung zu lernen und künftig besondere Vorsicht bei Anlageangeboten walten zu lassen.“

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