Startseite Allgemeines Rechtsanwalt Stephan Mathe MBA von Poppe Rechtsanwälte und die zweifelhafte Beurteilung eines unserer Berichte
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Rechtsanwalt Stephan Mathe MBA von Poppe Rechtsanwälte und die zweifelhafte Beurteilung eines unserer Berichte

stevepb (CC0), Pixabay
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Nun, dass wir ab und zu von Rechtsanwälten irgendwelche Einschüchterungspost oft leider mit sehr zweifelhaftem Inhalt, natürlich subjektiv gesehen aus unserer Sicht, bekommen, das kann wohl jeder nachvollziehen.

Nun hat uns Stephan Mathe MBA einen tollen Brief geschrieben. Da haben wir in der Redaktion richtig Angst bekommen, gezittert wie Espenlaub. Nun, so ganz war es dann nicht, aber wir fragen uns manchmal, ob man so manchem Anwalt nicht den Film schenken sollte, „denn sie wissen nicht was sie tun“.

Möglicherweise denken manche Rechtsanwälte aber auch, „wir wären mit dem Klammerbeutel gepudert“.

Mit Verlaub, der Bericht über den Mandanten ist völlig korrekt, was Rechtsanwalt Mathe wohl auch nicht bestreitet.

Er schreibt uns:

Dieses Schreiben der Staatsanwaltschaft Hannover richtet sich an potentielle Verletzte, die ggf. einen Anspruch auf Ersatz des Erlangten aus einer rechtskräftig abgeurteilten Tat haben. Es wurde per Postzustellungsurkunde versandt.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hannover hat uns diese bestätigt, dass das Schreiben in keiner Weise veröffentlicht wurde, da alle Betroffenen bekannt waren und dies per Post erhalten haben.

Sie machen nun dieses lediglich an Betroffene gerichtete Schreiben öffentlich, wobei Sie den vollen Namen unseres Mandanten ebenfalls nennen. Dies stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten dar gemäß Art. 2 Abs. I GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG weshalb dieser einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB hat.

Es ist hier auch kein öffentliches Interesse erkennbar, welches höher zu bewerten wäre als das allgemeine Persönichkeitsrecht unseres Mandanten.

Die Betroffenen wurden wie gesagt bereits von der Staats-anwaltschaft informiert und andere Anspruchsberechtigte gibt es nicht, sodass eine Veröffentlichung wie durch Sie geschehen unnötig ist. Auch handelt es sich um eine Einzeltat, sodass kein
Allgemeininteresse besteht.

Wir haben Sie nach alledem aufzufordern, die streit-gegenständliche Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft
Hannover mit sofortiger Wirkung von Ihrer Webseite zu entfernen bzw. den Namen unseres Mandanten daraus zu entfernen.

Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr haben Sie ferner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Einen Entwurf hierzu finden Sie anliegend. Zur Abgabe der Unterlassungserklärung setzen wir eine Frist bis zum………………….

Zitat Ende

Nun, machen wir natürlich nicht Herr Rechtsanwalt, und um das einmal auf „gut Deutsch zu sagen: einer lügt hier doch“. Ich kann mir nun nicht vorstellen, dass diese Auskunft der Staatsanwaltschaft wirklich bei Ihnen vorliegt, denn wie wir Ihnen in unserem Antwortschreiben nachgewiesen haben, befindet sich der Eintrag aktuell immer noch da, wo wir den her haben, im Bundesanzeiger.

Warum, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Stephan Mathe von der Kanzlei Poppe aus Hannover, hat die Staatsanwaltschaft dann trotzdem den für jeden öffentlich zugänglichen Weg der Veröffentlichung des von uns veröffentlichten Artikels im Bundesanzeiger genommen?

Da sollten wir doch einer Meinung sein, dass dann ein öffentliches Interesse vorgelegen haben muss. Nur um Ihren Mandanten zu ärgern, diesen Beschluss zu veröffentlichen, das wird eine Staatsanwaltschaft dann nicht tun.

Wir haben Ihnen aber aufgezeigt, wann wir den Artikel selbstverständlich löschen. Ein Blick in unser Impressum hätte dazu gereicht. Manchmal kommt in solchen auch ein seriöser Anruf besser, aber damit verdienen Sie dann womöglich keine Gebühren.

Unterstellt, Ihre Aussage mit der Staatsanwaltschaft stimmt, dann sollten Sie den Eintrag doch jetzt ganz schnell gelöscht bekommen. Dann uns mitteilen, dann löschen wir auch. Diesen Artikel Stephan Mathe MBA löschen wir aber sicherlich nicht.

Zudem haben wir nun wiederum Rechtsanwalt Stephan Mathe einen Termin gesetzt, sollte er den verstreichen lassen, dann reichen wir eine „negative Feststellungsklage“ gegen den Mandanten von Herrn Mathe ein. Irgendwo reicht es uns dann auch mal Herr Anwalt bei Schreiben mit solch einem Inhalt. Die Rechtsanwaltskammer werden wir auch dazu informieren.

Tja, mal sehen.

 

 

 

 

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