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Im Streit um eine intransparente und benachteiligende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen haben wir im Sommer 2010 insgesamt 21 Rechts­schutz­versicherer abgemahnt und später verklagt. In den Verträgen der Gesellschaften heißt es so oder ähnlich:

Der Versicherungsnehmer hat „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.”

Mehr über alle Verfahren lesen Sie in unseren aktuellen Nachrichten zum Thema.

Unser Standpunkt: Klausel nicht klar genug

Kaum ein Versicherungskunde kennt sich im Kostenrecht für Anwalt und Gericht aus. Als Laie kann er im Vorfeld nicht wissen, welche Leistungen der Rechtsberatung oder -vertretung in seinem Falle sinnvoll und kostengünstig sind. Verhält er sich falsch, riskiert er womöglich seinen Versicherungs­schutz.

So könnte nach dieser Klausel ein Versicherter in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zum Beispiel seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn er eine außergerichtliche Klärung versucht. Oder wenn er bei einem Prozess vor dem Amtsgericht einen Anwalt einschaltet. Auch Fehler des vertretenden Rechtsanwalts könnten dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden.

Die Klausel ist nach unserer Überzeugung nicht klar genug gefasst. Der Versicherungskunde kann nicht wirklich erkennen kann, was seine Verpflichtungen nach einem Schadensfall sind. Tut er etwas (vermeintlich) Richtiges, kann der Versicherer ihm gleichwohl den Versicherungsschutz verweigern.


 

Aktuelle Nachrichten zum Thema

22. April 2014
Die Bilanz
21 Versicherer hatten wir abgemahnt. Ein Verfahren haben wir fallengelassen, weil das Unternehmen inzwischen vom Markt verschwunden war. In 2 Fällen haben wir außergerichtlich eine Unterlassungserklärung bekommen. In 18 Fällen mussten wir klagen. Die Verfahren wurden in der Hauptsache alle gewonnen, teils bei den Landgerichten, teils bei den Oberlandesgerichten. In einigen Fällen wurde von den Versicherern auch Revision beim BGH eingelegt, diese aber später zurück genommen.

Nicht so erfolgreich waren wir auf einigen Nebenschauplätzen. Dabei ging es um die Kosten unseren Rechtsanwaltes (die die Versicherer teilweise nicht bezahlen wollten), um Teile der Reisekosten unseres Anwalts (muss er sich bei der Übernachtung für einen auswärtigen Gerichtstermin die Kosten des zuhause ersparten Frühstücks anrechnen lassen?) oder um die Reisekosten einer Vertreterin der Verbraucherzentrale zu den auswärtigen Gerichtsterminen (muss da überhaupt jemand hinfahren? Das kann doch der Anwalt allein erledigen…). Durch diese aus unserer Sicht lächerlichen und unwürdigen Streitigkeiten, die von einigen Versicherern und deren Anwälten betrieben werden, sind die Akten richtig dick geworden, obwohl der eigentliche Streit längst entschieden war.

 

Übersicht: Unsere Verbandsklagen
(Stand: 22. April 2014)

