Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Allgemeines Rechtskommentar zum Skandalschreiben des Amtsgerichtes Hameln
Allgemeines

Rechtskommentar zum Skandalschreiben des Amtsgerichtes Hameln

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Offensichtlich wollten weder der Gutachter für – unter anderem – diese Frage, noch das Gericht einen (vorläufigen) Gläubigerausschuss. Der Gutachter, der von einem Aufsichtsrat der Holding vorgeschlagen worden sein soll, ist nun vorläufiger Insolvenzverwalter geworden.

Dem Vernehmen nach hätten die vorgeschlagenen Mitglieder für einen Gläubigerausschuss sich jedoch geschlossen für einen anderen Verwalter ausgesprochen.

Im Ergebnis also kam ein vorläufiger Verwalter von der Seitenlinie ins Spiel, mit welchem das Gericht offensichtlich einverstanden war, der etwas gegen einen Gläubigerausschuss hat, der nicht ihn, sondern einen anderen Verwalter vorgeschlagen hat. Und auch hier folgt das Gericht. Wie passend! Wieviel mehr muss man wissen? Dem Willen der autonomen Gläubiger bei Antragstellung ist jedenfalls nicht entsprochen worden. Im Gegenteil.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Empörung über Musk: Vergleich von Beamten mit Hitler-Regime sorgt für Aufschrei

Elon Musk, Chef des „Ministeriums für Regierungseffizienz“ und damit oberster Kürzer von...

Allgemeines

Trump, Justiz und die Medien

Moderator:„Meine Damen und Herren, willkommen zu einer ganz besonderen Expertenrunde! Unser Thema...

Allgemeines

US-Republikaner entdecken Rumänien: Wie ein kleines Land ins Visier von Trump-Anhängern geriet

Rumänien, ein Land, das selten im Zentrum internationaler Aufmerksamkeit steht, sieht sich...

Allgemeines

Mexikanisches Kartell-Versteck entdeckt: Schockierende Funde auf Ranch in Jalisco

Hinter den unscheinbaren Toren der Izaguirre Ranch im mexikanischen Bundesstaat Jalisco verbirgt...