Urteil wegen vielfachen Betruges mit Bürostuhl-Verkäufen ist rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Strafkammer 9 des Landgerichts Hildesheim vom 7. April 2022 (20 KLs 25 Js 26828/20; Schlagwort: Bürostuhl) bestätigt, mit welchem ein heute 45-jähriger Mann wegen Betruges in 82 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde. Die Revision des Angeklagten hat der 6. Strafsenat des BGH durch Beschluss vom 18. Oktober 2022 (6 StR 318/22) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Nach den Feststellungen der Kammer hat der Angeklagte zwischen Februar 2018 und Februar 2021 von Alfeld aus in 82 Fällen einen gewerbsmäßigen Betrug begangen, indem er einen bestimmten, hochwertigen Bürostuhl über ebay-Kleinanzeigen zum Verkauf anbot, obwohl er von vornherein nicht beabsichtigt hatte, die angebotenen Gegenstände tatsächlich zu übersenden. Nach Erhalt des jeweiligen Kaufpreises, der zwischen 100,00 und 355,00 Euro lag, vertröstete der Angeklagte seine Kunden. Teilweise leistete er auf Druck der Käufer Rückzahlungen. Mit den einbehaltenen Zahlungen besserte der Angeklagte wie geplant seinen Lebensunterhalt auf. In Höhe eines vom Angeklagten insgesamt erlangten Betrages von 14.655,17 Euro hat die Kammer die Einziehung angeordnet.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe in der Hauptverhandlung vollständig eingeräumt. Dies hat die Kammer im Rahmen der Strafzumessung zu seinen Gunsten berücksichtigt. Demgegenüber wirkte sich unter anderem zu seinen Lasten aus, dass er mit einiger krimineller Energie seine Kunden mit falschen, emotional beeinflussenden Antworten hinhielt, wie z.B. dem Tod eines Kindes, damit diese keine Strafanzeige erstatten.
Der Angeklagte befand sich ab dem 26.10.2021 zunächst in Untersuchungshaft. Er hat nunmehr mit dem Eintritt der Rechtskraft die verhängte Freiheitsstrafe zu verbüßen.
Kommentar hinterlassen