Versicherer Gericht/Aktenzeichen
/Ergebnis
(Die rechtskräftigen Entscheidungen
sind fett hervorgehoben.)
Bemerkung
Advocard LG Hamburg (+),
312 O 505/10 v. 25.10.2011
Advocard hat am 21.11.2011 Berufung beim
Hanseatischen Oberlandesgericht
eingelegt, 9 U 188/11, Berufung am 23.5. 2012 zurückgenommen
Allrecht LG Düsseldorf,
12 O 471/10
nach Abmahnung (vor Klag-
erhebung) mit DEURAG
„verschmolzen“, daher
Wegfall der Passivlegitimation
Auxilia LG München (+),
23 O 20197/10,
OLG München (+)
29 U 1667/11 v. 22.09.2011
Revision wurde nicht zugelassen,
Auxilia hat die zunächst eingelegte
Nicht­zulassungs­­beschwerde am 13.02.2012 zurück­­genommen.
OLG München ist damit im Wesentlichen rechtskräftig.
ARAG LG Düsseldorf (+),
12 O 360/10, 27.07.2011
ARAG hat Berufung eingelegt,
25.08.2011 OLG Düsseldorf,
Berufung wurde am 22.05.2012 zurückgenommen.
Alte
Leipziger
LG Frankfurt/Main (+)
21.04.2011,
2-24 O 164/10
OLG Frankfurt am Main (+)
3 U 127/11 v. 1.3.2012
Badische LG Karlsruhe (+), 21.04.2011
10 O 538/10,
OLG Karlsruhe (+)
12 U 14/11
15.11.2011
Concordia LG Hannover (+),
18 O 234/10, 12.04.2011,
OLG Celle 8 U 146/11, 29.09.2011 (+)
Revision wurde eingelegt
IV ZR 208/11, Revision am 8.3.2012 zurück­genommen
DAS LG München I (+),
23 O 16179/10,
09.03.2011,
OLG München (+)
29 U 1360/11 v. 22.09.2011
Revision wurde nicht zugelassen,
DAS hat Nicht­zulassungs­­beschwerde eingelegt,
Nichtzulassungs­beschwerde 17.2.2012 zurück­­­­genommen,
OLG München damit rechtskräftig
Deurag LG Frankfurt/Main (+),
2-24 O 163/10,
21.04.2011
OLG Frankfurt am Main (+)
3 U 119/11 v. 1.3.2012
DEVK LG Köln (+),
26 O OLG Köln 6 U 166/11
OLG Köln (9 U 207/11) v.  06.07.2011 (+)
HDI LG Hannover (+),
18 O198/10, 12.4.2011,
OLG Celle 8 U 144/11, 29.09.2011 (+)
Die zunächst vom HDI eingelegte Revision wurde
zurück­genommen.
HUK/HUK 24 Unterlassungserklärung am 19.8.2010 abgegeben
Itzehoer LG Itzehoe (+),
3 O 441/10,
21.07.2011
Itzehoer hat Berufung eingelegt
OLG Schleswig-Holstein, Verhandlung 17.4.2012,
2 U 6/11, Itzehoer hat Berufung zurück genommen
Jurpartner LG Köln (+),
6 O 385/10, 06.07.2011
Jurpartner hat Berufung eingelegt,
diese aber Anfang April zurückgenommen.
LVM LG Dortmund (+) ,
2 O 420/10, 30.06.2011
LVM hat Berufung eingelegt,
OLG Hamm, I-20 U 147/11.
Berufung wurde zurück­genommen (28. Feb. 2012).
Mecklen-
burgische
LG Hannover (+),
18 O 235/10, 12.4.2011
OLG Celle 8 U 145/11, 29.09.2011 (+)
Die zunächst von der Mecklen­­burgischen eingelegte Revision
wurde zurück­­genommen.
Neue
Rechtsschutz
LG Mannheim (-),
2 O 200/10, 19.04.2011
OLG Karlsruhe 12 U 34/12,
19. April 2012 (+)
ÖRAG Abmahnung 15.6.2012
Unterlassungserklärung vom 25.7.2012
Unterlassungserklärung erst nach Klageerhebung
Roland LG Köln (+),
26 O 402/10, 06.07.2011
Roland hat Berufung eingelegt,
diese aber Anfang April 2012 zurückgenommen.
R + V LG Frankfurt (+),
2-24 O 135/10,
21.04.2011
OLG Frankfurt am Main (+)
3 U 137/11 v. 1.3.2012
WGV LG Stuttgart (+)
20 O 481/10,
29.11.2011
WGV hat Berufung eingelegt,
OLG Stuttgart, 2 U 156/11.
Berufung Anfang 2013 in der Hauptsache zurück genommen.


