Es ist eine Abmahnung im Namen der Bielski Industries GmbH, die er uns übermittelt hat. Darf er natürlich, was wir aber dann dürfen, ist den Kopf schütteln und grantelig reagieren.
Das Unternehmen fühlt sich angegriffen, weil wir gesagt haben, „dass das Unternehmen bilanziell überschuldet ist“. Das ist nun mal eine wahre Tatsachenbehauptung, die selbst in der letzten im Unternehmensregister veröffentlichten Bilanz so dokumentiert ist.
Einfach mal lesen Herr Feldmann, was das Unternehmen dort im Unternehmensregister als Bilanztext hinterlegt hat. Angemerkt aber auch, es geht nicht um eine insolvenzrechtlich relevante Überschuldung.
Mal ehrlich Herr Rechtsanwalt Feldmann, mir fehlt da das Verständnis dafür, was ich dort falsch gemacht haben soll.
Tatsache ist dann aber auch, dass nicht alle fälligen Bilanzen so hinterlegt wurden, wie ich die Vorgaben des Gesetzgebers kenne.
Zitat:
Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen.
So kann man es im Internet nachlesen.
Wer da jetzt möglicherweise welche Pflichten verletzt haben könnte, das interessiert mich nicht, denn da gibt es das Bundesamt für Justiz, das für solche Fragen zuständig ist. Ich kann ihnen aus langjähriger Erfahrung sagen, die machen einen guten Job.
Ich biete Ihnen aber gerne an, uns neuere Bilanzen zur Verfügung zu stellen, die ja dann möglicherweise ein völlig anderes Bild von diesem Unternehmen zeichnen. Das vermerken wir dann auch gerne in dem Artikel als Update.
Wir sind aber auch für klare Verhältnisse, halten Sie an der Abmahnung fest, dann werden wir sicherlich ein Gespräch vor Gericht führen, denn entweder Sie gehen den Weg, einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zu stellen oder aber wir klagen im Wege einer negativen Feststellungsklage.
Wir wollen wissen, ob unsere Berichterstattung korrekt war und ist. Auch ich lerne noch jeden Tag dazu.
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