Unglaublich wie ignorant öffentlich zugelassene Kammern berufsständiger Organisationen sein können. Insbesondere meinen wir hier die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Jene Rechtsanwaltskammer, die auch für Rechtsanwälte mit Standort/Sitz in Mannheim zuständig sind. Konkret geht es um die Depré RECHTSANWALTS AG Mannheim, für die die Rechtsanwaltskammer in Karlsruhe zuständig ist.
Es geht uns noch einmal um das Schreiben, welches Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja als Insolvenzverwalter der PIM Gold GmbH an die noch nicht rechtsanwaltschaftlich vertretenen Mandanten der PIM GOLD GmbH versendet hatte.
Zu jedem Schreiben hatten wir auch die genannte Rechtsanwaltskammer angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten, ihr auch genügend Zeit zur Beantwortung der Presseanfrage gegeben, wie wir das immer tun.
Irgendwie hat man aber bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe keine Lust gehabt, diese zu beantworten. Da fragt man sich als Außenstehender schon, mit was für einer Berufsvertretung hat man es zu tun? Da könnte man dann möglicherweise sogar auf die Idee kommen, „dass man mögliche Regelverstöße in der eigenen Mitgliedschaft nicht gerne verfolgt“.
Passt das noch in die heutige Zeit? Nein, denn gerade solche berufsständischen Organisationen mit hoher Reputation wie eine Rechtsanwaltskammer sollten hier als Vorbild fungieren.
Wir wollen dann aber auch einmal feststellen, dass alle anderen Rechtsanwaltskammern, mit denen wir bisher zu tun hatten, immer ordentlich geantwortet haben. Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe bildet hier eine unrühmliche Ausnahme.
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