30. Juli 2012
Nach Klageerhebung hat die ÖRAG eine Unterlassungserklärung abgegeben.

21. Juni 2012
Abmahnung eines „Nachzüglers”: Die ÖRAG, deren Bedingungen uns erst jetzt vorlagen, wurde am 15. Juni 2012 abgemahnt. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung hat das Unternehmen verweigert. Im Neugeschäft verwende man inzwischen eine andere Bedingung, und für die bestehenden Verträge gebe es eine „Dienstanweisung”, die die Anwendung ausschließe. Eine solche Erklärung reicht allerdings nicht aus. Sie ist viel zu unverbindlich. Daher werden wir auch die ÖRAG verklagen.

7. Juni 2012

Die Advocard hat ihre zunächst beim OLG Hamburg eingelegte Berufung zurückgenommen. Das Urteil des LG Hamburg ist damit rechtskräftig.

6. Juni 2012

Nun hat auch der große Rechtsschutzversicherer ARAG eingelenkt. Die zunächst beim LG Düsseldorf eingelegte Berufung wurde am 22. Mai 2012 zurückgenommen.

8. Mai 2012 

 Das einzige beim Landgericht verloren gegangene Verfahren (LG Mannheim, Neue Rechtsschutz) wurde in der Berufung vom OLG Karlsruhe korrigiert (12 O 34/12 v. 19. April 2012). Auf die Berufung der Verbraucherzentrale wurde nun auch dieser Versicherer zur Unterlassung verurteilt.

24. April 2012

Das OLG Köln hat am 17. April 2012 die Berufung der DEVK zurück gewiesen (9 U 207/11). Die Revision wurde zugelassen.

4. April 2012
Roland, JurPartner

Auch diese Versicherer sind nun eingeknickt und haben die zunächst eingelegte Berufung beim OLG Köln zurückgenommen. Die Entscheidungen des LG Köln (siehe obenstehende Tabelle) werden damit rechtskräftig.

26. März 2012
Alte Leipziger, Deurag und R + V

Auch in zweiter Instanz heißt es: Die Klausel ist unwirksam. So entschied das OLG Frankfurt am Main (3 U 127/11, 3 U 119/11 und 3 U 135/11) am 1. März 2012.

6. März 2012

Die D.A.S. hat am 17. Februar 2012 die Nichtzulassungs­beschwerde zurück­genommen. Das Urteil des OLG München (siehe Tabelle) ist damit rechtskräftig.

29. Februar 2012
LVM nimmt Berufung zurück

Die LVM hat ihre zunächst gegen das Urteil des LG Dortmund eingelegte Berufung beim OLG Hammm zurück­genommen. Damit ist die Entscheidung des LG Dortmund (siehe obige Tabelle) rechtskräftig.

13. Februar 2012
Auxilia nimmt „Nichtzulassungsbeschwerde” zurück

Das Versicherungsunternehmen Auxilia hat sein beim Bundesgerichtshof eingelegte „Nichtzulassungs­­beschwerde” zurück­­genommen. Damit ist für Auxilia das Urteil des OLG München (Az. 29 U 1667/11) hinsichtlich des Verbots der Klausel rechtskräftig.

13. Februar 2012
HDI-Gerling und Mecklenburgische knicken ein!   

 Die Versicherer HDI-Gerling und Mecklenburgische haben ihre zunächst eingelegte Revision beim Bundesgerichtshof zurückgenommen. Damit sind die Entscheidungen des OLG Celle 8 U 144/11 und 8 U 145/11 vom 29. September 2011 im Wesentlichen rechtskräftig. Die umstrittene Klausel ist unwirksam, die Versicherer dürfen sich darauf nicht mehr berufen! Im Streit sind jetzt nur noch Fragen zum Streitwert und zur außergerichtlichen Kostenerstattung.

30. November 2011
WGV unterliegt beim LG Stuttgart

Das LG Stuttgart hat die WGV verurteilt, die umstrittene Klausel nicht mehr zu verwenden und sich nicht mehr darauf zu berufen (20 O 481/10 vom 29. November 2011).

16. November 2011
Badische unterliegt beim OLG Karlsruhe

Das OLG Karlsruhe (12 U 14/11) hat am 15. November 2011 die Berufung der Badischen Rechtsschutzversicherung zurückgewiesen.

