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Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen: Enttäuschte Autark Anleger und das Thema adcada

EliasSch (CC0), Pixabay
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Nun, eigentlich kann man uns nicht mehr sonderlich überraschen, aber dann und wann gelingt das schon mal. So jetzt auch in Bezug auf Rechtsanwalt Benedikt-Jansen.

Eigentlich hatten wir ihn nur als möglichen Informationsgeber zu Arrestierungsmöglichkeiten von adcada Anlegern in Liechtenstein gesehen, nun scheint sich der Vorgang aber in eine völlig andere Richtung zu bewegen, denn zu unserer großen Überraschung haben sich dann Autark Anleger bei uns in der Redaktion gemeldet, die wohl etwas sauer waren in Bezug auf den Vorgang mit den Arresten.

Noch haben wir den Gesamtzusammenhang nicht insgesamt nachgeprüft, aber eines scheint jetzt schon sicher zu sein. Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen hat in Lichtenstein Arreste erwirkt, aber nach unserer Erkenntnis haben die Anleger bis heute keinen Nutzen ziehen können, insofern das sie auf Basis dieser Arreste dann auch ihr Geld wiederbekommen haben. Aufgrund andere Vollstreckungsmaßnahmen sollen aber Rückzahlungen erfolgt sein.

Auch die Antwort von Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen ging dann diese Richtung, denn er lässt uns mitteilen:

Zitat:

Sehr geehrter Herr Bremer,

zunächst herzlichen Dank für das Interesse an meiner Arbeit und der meines Teams. Es ist richtig, dass wir in Liechtenstein gegen die Autark Invest AG i.L. für ca. 160 Geschädigte einen liechtensteinischen Sicherungsbot (liechtensteinischer Arrest) in Höhe von ca. 6.000.000,00 € erwirkt haben.

Durch diese Maßnahme haben die von mir vertretenen Gläubiger ihr eingezahltes Kapital bisher noch nicht zurück erhalten.

Aber: Die Autark Invest AG i.L. ist in Konkurs, der Konkurs ist noch nicht abgewickelt. Dank der erwirkten Titel wurden die Forderungen meiner überwiegend deutschen Mandanten von der liechtensteinischen Masseverwalterin anerkannt.

Das hat dazu geführt, dass 96% der liechtensteinischen Konkursmasse auf meine Mandanten entfallen. Zur Konkursmaße gehören auch Schadensersatzansprüche in Höhe von ca. 5.000.000,00, die die Masseverwalterin gegen einen Schädiger einfordert, der vermögensversichert ist. Allerdings ist die Durchsetzung dieses Anspruches anspruchsvoll, lohnt sich aber.

Hier ist Geduld erfordert. Die Beseitigung eines Schadens erfordert immer mehr Zeitaufwand als seine Verursachung.

Mit einem Adcada-Geschädigten würde ich folgt sprechen:

Ich würde ihn zunächst nach der Höhe des Schadens fragen. Dann würde ich die voraussichtlichen Kosten eines Arrestes ermitteln und klären, ob seine Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind.

Falls nicht würde ich prüfen, ob die Kosten/Nutzenrelation stimmt. Das wäre bei Forderungen über 5000 Euro grundsätzlich zu bejahen.

Bei Forderungen unter 5000 Euro würde ich prüfen, ob sich Streitgenossenschaften bilden lassen, um den Kostenaufwand für den Einzelnen zu minimieren. Stimmt diese Relation nicht, würde ich von Maßnahmen abraten. Ansonsten würde ich auf jedenfall zuraten, da die Wahrscheinlichkeit einen Arrest bei einer liechtensteinischen Gesellschaft mit deutschem Konto zu bekommen, groß ist.

Zitat Ende

Nun erst einmal recht herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Rückantwort in dieser Sache.

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