Noch gibt es die Homepage in dieser Form, aber das dürfte sich in den nächsten Tagen dann ändern, wenn klar ist welche Rolle Rechtsanwalt Bullin im Vorgang „Infinus Gruppe“ wirklich spielt bzw. gespielt hat. Er ist ein ausgewiesener Experte, nach eigenen Aussagen, im Kapitalmarktrecht. Da liegt es möglicherweise auch nahe „Tricks und Kniffe“ anzuwenden. Ob das hier der Fall war, werden die Ermittlungen der Justiz ergeben müssen. Die Kanzlei selber wird es sehr schwer haben ihrer Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Die Reputation der Kanzlei dürfte bei den Mandanten dahin sein.
Siegfried Bullin
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Zulassung zur Anwaltschaft 1995
- postulationsfähig an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
- Partner der Sozietät seit 1997
- geboren 1965 in Mittelfranken
- 1985 Abitur in Dinkelsbühl
- 1986-1992 Studium der Politischen Wissenschaften, Soziologie und Rechtswissenschaften in Würzburg
- 1992 Erstes Juristisches Staatsexamen
- 1992-1995 Referendariat beim LG Schweinfurt und Regierung von Unterfranken
- 1995 Zweites juristisches Staatsexamen in Würzburg
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- Aufsichtsratsvorsitzender der Future Business KG auf Aktien in Dresden
- Aufsichtsratsvorsitzender des Finanzdienstleistungsinstituts (§ 32 KWG) InFinus AG in Dresden
- Aufsichtsratsvorsitzender der PROSAVUS AG
- Aufsichtsrat der Infinus Vertrieb- und Service AG
- Aufsichtsrat der MAS FINANZ AG
- 2007 Verleihung des Titels „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen.
- 2010 Verleihung des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen.
Weitere Arbeitsschwerpunkte:
- Computer- und Internetrecht einschl. Domainrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Kapitalanlagerecht
- Vertragsrecht mit Gesellschaftsverträgen
- Erbrecht mit Testamentsgestaltung
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