Man kann manchmal auch über Rechtsanwälte nur den Kopf schütteln, vor allem wenn sie solch unrichtige Rechtstipps geben wie hier Rechtsanwalt Sascha Borowski. Mensch Herr Borowski, wenn Sie schon irgendwelche Bausteine für Ihre Artikel bei anwalt.de verbinden, dann sollten Sie zumindest aufpassen, dass Sie hier nicht Dinge durcheinander schmeißen. Für mich ist das eine glatte 6 in Sachen adcada und dem Rechtstipp.
Was bitteschön ist das für eine Forderungsanmeldung am 18. November 2020, wenn es noch gar keinen Insolvenzverwalter gibt? Können Sie Kaffeesatz lesen oder habe ich da irgendwas verpasst?
Ich denke mal, Sie haben da möglicherweise was mit Wirecard verwechselt. Das sollte einem seriösen und korrekt arbeitenden Rechtsanwalt aber nicht passieren. Ich denke, da sind wir einer Meinung, Herr Rechtsanwalt Borowski von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp.
Mit Verlaub, Ihnen kann man als Anleger kein Mandat geben, denn man müsste ja Angst haben, dass Sie dann bei der Anlegervertretung auch so oberflächlich arbeiten.
Sie sollten diesen Artikel schnellstmöglich einer inhaltlichen Korrektur unterziehen oder Sie sollten Ihr Geheimnis verraten, was sie nun schon alles so wissen aus dem Kaffeesatz und ich noch nicht. Zumindest, das mit den Aktionären und der Forderungsanmeldung am 18.11.2020 ist sehr spannend.
Ich lass mich da mal überraschen Herr Borowski von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp.
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