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Rechtsbeständigkeit der atomrechtlichen Genehmigungen für das Zwischenlager Gundremmingen

geralt (CC0), Pixabay
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 8. April 2024 entschieden (Aktenzeichen: 22 A 17.40026), dass die atomrechtlichen Genehmigungen für die Lagerung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager des ehemaligen Kernkraftwerks Gundremmingen bestehen bleiben. Das Gericht hat die Klagen von fünf Anwohnern, die in einer Entfernung von vier bis elf Kilometern vom Zwischenlager leben, abgewiesen.

Die Kläger hatten das Ziel, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung zu bewegen, diese Genehmigungen aufzuheben. Der BayVGH urteilte jedoch, dass die Vorsichtsmaßnahmen gegen potenzielle Schäden durch die Lagerung, wie Störfälle oder Materialermüdung, und der Schutz vor Einwirkungen Dritter, inklusive gezielten Angriffen, angemessen sichergestellt sind.

Laut Gericht ist die Einlagerung der Kernbrennstoffe in den Castor-Behältern für die genehmigte Dauer von 40 Jahren sicher. Zudem sind Szenarien wie der Absturz eines schnell fliegenden, bewaffneten Militärflugzeugs als äußerst unwahrscheinlich eingestuft und erfordern keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen.

Im Falle eines absichtlich herbeigeführten Absturzes eines großen Verkehrsflugzeugs wurde festgestellt, dass die Castoren den dabei auftretenden Belastungen standhalten würden, sodass nur minimale radioaktive Strahlung freigesetzt würde.

Die seit 2014 umgesetzten baulichen Maßnahmen haben das Zwischenlager zusätzlich gegen das Eindringen von Personen gesichert. Bis das Polizeiaufgebot eingreift, sind direkte Angriffe auf die Castoren weitgehend ausgeschlossen.

Die Kläger haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen und die Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu beantragen.

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