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Rechtsanwalt Röhlke zum Thema BWF Stiftung

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Aktuelle Entwicklungen im Anlegerskandal um die BWF-Stiftung und das von ihr vertriebene Falschgold zeigen erneut, wie wichtig die sorgfältige Wahl des richtigen Rechtsanwalts für die geschädigten Anleger ist. Im Strafrechtsverfahren gibt es inzwischen ein Geständnis des Goldhändlers Gerald S.

Gerald S. sagte, er habe Lieferbelege gefälscht und so vorgetäuscht, dass es sich bei den Goldbarren im BWF-Stiftung-Tresor um Echtgold und nicht um Dummies handle.

Aktuelle Prozesse: Anleger gegen Finanzbetriebe – Klagen gegen Vermittler – Massenverfahren gegen Rechtsanwaltskanzlei

Während im Internet über Prozesserfolge geschädigter Anleger gegen die Finanzvertriebe berichtet wird, gibt es aktuell auch Berichte über fehlgeschlagene Klagen gegen die Vermittler der Betrugsanlage. Die Urteile gegen den Vertrieb sind deshalb unterschiedlich, weil die Vermittlungssituation immer verschieden war.

Zudem werden die Massenverfahren gegen eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei, die die BWF-Stiftung nach Aussagen in einer Verkaufsunterlage beraten haben soll, Prozessbeobachtern zufolge wohl vollständig abgewiesen. Erste Termine für Entscheidungen hat das Landgericht (LG) Köln auf den 14.02.2017 bestimmt. Weitere Entscheidungen in 13 verhandelten Verfahren folgen wohl einen Monat später am 14.03.2017.

Rechtliche Aufarbeitung BWF-Skandal

Aktuelle Entwicklungen im Falschgoldskandal BWF-Stiftung: keine Prospekthaftung gegen RechtsanwaltskanzleiAktuelle Entwicklungen im Falschgoldskandal BWF-Stiftung: keine Prospekthaftung gegen Rechtsanwaltskanzlei

Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl geschädigter BWF-Anleger erfolgreich vertreten hat, erläutert die Hintergründe: „In der rechtlichen Aufarbeitung des BWF-Skandals im Sinne der geschädigten Anleger zeigten sich von Anfang an zwei Richtungen.

Einige Rechtsanwaltskanzleien sahen eine Haftung der Vertriebe und Kapitalanlageberatungsfirmen als nicht gegeben an und konzentrierten sich auf angeblich verantwortliche Hintermänner, entweder unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung oder aufgrund der Verletzung von Beratungsverträgen mit sogenannter drittschützender Wirkung. Andere Rechtsanwälte haben darauf hingewiesen, dass eine Haftung der eingesetzten Vermittler tatsächlich bestehe und die Inanspruchnahme dieser Marktmittler der einfachste Weg zur Erlangung von Schadenersatz sei.“

Schadensersatzzahlung – Haftung

„Das bisherige Ergebnis ist eindeutig: bisher ist lediglich ein Urteil bekannt geworden, in dem ein Anlagevermittler gegen den Anleger gewonnen hat, während die Vermittler regelmäßig zum Schadenersatz verurteilt wurden oder sich gegenüber den Anlegern zur Zahlung von Schadenersatz im Vergleichswege bereit erklärt haben. Die angeblich so sicher bestehende Haftung der Berliner Rechtsanwaltskanzlei, die die Hintermänner der BWF-Stiftung beraten haben soll, ist dagegen bei einem Verhandlungstermin am 17.01.2017 vor dem Landgericht Köln in allen Aspekten verneint worden. Die auch von RÖHLKE Rechtsanwälten von Anfang an propagierte Marschrichtung der vorrangigen Inanspruchnahme der Vermittler hat sich also bisher als vollständig richtig erwiesen“, meint der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Die grundsätzlichen Unterschiede beider Herangehensweisen liegen auf der Hand:

Ein Schadenersatzanspruch gegen einen Kapitalanlagenberater ist vergleichsweise einfach belegbar: Der Berater hat meist direkt mit dem Anleger das Beratungsgespräch geführt, meist noch im Beisein eines Zeugen. Ihn treffen dabei weitreichende Pflichten. So muss er die Plausibilität des Kapitalanlagenmodells vorab überprüfen und über sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken ordnungsgemäß aufklären. In Sachen BWF-Stiftung scheitert es bereits an der Plausibilität der Kapitalanlage, da die von der BWF-Stiftung versprochenen Gewinne im Zwischengoldhandel überhaupt nicht erzielt werden konnten. Der Anleger durch das vereinbarte Sachdarlehen für die Laufzeit der Beteiligung entgegen der Darstellungen in den Werbematerialien überhaupt kein Eigentum an dem Gold erwerben konnte. Schon mit diesen zwei Argumenten lässt sich ein Schadenersatzanspruch relativ gut darstellen, wie auch die prozessualen Erfolge gezeigt haben, erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Ganz anders dagegen das bisherige Vorgehen gegen die beklagte Berliner Rechtsanwaltskanzlei: Diese ist zwar in einem Produktprospekt der BWF-Stiftung-Produkte als beratende RA Gesellschaft genannt, allerdings sind die zugrundeliegenden Beratungsverträge überhaupt nicht konkretisiert. Weder ist bekannt, wer Vertragspartner der Kanzlei war, noch welche Inhalte diese Verträge hatten.

