Wir hatten bereits vor 3 Wochen von dem merkwürdigen Schreiben der Nürnberger Versicherung berichtet. Nun gibt es im Internet eine weitere interessante Rechtsmeing zu dem Thema:
In den letzten Wochen haben Kunden der Nürnberger Lebensversicherung eine Nachbelehrung zu ihrem Lebensversicherungsvertrag erhalten.
Hintergründe
Die Nürnberger Lebensversicherung geht offensichtlich davon aus, dass die von ihr erteilten Widerspruchsbelehrungen fehlerhaft waren und somit diese Kunden ihr Widerspruchsrecht noch ausüben können.
Dies will man verhindern, indem man eine sogenannte Nachbelehrung erteilt. Eine Nachbelehrung bedeutet nichts weiter als eine zweite Widerspruchsbelehrung, die die ursprünglich erteilte (falsche) Widerspruchsbelehrung ersetzen und die Widerspruchsfrist wirksam in Gang setzen soll.
Ist die zuerst erteilte Widerspruchsbelehrung tatsächlich fehlerhaft, so kann sich der Kunde weiterhin auf sein Widerspruchsrecht berufen. Das Gesetz sieht in diesem Fall keine zeitliche Begrenzung der Widerspruchsfrist vor (Gesetzesänderung hierzu ist allerdings in Planung).
Ist dem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag wirksam widersprochen worden, so ist dieser rückabzuwickeln. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer seine Prämien von der Versicherung zurückerhält.
Soll der Versicherungskunde Widerspruch erklären?
Ob die nunmehr erteilte Nachbelehrung wirksam ist, müsste im Zweifel gerichtlich geklärt werden. Um hier jedoch auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Widerspruch jetzt erklärt werden, wenn man dies ohnehin vorhatte.
Ob ein Widerspruch für den Versicherungskunden Sinn macht, sollte vorher geklärt werden: Da sich der Versicherungskunde bspw. den Versicherungsschutz anrechnen lassen muss, sollten die Vor- und Nachteile abgewogen werden. Hier kann es sinnvoll sein, anwaltlichen Rat einzuholen.
Robert Nebel, M. A./Anwalt.de
Kommentar hinterlassen