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reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft-aktuelle Blanz, aber eine schlechte Bilanz

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Es scheint doch auch bei Reconcept zu gehen eine aktuelle Bilanz im Unternehmensregister zu hinterlegen. Eine die abn nicht 4 jahre alt ist, sondern auf dem Stand des letzten Jahres. Prima, zumindest für die Aktualität. was die Bilanz selber anbetrifft, so hat der Anleger auch an diesem Investment dann recht wenig Freude, denn hier scheint man aus der „Minusspirale“ nicht wirklich herauszukommen.

reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanzeid für reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft
für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und den Lagebericht
gemäß §§ 158 Abs. 1Satz 1 KAGB, 135 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KAGB i.V.m. §§ 264 Absatz 2 Satz 3, 289 Absatz 1 Satz 5 HGB

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

(als gesonderter Teil des Jahresberichts der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg vermittelt und im Lagebericht nach bestem Wissen der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg im Sinne des § 289 Abs. 1 Satz HGB beschrieben sind.

 

Hamburg, den 30. Juni 2016

reconcept Capital GmbH (Komplementärin)

Die Geschäftsführung

Karsten Reetz Michael Czaja

 

ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH (Kapitalverwaltungsgesellschaft) Die Geschäftsführung

Carsten Diettrich

Dr. Guido Komatsu

Bilanz zum 31.12.2015

A. Aktiva

31.12.2015 31.12.2014
Investmentanlagevermögen
1. Beteiligungen 6.108.973,47 6.089.803,87
2. Barmittel
Täglich verfügbare Bankguthaben 116.736,37 497.460,94
3. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 1.320,00
6.225.709,84 6.588.584,81

B. Passvia

1. Rückstellungen 38.777,00 56.870,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Aus anderen Lieferungen und Leistungen 8.000,64 44.813,89
3. Sonstige Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern 86,30 140.762,38
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile 8.400.000,00 8.400.000,00
b) Kapitalrücklage 252.000,00 252.000,00
c) Entnahmen der Kommanditisten -184.766,33 -184.766,33
d) nicht realisierte Verluste aus der Neubewertung -13.284,53 -32.454,13
c) Verlustvortrag -2.088.641,00 -1.408.452,33
d) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -186.462,24 -680.188,67
(6.178.845,90) (6.346.138,54)
6.225.709,84 6.588.584,81

Gewinn- und Verlustrechnung für 2015

2015 2014
Investmenttätigkeit
1. Erträge
sonstige betriebliche Erträge 0,00 3.849,99
Summe der Erträge 0,00 3.849,99
2. Aufwendungen
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00 -27,56
b) Verwaltungsvergütung -111.731,65 -102.902,76
c) Verwahrstellenvergütung -42.840,00 -30.345,00
d) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -9.761,63 -30.174,88
e) sonstige Aufwendungen -22.128,96 -520.588,46
Summe der Aufwendungen -186.462,24 -684.038,66
3. Ordentlicher Nettoertrag/ Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres/ -186.462,24 -680.188,67
4. Zeitwertänderungen
a) Erträge aus der Neubewertung 19.169,60 0,00
b) Aufwendungen aus der Neubewertung 0,00 -32.454,13
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 19.169,60 -32.454,13
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -167.292,64 -712.642,80

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

I. Allgemeines

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft. Die Vermögensanlagen wurden nach dem 1. Juni 2012 erstmals öffentlich angeboten, Investitionen sind nach dem 22. Juli 2013 erfolgt. Die Gesellschaft hat daher für Rechnungslegung, Bewertung, Prüfung und Offenlegung die Vorschriften des § 158 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Verbindung mit § 135 KAGB sowie der Bestimmungen des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften im Zweiten Abschnitt (§§ 264 ff. HGB) zu beachten. Darüber hinaus wurden die Vorschriften der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) und die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19.12.2012 (Verordnung (EU) Nr. 231/2013) sowie die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags bei der Aufstellung des Jahresabschlusses beachtet.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach §§ 21 und 22 KARBV. Die Darstellung der Verwendungsrechnung und Entwicklungsrechnung im Sinne des § 24 KARBV erfolgt im Anhang.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Sie unterschreitet darüber hinaus die Größenmerkmale des § 267a HGB und gilt somit als Kleinstpersonenhandelsgesellschaft.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgend erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Investmentgesellschaft wendet die formellen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung an, soweit sich aus dem KAGB, der KARBV und der Verordnung (EU) Nr. 231/2013 nichts anderes ergibt. Überdies wendet die Investmentgesellschaft den Grundsatz der Einzelbewertung an, wonach sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen unabhängig voneinander zu bewerten sind.