2. November 2011
Advocard unterliegt bei Landgericht Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat die Advocard verurteilt, die umstrittene Klausel nicht weiter zu verwenden und sich nicht mehr darauf zu berufen (312 O 505/10 vom 25. Oktober 2011).

24. Oktober 2011
D.A.S. und Auxilia – auch in zweiter Instanz Erfolg für Verbraucher

Das OLG München hat die Berufung der Rechtsschutzversicherer D.A.S. (29 U 1360/11) und Auxilia (29 U 1667/11) am 22. September 2011 zurückgewiesen. Damit liegen jetzt insgesamt fünf Entscheidungen von Oberlandesgerichten zu Gunsten der Verbraucher vor.

18. Oktober 2011
Concordia, HDI, Mecklenburgische – auch in zweiter Instanz Erfolg für Verbraucher

 Das OLG Celle hat die Berufungen der Rechtsschutzversicherer Concordia (8 U 146/11), HDI (8 U 144/11) und die Mecklenburgische (8 U 145/11) am 29. September 2011 zurückgewiesen. Damit liegen jetzt drei Oberlandesgerichtsentscheidungen zu Gunsten der Verbraucher vor. Die Revision wurde jeweils zugelassen.

23. September 2011
Concordia, HDI, Mecklenburgische – Verhandlung beim OLG Celle

In der Verhandung am 23.09.2011 hat das Gericht zu erkennen gegeben, dass es die Berufung der Rechtsschutz-Versicherer zurückweisen werde.

22. September 2011
Auxilia und D.A.S Verhandlung beim OLG München
 

 In der Verhandlung am 22. September 2011 hat das Gericht zu erkennen gegeben, dass es die Berufung der Rechtsschutzversicherer zurückweisen werde. 

6. September 2011
WGV Verhandlung beim LG Stuttgart
 

In der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem LG Stuttgart (20 O 481/10) gegen die WGV hat das Gericht durchblicken lassen, dass es wohl der Auffassung der Verbraucherzentrale folgen werde. Eine Entscheidung ergeht am 11. Oktober.

8. August 2011
Auch ARAG und Itzehoer verurteilt
 

Das Landgericht Düsseldorf (12 O 360/10) hat am 27. Juli 2011 die ARAG und das Landgericht Itzehoe am 21. Juli 2011 (3 O 441/10) die Itzehoer Versicherung zur Unterlassung der beanstandeten Klausel verurteilt.  

11. Juli 2011
Zwischenbilanz: Gerichtsverfahren gegen Rechtsschutzversicherer

 Unsere Zwischenbilanz ist peinlich für die Branche. Aus 19 Verfahren liegen jetzt 13 positive Urteile der ersten Instanz vor. Nur das LG Mannheim entschied zu Gunsten des Versicherers. 4 Verfahren sind noch nicht entschieden, bei zweien davon hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass es unserer Auffassung wohl folgen werde. Ein Fall wurde aus formalen Gründen beendet. 

27. April 2011
Verfahren gegen D.A.S., R+V, Deurag, Alte Leipziger und Neue Rechtsschutz

Die D.A.S.Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs AG hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die Verfahren in Frankfurt gegen die R+V, Deurag und Alte Leipziger Versicherung AG hat die Verbraucherzentrale Hamburg gewonnen.

Leider haben wir das Verfahren gegen die  Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG in Mannheim verloren. Berufung wurde eingelegt.

14. März 2011
Aktuelles zu D.A.S., HDI-Gerling, Concordia, Mecklenburgische, Deurag, R+V

D.A.S. darf die Kosten eines Rechtsstreits aufgrund der angegriffenen Klausel nicht mehr auf die Verbraucher abwälzen

Das Landgericht München I verurteilt am 9. März 2011 die D.A.S Deutsche Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Der Rechtsschutzversicherer darf sich nicht mehr auf die von der Verbraucherzentrale Hamburg oben genannte angegriffene Klausel  berufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

HDI-Gerling, Concordia und Mecklenburgische – Entscheidungen am 22. März 2011

Auch das Landgericht Hannover hat erkennen lassen, dass in dem Verfahren gegen HDI-Gerling Rechtschutzversicherung AG, Concordia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und Mecklenburgische Versicherungs-gesellschaft a.G. die Chancen der Verbraucherzentrale Hamburg gut stehen. In diesen drei Fällen rechnen wir am 22. März 2011 mit einer guten Entscheidung für die Verbraucher.

