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Rechtsanwalt Wilhelm Lachmair – Seine Gesellschaft 21legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist pleite

geralt (CC0), Pixabay
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Rechtsanwalt Wilhelm Lachmair, was für ein großer Name es einst in der Rechtsanwaltsbranche war, und heute? Seine Gesellschaft 21legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist pleite. Zumindest besagt das eine Veröffentlichung im Insolvenzregister.

Zitat:

501 IN 807/22 In dem Verfahren über den Antrag d. 21legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ismaninger Straße 19, 81675 München

Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 129769

– Schuldnerin –

Geschäftszweig/Beschäftigung: Rechtsanwaltskanzlei

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

  1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am 27.06.2022 um 08.00 Uhr eröffnet.
  2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Marlene Scheinert

Barthstraße 16, 80339 München

Telefon: +49(89)858963-3

Telefax: +49(89)858963-445

  1. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.08.2022 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

 

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

  1. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.09.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 27.09.2022, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

 

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

 

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

  1. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

  1. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
  2. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

 

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

  1. Hinweis:

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

 

Auszug aus den Gründen:

Der Antrag ist am 04.04.2022 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

 

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c – § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München

Pacellistraße 5

80333 München

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