Startseite Allgemeines Rechtsanwalt Martin aus Winterthur will Strafanzeige einreichen – Mensch Herr Dr. Jürg Martin geht’s noch?
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Rechtsanwalt Martin aus Winterthur will Strafanzeige einreichen – Mensch Herr Dr. Jürg Martin geht’s noch?

Engin_Akyurt (CC0), Pixabay
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Manchmal platzt auch uns die Hutschnur, so dumm dreist sind manche Rechtsanwälte in Deutschland und in der Schweiz. Jetzt und heute  geht es um einen Schweizer Rechtsanwalt, der für ein Unternehmen auftritt, was auf einer „Warnliste der Schweizer Finanzaufsichtsbehörde“ steht.

Hier die Meldung, die auch heute noch auf der Seite der Finma abrufbar ist.

Holtzbrinck Schweiz AG

Gesellschaft / Person: Holtzbrinck Schweiz AG, Splügenstrasse 10, 8002 Zürich
Datum der Massnahmen: 17.09.2019
Untersuchungsbeauftragte: Dr. Elias Hofstetter sowie Dominique Philippe Gottret, ambralaw Rechtsanwälte Notare, Bundesgasse 26, Postfach, 3001 Bern
Bemerkungen: Die Untersuchungsbeauftragten wurden ermächtigt, je allein für die Gesellschaft zu handeln. Den bisherigen Organen wurde untersagt, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen.

FireShot Capture 484 – – finma.ch

Rechtsanwalt Dr. Jürg Martin verlangt, dass wir den Beitrag löschen, da der Artikel für seinen Mandanten geschäftsschädigend sei. Klar, Herr Dr. Martin mag ja sein, aber es ist eine Übernahme aus einer öffentlichen Quelle, die auch heute noch so abrufbar ist, und das Google das nach vorne spült im Suchergebnis, ist nicht durch mein Zutun entstanden. Ich heiße nicht alphabet oder Larry Page, wenn Sie dann mit den Namen etwas anfangen können.

Nun muss man doch auch einmal festhalten, dass die Schweizer Finanzmarktaufsicht ja auch keine „Gurken- oder Pflaumenbude“ ist, sondern sich genau überlegt, mit welcher Meldung sie nach Außen geht und warum. Natürlich können Sie gerne eine Strafanzeige gegen mich erstatten, gehen sie mal zur Staatsanwaltschaft und machen sich lächerlich, wie bei mir mit ihrem unglaublichen Schreiben.

Klar bleibt der Artikel online, denn presserechtlich ist der Artikel völlig in Ordnung, in Deutschland und ich denke auch in der Schweiz, dass er Ihnen und ihrem Mandanten nicht gefallen wird, geschenkt Herr Rechtsanwalt Dr. Jürg Martin aus Winterthur aus der Schweiz. Ich lasse aber einmal prüfen, ob das nicht möglicherweise Nötigung ist, was sie da gemacht haben.

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