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Rechtsbeschwerde III ZB 20/24 LIGNUM Sachwert Edelholz AG

IO-Images (CC0), Pixabay
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Dr. Nobis u.a. ./​. Hungerland

Gegen den Musterentscheid des Kammergerichts – 8. Zivilsenat – vom 4. März 2024 (Az.: 8 Kap 1/​21) ist beim Bundesgerichtshof (Az.: III ZB 20/​24) durch sämtliche Musterbeklagten Rechtsbeschwerde eingelegt worden.

 

Karlsruhe, den 22. März 2024

Bundesgerichtshof

Der Vorsitzende des III. Zivilsenats
Dr. Herrmann

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