Trotzdem wurde Prozessbeobachtern zufolge versucht, einen Prospekthaftungsanspruch geltend zu machen. „Da die betroffenen Anwälte der Rechtsanwaltsgesellschaft den Prospekt nicht geschrieben haben und auch die betroffenen Anleger im Regelfalle kein besonderes persönliches Vertrauen hierauf entwickelt haben, scheiterten die geltend gemachten Prospekthaftungsansprüche in allen Varianten“, so das Landgericht Köln nach Aussagen von Prozessbeobachtern. Der zweite Ansatzpunkt, ein angeblicher Drittschutz der Beratungsverträge mit den BWF-Stiftung-Verantwortlichen, scheiterte schon daran, dass Inhalt und Umfang dieser vermeintlichen Verträge zu den beteiligten Berliner Anlegeranwälten der Rechtsanwaltsgesellschaft überhaupt nicht dargestellt werden konnten. Eine drittschützende Wirkung dieser Verträge konnte also nicht bewiesen werden. Schließlich scheiterten einige Anlegeranwälte sogar schon daran, die richtigen Beklagten auszuwählen.

Fazit: Betroffene Anleger der BWF-Stiftung sollten erneut die Strategie und anwaltliche Durchsetzung prüfen lassen.

Im Ergebnis ein Desaster, über das sich wohl trotzdem nur die Anlagevermittler freuen können, kommentiert Rechtsanwalt Röhlke: „Röhlke Rechtsanwälte hatten bereits frühzeitig davor gewarnt, dass einige Kanzleien in Zusammenarbeit mit Kapitalanlagenberatern Schutzgemeinschaften oder Ähnliches aufsetzen, um dann ausschließlich gegen vermeintlich verantwortliche Hinterleute zu klagen. Viele Anleger haben leider nicht genügend Kraft oder finanzielle Mittel, um mehr als eine Klage zu starten. Oftmals zahlt die Rechtsschutzversicherung nur einen Gerichtsprozess und nicht mehrere. Die betroffenen Anleger haben sprichwörtlich nur einen „Schuss“ und der muss sitzen! Wenn dieser „Schuss“ fehlgeht, bleibt keine Kraft mehr, das möglicherweise bessere Ziel – den Kapitalanlagenvermittler – zu treffen. Diese Zusammenarbeit zwischen Vermittler und angeblichen Anlegeranwalt kennt letztlich zwei Gewinner und nur einen Verlierer: den irregeleiteten Anleger, der somit ein zweites Mal zum Opfer wird.“

Im Komplex BWF-Stiftung ist nach den aktuellen Entwicklungen den geschädigten Anlegern zu raten, die bisherige gerichtliche Strategie und anwaltliche Durchsetzung unabhängig erneut überprüfen zu lassen, meint Rechtsanwalt Christian-Röhlke.

 

7 Kommentare

  • Vielleicht bekommt der eine oder andere Anleger vor Gericht sein Recht, aber mehr aber auch nicht. Ein Vermittler kann eventuell einem Anleger den Schaden teilweise ersetzen, bei mehreren gehts in die Privatinsolvenz. Ganz einfach. Bei all den Verfahren gibts nur einen Gewinner…….die Anwälte. Die Anwälte, die ja alle nur unser Bestes wollen, UNSER GELD.

  • Wenn wirklich eine echte Chance bestehen würde, Gelder mit Klagen zurückzuholen, dann hätte sich schon längst ein kluger Anwalt darum gekümmert Sammelklagen einzureichen und mit Provisionen vom zurückgewonnen Geld bezahlt zu werden. Wäre dann immer noch verdammt gut bezahlt.. Denn jeder weiß, das wir Kleinanleger niemals die Mittel haben, die Schuldigen richtig in die Mangel zu nehmen. Also, da sich keiner unser eins annimmt, wird auch nichts zu holen sein. Bleibt nur der Glaube an die, die an unserem Schicksal nun mitverdienen können, das sie alles in der Macht stehende tuen werden, um vielleicht ein Bruchteil von dem, was uns entwendet ( ganz nett von mir ausgedrückt) worden ist, wiederzuholen und die Schuldigen auch nicht verschont bleiben.

  • Zum obigen Text nur zwei Anmerkungen: 1. Richtig ist, dass von den „Hauptakteuren“ wenig bis nichts zu erwarten ist. 2. Nicht ganz so richtig ist, dass beim Herangehen an die Vermittler gute Chancen auf Wiedergutmachung bestehen. Nach unseren Informationen gibt es Gerichtsurteile in beide Richtungen. Letztlich ist unser Tipp, dem wir auch erfolgreich gefolgt sind: Als geschädigter Anleger das Gespräch mit dem Berater/Vermittler suchen und einen Zahlungskompromiss aushandeln.

  • Stimme sailer voll zu. Ich muss ja einerseits froh sein, dass mein Vermittler gestorben ist, so dass ich
    erst gar nicht in Versuchung komme den Versuch zu wagen, den Vermittler haftbar zu machen.
    Der Verlust tut jedem weh, aber mancheiner wirft vielelicht dem Verlust noch Geld für Juristen hinterher.
    Das mag in der Anlegersumme begründet sein und aus Verzweiflung von mancheinem, der beispielsweise
    seine Alterssicherung verloren haben mag. Aber aus Verzweiflung über den Verlust, dann eine weitere Verzweiflungstat
    durch ein sehr wzeifelhaftes juristisches Verfahren begehen?

  • Wieder ein Rechtsanwalt auf Mandatenfang – Fragen Sie Herrn RA Röhle doch mal, welche Vermitter die Tausende von Euros in der Praxis ausgleichen können ??? Vollkommen absurd. Er hat aber sein Geld auf jeden Fall verdient, egal wie die Sache ausgeht – das ist schon eine tolle Leistung der Herren Rechtsanwälte. Alles ganz dolle Menschenfreunde.

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