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Rechtsanwalt Thomas Sontowski zur Meldung The Grounds Real Estate Development AG (

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Wenn Anleger, die in die Anleihe von The Grounds Real Estate Development AG (ISIN: DE000A3H3FH2) investiert sind, diese aktuellen Entwicklungen lesen, stellt sich die Frage, wie sie in Anbetracht der geänderten Bedingungen und der laufenden Situation reagieren sollten. Hier sind einige mögliche Handlungsschritte und Überlegungen, die sie in Betracht ziehen könnten:

  1. Kontakt mit dem Gemeinsamen Vertreter aufnehmen
    Der Beschluss zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger bedeutet, dass dieser Vertreter die Interessen aller Gläubiger bündeln und durchsetzen kann. Anleger können sich direkt an den gemeinsamen Vertreter – die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – wenden, um aktuelle Informationen zur Situation und geplanten Maßnahmen zu erhalten. Der gemeinsame Vertreter ist auch verpflichtet, regelmäßig zu berichten, was Gläubigern Klarheit über die Entwicklungen geben kann.
  2. Rückfragen zu den neuen Anleihebedingungen stellen
    Die beschlossene Änderung der Anleihebedingungen beinhaltet eine Nullzins-Phase (Zero Coupon) zwischen August 2024 und Februar 2027. Dies bedeutet, dass in diesem Zeitraum keine Zinsen gezahlt werden, was sich direkt auf die Rendite der Anleihe auswirkt. Anleger sollten überlegen, ob die geänderten Bedingungen noch mit ihren ursprünglichen Anlagezielen übereinstimmen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem gemeinsamen Vertreter halten, um die genauen Implikationen zu verstehen.
  3. Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Finanzberater in Anspruch nehmen
    In komplexen Situationen wie dieser, insbesondere bei einer Anleihe, die ihre Bedingungen ändert und bei der es um erhebliche finanzielle Summen geht, kann es sinnvoll sein, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt oder Finanzberater kann die geänderten Bedingungen detailliert erklären und individuell geeignete Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Rechtsanwälte, die auf Kapitalmarktrecht spezialisiert sind, können auch prüfen, ob weitere rechtliche Schritte möglich oder ratsam sind.
  4. Prüfung der Kapitalerhöhung und deren Bedingtheit
    Die neuen Bedingungen der Anleihe sind an eine Kapitalerhöhung gekoppelt, die von der H.I.G. Capital-Gruppe gezeichnet werden soll. Die Anleger könnten die Umsetzung dieser Kapitalerhöhung beobachten, da diese bis zum 31. Januar 2025 ins Handelsregister eingetragen sein muss, um die neuen Bedingungen in Kraft zu setzen. Ein Scheitern dieser Kapitalmaßnahme könnte zu erneuten Änderungen der Situation führen. Gläubiger sollten sich daher über den Fortschritt der Kapitalerhöhung informieren, um mögliche Risiken besser einschätzen zu können.
  5. Bewertung der Risiken und mögliche Entscheidung zur Veräußerung der Anleihe
    Angesichts der veränderten Zinssituation und der verlängerten Laufzeit könnten einige Anleger erwägen, ihre Position zu verkaufen, falls sie zu dem Schluss kommen, dass das Risiko oder die langfristige Bindung nicht mehr mit ihren Anlagezielen übereinstimmen. Dies könnte allerdings schwierig sein, da solche Entwicklungen oft zu Volatilität oder Kursabschlägen führen. Ein Verkauf kann dennoch eine Option sein, falls Anleger das verbleibende Risiko vermeiden möchten.
  6. Warten auf weitere Informationen und Berichte
    Der gemeinsame Vertreter ist verpflichtet, regelmäßige Berichte zu erstellen und die Anleger über wesentliche Entwicklungen zu informieren. Anleger können also abwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt, bevor sie eine endgültige Entscheidung treffen. Es könnte sich lohnen, auf die nächsten Schritte der Gesellschaft und auf eventuelle Berichte des gemeinsamen Vertreters zu warten, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Kapitalerhöhung und deren Auswirkungen auf die Anleihe.
  7. Zinsausfall und mögliche Kompensationsforderungen
    Da die Anleihebedingungen jetzt eine Nullzins-Phase vorsehen, sollten Anleger prüfen, ob dies mit möglichen Kompensationsansprüchen verbunden sein könnte, besonders im Fall eines Verkaufs der Anleihe vor Fälligkeit. Dies kann ebenfalls ein Punkt sein, über den der gemeinsame Vertreter informiert und der gegebenenfalls durch einen Anwalt geprüft werden kann.
  8. Langfristige Strategie überprüfen
    Angesichts der Tatsache, dass die Anleihe nun bis Februar 2027 ohne regelmäßige Zinszahlung fortgeführt wird, könnte es sinnvoll sein, die langfristige Strategie der Investition neu zu überdenken. Für manche Anleger könnte es besser sein, diese Anleihe zu halten und die Entwicklung bis zur endgültigen Fälligkeit abzuwarten, während andere möglicherweise ihre Strategie anpassen und nach Alternativen suchen möchten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Anleger sich jetzt gut informieren sollten, insbesondere über die Rolle des gemeinsamen Vertreters und über den Fortgang der Kapitalerhöhung. Der gemeinsame Vertreter ist eine wertvolle Anlaufstelle für Auskünfte und Unterstützung in dieser Situation. Entscheidungen sollten nicht überstürzt getroffen werden, sondern auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen und gegebenenfalls nach Rücksprache mit einem spezialisierten Berater.

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