Deurag und R+V – Entscheidung am 21. April 2011

In dem Rechtsstreit Verbraucherzentrale Hamburg e.V. gegen Deurag und gegen R+V Rechtsschutzversicherung hat das Landgericht Frankfurt einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 21. April 2011 bestimmt.

Weitere Gerichtstermine
Badische 28.03.2011 LG Karlsruhe
Advocard 19.04.2011 LG Hamburg
Jurapartner 18.05.2011 LG Köln
Roland 18.05.2011 LG Köln
DEVK 18.05.2011 LG Köln
WGV vom 08.03.2011 verlegt auf 12.07.2011 LG Stuttgart
Allrecht 19.10.2011 LG Düsseldorf
Neue Rechtsschutz  verlegt auf 05.04.2011 LG Mannheim
Auxilia 05.04.2011 LG München I
Alte Leipzger 21.04.2011 LG Frankfurt

 

25. und 27. Januar 2011
Positive Signale aus München und Frankfurt

Das Landgericht München hat am 25.Januar in der mündlichen Verhandlung gegen Auxilia Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft und D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG durchblicken lassen, dass es unserer Ansicht zuneigt. Auch in dem Verfahren in Frankfurt gegen die Alte Leipziger Versicherung AG, Deurag Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG und R+V Rechtsschutzversicherung AG stehen die Chancen gut, dass den Verbrauchern zukünftig nicht eine solche Klausel entgegengehalten werden darf und der Verbraucher somit auch nicht mehr auf diesbezüglichen Kosten sitzen bleibt.

6. Januar 2011
Neuer Gerichtstermin für HDI-Gerling, Concordia und Mecklenburgische

Die auf den 11.01.2011 terminierten Verhandlungen sind aufgehoben worden. Der neue Termin für eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Hannover gegen die HDI-Gerling Rechtsschutzversicherung AG, Corncordia Rechtsschutz-Versicherung-AG und Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a.G. ist der 1. März 2011.

22. November 2010
Weitere Gerichtstermine anberaumt

  • Neue Rechtsschutz am 12. April 2011 beim LG Mannheim
  • Badische durch schriftliches Verfahren beim LG Karlsruhe
  • WGV am 8. März 2011 beim LG Stuttgart
  • Mecklenburgische am 11. Januar 2011 beim LG Hannover
  • Concordia am 11. Januar 2011 beim LG Hannover

 

1. November 2010
Weitere Klagen eingereicht

Am 26. Oktober 2010 haben wir weitere Klagen gegen Rechtsschutzversicherer eingereicht.

  • Neue Rechtsschutz-Versicherungsgeselllschaft AG, Landgericht Mannheim
  • Württembergische Gemeindeversicherung, Landgericht Stuttgart
  • Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Landgericht München I
  • DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Landgericht Köln
  • Deurag, Landgericht Frankfurt/Main 
  • Roland, Landgericht Köln
  • Allrecht, Landgericht Düsseldorf
  • Badische Rechtsschutzversicherung , Landgericht Karlsruhe
  • Alte Leipziger, Landgericht Frankfurt/Main
  • Itzehoer , Landgericht Itzehoe
  • Jurpartner, Landgericht Köln
  • Mecklenburgische, Landgericht Hannover
  • Concordia, Landgericht Hannover 

Oktober 2010
Gerichtstermine festgelegt

  • D.A.S. am 25. Januar 2011 beim Landgericht München I 
  • R+V Versicherung am 27. Januar 2011 beim LG Frankfurt/Main 
  • ARAG am 15. Juni 2011 beim LG Düsseldorf

 

14. Oktober 2010
Mecklenburgische abgemahnt

Am 13. Oktober 2010 wurde auch die Mecklenburgische Versicherungsgruppe abgemahnt.

