Erneut muss ein Rechtsanwalt eine Prozessniederlage einstecken, denn erneut hat das Landgericht Chemnitz, eine Klage eines Mandanten, abgewiesen.
Natürlich konnte man genau diese Entscheidung so erwarten, denn die gleiche Kammer des LG Chemnitz, hatte bereits in einem anderen Fall, wir hatten berichtet, genauso entschieden.
Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig, denn natürlich hat der Mandant die Möglichkeit, gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht in Berufung zu gehen. Das wird er dann möglicherweise auch tun, um Rechtssicherheit in dem Vorgang zu bekommen.
Auch in diesem Verfahren ging es letztlich darum, ob die mit dem Unternehmen bc connect geschlossenen Verträge rechtsgültig waren in der bekannten Form mit den hohen Zinsen. In einem ersten Verfahren hatte das LG Chemnitz dies bereits verneint und die Verträge als „sittenwidrig“ angesehen. Sollte das Urteil dann rechtskräftig werden, bedeutet dies aber dann für die bc Connect Gläubiger auch, dass der Insolvenzverwalter ihre Zinsforderung nicht zur Insolvenztabelle eintragen muss als Forderung.
Nun gibt es in Kürze weitere Verfahren eines anderen Rechtsanwaltes, der ähnliches erreichen will. Natürlich werden wir dann auch über den Ausgang dieser Prozesse berichten.
Wir, in der Redaktion, gehen davon aus, dass es kein Gericht geben wird, das die Zinsforderung anerkennen wird.
Kommentar hinterlassen