Manchmal müssen wir dann auch in der Redaktion heftig den Kopf schütteln über so manches Anwaltsschreiben. Genannte Kanzlei hat das Mandat von einem verurteilten Betrüger bekommen, völlig in Ordnung, denn jeder hat ein Recht auf einen guten juristischen Beistand.
Ob er aber in dieser Sache dann eine gute Wahl getroffen hat, wissen wir nicht, denn die von uns veröffentlichte Tatsachenbehauptung ist auch heute noch für jedermann über den Bundesanzeiger zugänglich.
Möglicherweise kannte der Anwalt aber den Bundesanzeiger nicht bzw. wusste nicht, dass unsere Veröffentlichung aus dem Bundesanzeiger stammt. Das haben wir ihm aber nun „forsch und unmissverständlich“ erklärt. Übrigens hier ging es um einen Betrag von über 500.000 Euro. Woraus er nun seine Rechtsanwaltskosten und unsere Kosten bezahlt, das wissen wir nicht, werden wir aber herausfinden.
Wir haben ihn auch daraufhin gewiesen, dass er dann einfach einmal in unser Impressum Einsicht nehmen soll, da steht für jeden verständlich drin, wann wir den Eintrag selbstverständlich löschen. Wir wollen nicht das „ewige Gedächtnis“ sein und natürlich hat JEDER auch eine 2. Chance verdient. Das gilt auch für den Mandanten von der Kanzlei Damm.
Nun sind wir einmal gespannt, ob die Kanzlei Damm dann nun wirklich ihrem Mandanten auch konkret Hilfe gibt und die veröffentlichende Staatsanwaltschaft bittet, den Eintrag zu löschen. Schafft die Kanzlei das, dann eine Mitteilung an uns und wir löschen ganz klar auch inklusive Google-Löschungsantrag. Mehr kann man dann doch für den Mandanten nicht erreichen, oder?
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