Die Schulplatzvergabe für Erstklässler an den Staatlichen Internationalen Schulen Berlins für das Schuljahr 2023/2024 wurde höchstwahrscheinlich rechtswidrig durchgeführt, so das Verwaltungsgericht Berlin in Eilverfahren. Die Nelson-Mandela-Schule muss daher vorläufig vier weitere Kinder aufnehmen, die Wangari-Maathai-Internationale-Schule zwölf Kinder.
Die Senatsverwaltung wich von den gesetzlichen Vorgaben ab und bildete eine neue Gruppe von „international mobil“ Familien, darunter hochmobile und mobile Familien. Diese Regelung verletzte das Recht auf ein faires Verfahren der abgelehnten Kinder. Die Vergabe erfolgte nach nicht öffentlich bekannten Kriterien.
Da das Verfahren nicht wiederholbar ist, müssen vorläufig Schulplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Aufnahmekapazität der Schulen wird dabei nicht überschritten. Beschwerden können beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht werden. (Beschlüsse vom 9./10. August 2023, VG 35 L 137/23 und VG 35 L 96/23)
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