16. September 2010
Klagen gegen AdvoCard, HDI-Gerling, R+V, ARAG und D.A.S.

Am 24. August 2010 wurde eine Klage gegen AdvoCard eingereicht, am 28. August 2010 gegen HDI-Gerling, R+V, ARAG und D.A.S.

9. August 2010
Abmahnungen gegen WGV, HUK24 und HUK-Coburg

Auch die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. wurde mit Schreiben vom 4. August 2010 abgemahnt. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung läuft bis zum 18. August 2010. Ebenso die HUK24 sowie die HUK-Coburg (Abmahnungen 2. August 2010, Frist 16. August 2010). Die Klagen gegen die Versicherer, die darauf beharren, die beanstande Klausel weiter zu verwenden oder sich darauf zu berufen, sind in Vorbereitung.

20. Juli 2010
Abmahnungen – Reaktionen der Rechtsschutzversicherer

Wie nötig die Abmahnungen sind, zeigt die Reaktion der Versicherer auf die Abmahnungen. Zwar empfiehlt der Gesamtverband den Rechtsschutzversicherern, die „neuen“ Bedingungen anzuwenden. Dennoch: Kein Versicherer will für die Zukunft rechtsverbindlich zusagen, die beanstandete Klausel nicht mehr zu verwenden. Und – noch wichtiger – man will sich offenbar vorbehalten, sich gegenüber den Kunden auf die beanstandete Klausel zu berufen und Schadenszahlung verweigern!

Überblick

Versicherer Reaktion
ARAG Fristverlängerung beantragt bis 26. Juli 2010
Advocard Fristverlängerung beantragt bis 12. August 2010
DAS Unterlassungserklärung abgelehnt. „Die beanstandete Klausel ist weder intransparent noch unklar, auch eine unangemessene Benachteiligung liegt darin nicht.“
Deurag „Die Verpflichtungserklärung werden wir … nicht unterschreiben.“
Roland „Die von Ihnen geforderte Erklärung werden wir nicht abgeben.“
Allrecht Fristverlängerung beantragt bis in die 2. Augustwoche 2010
BGV „Die Klausel ist nicht intransparent und benachteiligt den Versicherungsnehmer auch nicht unangemessen“
R+V Fristverlängerung beantragt bis 25. Juli 2010
Alte Leipziger (Wir sehen) „keine Veranlassung, die von Ihnen geforderte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.“
Concordia  „Insgesamt sehen wir danach keinen Raum für eine Verpflichtung, dies noch in strafbewehrter Form Dritten gegenüber zu erklären.“
Itzehoer „Allerdings erklären wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dass wir uns auf die von Ihnen angegriffene Klausel nicht berufen werden.“
Jurpartner „Die von Ihnen geforderte Erklärung werden wir nicht abgeben.“

Einige Versicherer haben formlos zugesagt, dass sie sich auf die Klausel nicht mehr berufen würden. Doch die Rechtslage ist klar: Das bloße Versprechen, eine Klausel nicht mehr zu verwenden, reicht nicht aus. Es bedarf einer förmlichen Erklärung. Und das aus gutem Grund: Denn ohne verbindliche (strafbewehrte) Erklärung könnte das Versprechen ohne Rechtsfolge munter gebrochen werden.

14. Juli 2010
Abmahnungen gegen Rechtsschutzversicherer – So reagiert die Branche

Künstliches Kopfschütteln in der Versicherungsbranche. Wozu diese Abmahnungen? Die Rechtsschutzversicherer hätten sich doch längst neue Bedingungen ausgedacht und auch die beanstandete Klausel geändert. In der Tat: Die jetzt präsentierten neuen Bedingungen wurden nicht erst nach den Abmahnungen entwickelt. Dennoch wundern wir uns über den Zeitpunkt. Ein paar Tage nach Bekanntwerden der Abmahnungen werden neue Bedingungen aus dem Hut gezaubert. Offenbar wollten die Versicherer die Klauseln so spät wie möglich einführen.

Stand vom Dienstag, 22. April 2014

Quelle VZ Hamburg

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