Viele Anwälte lassen sich immer für ihre Erfolge „feiern“, nur diese werden üblicherweise in eigenen Pressemitteilungen verbreitet.
Auch gute Anwälte wie Peter Mattil verlieren Prozesse, was dann oft für den Mandanten doppelt teuer wird, denn er muss die Kosten von Herrn Mattil, die Kosten des gegnerischen Anwalts und die Gerichtskosten übernehmen. Wem hat es was gebracht-dem Anleger oder den Anwälten? Konkret geht
es um einen Fall der aktuell in der Welt dargestellt wird.Hioer geht es um Rückforderungen von Ausschüttungen die ein Schiffsfonds geleistet hatte die er aber auf Grund er wirtschaftlichen Situation des Fonds nun wieder als Kapital benötigte. Mattil hat hier vor Gericht den Prozess für seinen Mandanten verloren, finanziell für sich sicher nicht.
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Er zahlte nicht. Daraufhin schrieb ihm der Anwalt des Initiators im Juli 2010. Schulze beauftragte Peter Mattil, einen Fachanwalt für Kapitalanlagerecht aus München. Dennoch: Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass er 5100 Euro nebst Zinsen zahlen muss, und das Oberlandesgericht Hamm hat seine Berufung abgelehnt.
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http://www.welt.de/print/wams/finanzen/article13944735/Investment-mit-Schlagseite.html
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