Die Bewertung erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip).

Für die Bewertung der über die 100%ige Tochtergesellschaft RE 03 Windfarm Ylivieska Pajukoski KY erworbenen Sachwerte (zwei Windenergieanlagen sowie Infrastruktureinrichtungen) sind zum 31. Dezember 2015 als Verkehrswerte der erworbenen Sachwerte (Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Absatz 1 Nummer 1 KAGB) deren Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt worden. Ursächlich ist, dass nach § 271 Abs. 1 KAGB für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem Erwerb die Kaufpreise der Vermögensgegenstände anzusetzen sind. Nur falls die das Investmentvermögen betreuende Kapitalverwaltungsgesellschaft der Auffassung ist, dass die Kaufpreise auf Grund von Änderungen wesentlicher Bewertungsfaktoren nicht mehr sachgerecht sind, wären die Verkehrswerte abweichend von den Anschaffungskosten neu zu ermitteln gewesen. Vorliegend geht die KVG davon aus, dass die Bewertung der im Juli 2015 (Infrastruktureinrichtungen) bzw. im August 2015 (Windenergieanlagen) werkvertraglich abgenommenen und damit dinglich übereigneten und erworbenen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungskosten weiterhin sachgerecht ist und keine Ausnahme eingreift, die eine Neuermittlung der Verkehrswerte innerhalb der 12-Monats-Frist ab Erwerb erforderlich gemacht hätte, da keine Änderung wesentlicher Bewertungsfaktoren eingetreten ist. Die RE 03 Windfarm Ylivieska Pajukoski KY hat eine Vermögensaufstellung auf den 31. Dezember 2015 vorgelegt, aus der der Wert der Beteiligung an der RE 03 Windfarm Ylivieska Pajukoski KY für den Bilanzansatz bei der Fondsgesellschaft nach § 271 Abs. 3 Satz 3 KAGB abgeleitet worden ist.

Die Bewertung der Sachwerte wird nach Ablauf der 12 Monate seit Erwerb zum Verkehrswert gemäß § 271 KAGB und der §§ 26-31 und 34 KARBV erfolgen.

Die Bankguthaben, Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet, der Nennwert entspricht dem Verkehrswert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Investmentanlagevermögen

Die Gesellschaft ist an der RE03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky, Ylivieska/Finnland (Objektgesellschaft) als Limited Partner beteiligt. Sie hat insgesamt Einlagen in Höhe von T€ 6.122 geleistet und hält damit 100% der Anteile an der Objektgesellschaft. Die Objektgesellschaft wurde am 10. März 2014 von der Gesellschaft und der reconcept Capital GmbH als General Partner gegründet. Die Anteile an der Betreibergesellschaft sind an die die Tochtergesellschaft finanzierende Bank verpfändet. Das Eigenkapital der Objektgesellschaft beträgt zum 31.12.2015 T€ 6.109, der Jahresüberschuss beläuft sich für das Geschäftsjahr 2015 auf T€ 19.

Der Wert der Beteiligung an der RE 03 Windfarm Ylivieska Pajukoski KY für den Bilanzansatz bei der Fondsgesellschaft nach § 271 Abs. 3 Satz 3 KAGB beläuft sich nach Maßgabe des § 271 Abs. 1 KAGB auf T€ 6.109 und stellt daher den Buchwert der Beteiligung bei der Fondsgesellschaft dar.

