Unsere Berichterstattung hatte Rechtsanwalt Mingers offensichtlich nicht gefallen, deshalb ließ er uns abmahnen. Natürlich beantworten wir solche Abmahnungen dann auch immer nach dem Sachlichkeitsgebot, heißt, wir halten uns an Zahlen-Daten-Fakten.
Polemik brauchen wir nicht, ganz im Gegensatz zu einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei. Nun gut, auch mit solchen Rechtsvertretern muss man dann leben. Jeder Beruf bringt gute Personen hervor, aber auch grenzwertige vom Können und vom Handeln her.
Rechtsanwalt Mingers hatte unsere Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Unternehmen bc connect GmbH und ein Verweis auf seine Person nicht gefallen, deshalb hatte er versucht, den Artikel weg zu bekommen, letztlich sogar mit dem Versuch einer Einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln und, nach dem er dort keinen Erfolg hatte, noch beim Landgericht Hamburg.
Auch das Landgericht Hamburg hat nun diesen Antrag zurückgewiesen, nachdem wir auch hier eine ausführliche Stellungnahme mit Nachweisen vorgelegt hatten. So richtig verstanden haben wir aber dann bis heute nicht, warum Herr Mingers der Artikel zum Unternehmen bc connect GmbH nicht gefallen hat. Nun gut, warten wir einmal ab, ob Rechtsanwalt Mingers nun noch ein weiteres Gericht in der Sache anrufen wird.
Kommentar hinterlassen