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Rechtsanwaltskanzlei Rosenberger & Koch, unsere Presseanfrage und die Antwort darauf der Kanzlei

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Im Rahmen der bisherigen Berichterstattungen über den „Hamburger Pfandhausskandal“ hatte man uns weitere Unterlagen in der Redaktion zur Verfügung gestellt. Hierbei ging es um einen Schriftwechsel genannter Kanzlei mit der Sparkasse Holstein und um einen augenscheinlichen Schriftwechsel mit der BaFin. Nachfolgend unsere Fragen und die Antworten der Kanzlei Rosenberger & Koch, von uns unkommentiert. In diesem Zusammenhang auch recht herzlichen Dank an die Kanzlei Rosenberger & Koch in Hamburg.Presseanfrage an die Kanzlei Rosenberger & Koch aus Hamburg

Von: Diebewertung Redaktion [mailto:redaktion@diebewertung.de]
Gesendet: Montag, 11. Juli 2016 10:53
An: ‚hamburg@roko-law.de‘ <hamburg@roko-law.de>
Betreff: Preseanfrage

 

Mandat

Lombardium/Fidentum usw.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Meinen Presseausweis finden Sie im Impressum der Internetseite www.diebewertung.de . Im Rahmen unserer bisherigen Berichterstattung zum „Hamburger Pfandhaus Skandal“ hat man uns in die Redaktion umfangreiches Informationsmaterial zu der Zusammenarbeit zwischen der Kanzlei Rosenberger & Koch Hamburg und Unternehmen aus der „Lombardium Gruppe“ zugearbeitet. Hierüber planen wir die Veröffentlichung eines umfangreichen Berichtes, bitten Sie daher im Vorfeld, um die Beantwortung nachfolgender Fragen bis zum 15. Juli 2016. Für Ihre Bemühungen recht herzlichen Dank.

  1. Zu welchen Unternehmen Personen der „Lombardium Gruppe“ gab es von Seiten Ihrer Kanzlei ein Mandantenverhältnis?
  2. Aus den uns vorliegenden Unterlagen geht hervor, das Ihre Kanzlei sowohl in den LombardClassic 2 aber auch in den LombardClassic3 involviert war. Ist diese Information richtig?
  3. Ist es richtig das Ihre Kanzlei im Jahre 2014 und 2015 umfangreiche Korrespondenz mit der BaFin geführt hat bezüglich „Nachträgen“ und der Vermeidung einer Untersagungsverfügung der BaFin im Namen der Fidentum GmbH (Rechtsanwältin Joos) ? Es ging hier wohl um den LombardClassic 3 nach uns vorliegenden Unterlagen.
  4. War Ihnen bekannt, das eine Kanzlei die ebenfalls mit dem Vorgang befasst war bereits im Jahre 2013 den Auftrag (das Mandatsverhältnis) beendet hatte mit dem Hinweis „ Aufgrund unzureichender Aufklärung führt der Vertrieb mit dem zwischenzeitlich gebilligten Verkaufsprospekt des LombardClassic3 unseres Erachtens für die Beteiligten nicht nur zu einer zivilrechtlichen Verantwortung und Haftung, sondern auch zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit?
  5. Haben Sie das Prospekt zu dem Ihrerseits mit der BaFin korrespondiert wurde nicht geprüft?
  6. Wenn ja, wie kommt es das Sie dann zu einer anderen rechtlichen Einschätzung als ihre Kollegen kommen? Diese hatten in einem Schreiben an auch Ihren Auftraggeber mit nachfolgendem Hinweis gewarnt: Wir raten daher dringlichst davon ab, auf der Grundlage des Verkaufsprozesses LC3 Einlagen für den LombardClassic3 einzuwerben und weisen nochmals ausdrücklich auf die sich ergebenden strafrechtlichen Konsequenzen hin.
  7. Ebenfalls liegt uns weitere umfangreiche Informationen zu einem anderen Vorgang vor. Hier geht es um die Auseinandersetzung mit der Sparkasse Holstein. Hier hat der Ihrer Kanzlei antwortende Kollege von der Kanzlei Costard Tögel v Akermann Herrn Rechtsanwalt Krause doch deutlich aufgezeigt, was bei Ihrer Mandantin los ist.  Hätten Sie hier icht eigentlich, wie ihre Kollegen, dann spätestens das Mandat niederlegen müssen?
  8. Der Schriftwechsel zeigt aus meiner Sicht deutlich auf, daß auch Ihnen bewusst gewesen sein muss, daß hier etwas rechtlich nicht in Ordnung sein kann, denn einen anderen Schluss lassen die Schreiben der genannten Kanzlei doch gar nicht zu. In diesem Schreiben und weiteren wird dezidiert erläutert was da im Argen liegt. Trotzdem, so zumindest für uns erkennbar, wird das Mandatsverhältnis von Ihrer Seite zu diesem Zeitpunkt noch fortgeführt. Warum?
  9. Hätten Sie bei richtiger und korrekter Einschätzung der angebotenen Kapitalanlagen nicht das Mandant gar nicht erst annehmen dürfen bzw. dann zurückgeben müssen als der Vorgang Sparkasse Holstein bei Ihnen bekannt wurde?
  10. Gab es ein Mandatsverhältnis mit dem Unternehmen Camaflobe?

Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Bemühungen.

Redaktion diebewertung.de

Hier die Antwort der Kanzlei Rosenberger & Koch zu unseren Fragen:

RosenbergerundKochRechtsanwaelteHmaburgantwortetaufpresseanfrage

 

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