Der Trend zu nachhaltigem Konsum spiegelt sich zunehmend in der Entscheidung wider, gebrauchte Artikel als Weihnachtsgeschenke zu erwerben. Doch welche Rechte haben Verbraucher beim Kauf von Second-Hand-Waren? Und unterscheiden sich diese Rechte, je nachdem, ob der Kauf von einer Privatperson oder einem Unternehmen erfolgt? Rechtsanwalt Maurice Högel von der Kanzlei BEMK gibt hierzu Auskunft.
Gewährleistungsrechte beim Kauf von Gebrauchtwaren
Beim Erwerb gebrauchter Artikel stehen Verbrauchern grundsätzlich Gewährleistungsrechte zu. Diese gewährleisten, dass die erworbene Ware frei von Mängeln ist. Tritt dennoch ein Mangel auf, können Käufer Ansprüche wie Reparatur oder Ersatz geltend machen.
Unterschiede zwischen Privatkauf und Kauf von Unternehmen
Kauf von Privatpersonen: Hier können Verkäufer die Gewährleistung weitgehend ausschließen. Formulierungen wie „unter Ausschluss jeder Gewährleistung“ bedeuten, dass der Verkäufer für Mängel nicht haftet. Eine Ausnahme besteht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschweigt; in diesem Fall haftet er trotz des Ausschlusses.
Kauf von Unternehmen: Unternehmen sind verpflichtet, eine zweijährige Gewährleistungsfrist einzuräumen. Bei gebrauchten Waren kann diese Frist jedoch vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Wichtig ist, dass solche Verkürzungen ausdrücklich vereinbart werden und nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen erfolgen.
Beweislastumkehr und Verjährungsfristen
Seit Januar 2022 gilt eine verlängerte Beweislastumkehr zugunsten der Verbraucher: Innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass ein aufgetretener Mangel bereits beim Kauf vorlag. Dies erleichtert es Verbrauchern, ihre Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.
Rückgaberecht und Widerruf
Online-Käufe: Beim Kauf gebrauchter Artikel über das Internet steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses ermöglicht es, den Kauf ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Das Widerrufsrecht gilt jedoch nur beim Kauf von Unternehmen, nicht bei Privatverkäufen.
Kauf im Laden: Beim Kauf vor Ort besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Umtausch oder eine Rückgabe sind nur möglich, wenn der Verkäufer dies freiwillig anbietet oder die Ware mangelhaft ist.
Fazit
Der Kauf gebrauchter Artikel kann einen nachhaltigen Beitrag leisten und ist oft mit finanziellen Vorteilen verbunden. Verbraucher sollten jedoch die unterschiedlichen Rechte und Pflichten beim Kauf von Privatpersonen und Unternehmen kennen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
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