Maier + Partner Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 5. Dezember 2018 Geldbußen in Höhe von insgesamt 75.000 Euro gegen die Maier + Partner Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Sanktion lagen folgende Verstöße der Maier + Partner Aktiengesellschaft zugrunde:
Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte entgegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) der Öffentlichkeit die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 nicht zur Verfügung gestellt.
Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte entgegen § 115 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.
Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte entgegen § 37v Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung (a.F.) nicht rechtzeitig Bekanntmachungen darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in Absatz 2 genannten Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte entgegen § 37w Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung (a.F.) nicht rechtzeitig eine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
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