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Rechtsanwalt Jens Reime zur Insolvenz des Unternehmens FTI

Tumisu (CC0), Pixabay
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Interview vom 06.06.2024: Ergänzung und Fortsetzung des Gesprächs mit Rechtsanwalt Jens Reime

Reporter: Herr Reime, vor wenigen Tagen haben wir über die Insolvenz des Reisekonzerns FTI gesprochen. Was gibt es seitdem Neues zu berichten?

Rechtsanwalt Jens Reime: Inzwischen haben wir mehr Klarheit über die Auswirkungen der Insolvenz. Generell sind alle bei der FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen betroffen, insbesondere die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, 5vorFlug in Deutschland, BigXtra Touristik GmbH und die Mietfahrzeug-Marken DriveFTI, Cars&Campers sowie Meeting Point Rent-a-Car.

Reporter: Welche Kunden sind konkret betroffen?

Rechtsanwalt Jens Reime: Betroffen sind Kunden, die ihre Reisen über gängige Reisebüros, Online-Buchungsplattformen wie Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck oder direkt über die eigenen Plattformen von FTI gebucht haben. Nicht betroffen sind hingegen bei Drittanbietern wie TUI, Alltours, DERTOUR und vtours gebuchte Leistungen, selbst wenn diese über die Portale der FTI Touristik GmbH gebucht wurden.

Reporter: Was passiert mit Kunden, die bereits auf einer Pauschalreise sind?

Rechtsanwalt Jens Reime: Für Kunden, die sich bereits auf einer Pauschalreise befinden, greift der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF sorgt dafür, dass die Reisen entweder wie geplant zu Ende geführt werden können oder eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert wird. Die betroffenen Reisenden werden direkt von den Dienstleistern des DRSF kontaktiert.

Reporter: Wie sieht es bei Kunden aus, die nur ein Hotel gebucht haben und bereits unterwegs sind?

Rechtsanwalt Jens Reime: Kunden, die ausschließlich Hotelleistungen gebucht haben, sind nicht durch den DRSF abgesichert, da Einzelleistungen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen fallen. Dennoch prüft FTI, ob die gebuchten Leistungen weiterhin in Anspruch genommen werden können, unabhängig davon, ob die Kunden bereits eingecheckt sind oder noch auf dem Weg zum Hotel.

Reporter: Was passiert mit Reisen, die vom 5. bis zum 10. Juni 2024 gebucht wurden?

Rechtsanwalt Jens Reime: Leider mussten alle gebuchten Leistungen für diesen Zeitraum storniert werden. Für Pauschalreisen sorgt der DRSF dafür, dass die geleisteten Zahlungen erstattet werden. Der DRSF wird sich hierzu mit den betroffenen Kunden in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet wurden.

Reporter: Und wie ist die Situation für Reisen ab dem 11. Juni 2024?

Rechtsanwalt Jens Reime: Für Pauschalreisen mit Abreise ab dem 11. Juni 2024 bemüht sich FTI, diese wie geplant durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, greift der Schutz durch den DRSF, der dann die Erstattung der geleisteten Zahlungen übernimmt.

Reporter: Was sollten Kunden tun, die nur Einzelbuchungen wie Mietwagen oder Ausflüge gebucht haben?

Rechtsanwalt Jens Reime: Einzelbuchungen wie Mietwagen oder Ausflüge sind ebenfalls nicht durch den DRSF abgesichert. FTI prüft derzeit, ob die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch genommen werden können, und wird die betroffenen Kunden in Kürze informieren.

Reporter: Haben Sie abschließend noch einen Rat für betroffene Kunden?

Rechtsanwalt Jens Reime: Ich empfehle allen Betroffenen, sich regelmäßig über den aktuellen Stand zu informieren und bei Unklarheiten direkt mit dem jeweiligen Reiseunternehmen Kontakt aufzunehmen. Es ist wichtig, dass die Kunden ihre Rechte kennen und wahrnehmen. Bei Pauschalreisen können sie sich auf den Schutz durch den DRSF verlassen, bei Einzelleistungen heißt es abwarten und mit dem Anbieter in Kontakt bleiben.

Reporter: Vielen Dank, Herr Reime, für die erneuten Einblicke und Informationen.

Rechtsanwalt Jens Reime: Gerne. Ich hoffe, dass alle betroffenen Kunden trotz der schwierigen Situation eine zufriedenstellende Lösung finden werden.

https://www.diebewertung.de/insolvenz-von-fti-rechtsanwalt-jens-reime-klaert-ueber-die-rechte-der-reisenden-auf/

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