Über die Beteiligung an der Objektgesellschaft investiert die Gesellschaft mittelbar in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die mittelbare Investition wird wie folgt ergänzend beschrieben:

Energieart: Erneuerbare Energie, Windenergie

Installierte Leistung und eingespeiste Energie: 6,6 MW / 23.357 MWh/a (geplant)

Baujahr und Erwerbsjahr: Baujahr des Windparks 2014/2015, Erwerbsjahr 2015

(Übernahme der Anlagen und Eigentumserwerb durch RE 03 Windfarm Ylivieska Pajukoski KY)

Jahr der Inbetriebnahme: 2015 ( August)

Abnehmer der Energie: Verkauf der Energie an der Strombörse NordPool Spot in Norwegen im Rahmen des finnischen Einspeisevergütungssystems

Art und Umfang der Nutzungsrechte an den Grundstücken, auf denen die Anlage errichtet wurde:

Pachtverträge für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen

Fremdfinanzierungsquote: 59%

Täglich verfügbare Bankguthaben

Die ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten der Fondsgesellschaft enthielten ein sog. Treuhandkonto in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 423). Dieser Betrag konnte nur gemeinsam mit der Treuhänderin sowie der Verwahrstelle verwendet werden.

Die Barmittel von T€ 117 unterliegen keinen Verwendungsbeschränkungen.

Eigenkapital

Auf der Grundlage der Regelungen des § 19 des Gesellschaftsvertrages i.V.m. § 25 Abs. 4 KARBV bestehen zum 31.12.2015 die folgenden Kapitalkonten der Kommanditisten:

I. Feste Kapitalkonten I (Pflichteinlage) € 8.400.000,00
II. Gewinn- und Verlustkonto € – 2.275.103,24
(Kapitalkonten II)
III. Privatkonto (Frühzeichnerbonus) € – 184.766,33
IV. Kapitalrücklage (Agio) € 252.000,00
Gesamt € 6.192.130,43
Nicht realisiertes Ergebnis zum Geschäftsjahresende € – 13.284,53
Gesamt lt. Entwicklungsrechnung € 6.178.845,90

Zum 31.12.2015 sind die Gesellschafter unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts im Verhältnis ihrer Beteiligungssumme (Kapitalkonto I) an der Gesellschaft beteiligt. Die Kapitalkonten I (feste Kapitalkonten) entsprechen gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages den gezeichneten Pflichteinlagen der Kommanditisten (Kommanditkapital ohne Agio).

Im Kapitalkonto II werden die den jeweiligen Geschäftsjahren zugewiesenen Gewinn- und Verlustanteile gebucht.

Auf dem Privatkonto ist zum 31. Dezember 2015 der für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 ausgezahlte Frühzeichnerbonus ausgewiesen.

Der von den Gesellschaftern geleistete Aufgabeaufschlag ist als Kapitalrücklage ausgewiesen.

Aufwendungen und Erträge aus der Neubewertung von Vermögensgegenständen werden als nicht realisiertes Ergebnis gesondert erfasst.

Abschreibungen auf Anschaffungsnebenkosten, die über zehn Jahre zu verteilen gewesen wären, bestehen mangels angefallener Anschaffungsnebenkosten zum Erwerb der Vermögensgegenstände nicht, so dass deren Erfassung in der Kapitalkontenentwicklung entfällt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen (T€ 39) enthalten Vergütung der Verwahrstelle für das vierte Quartal 2015 (TEUR 11). Ferner sind die Kosten für Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen (TEUR 18) sowie die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts (TEUR 10) zurückgestellt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten (T€ 8) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 86,30 enthalten einen Frühzeichnerbonus, der mangels gültiger Bankverbindung nicht ausgezahlt werden konnte.

IV. Sonstige Angaben

Anzahl der umlaufenden Anteile und Anteilswert

Das Kommanditkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag € 8.400.000,00 die Mindestzeichnungssumme belief sich während der Platzierungsphase mit Ausnahme der Regelung für die Treuhandkommanditistin gemäß Beteiligungsangebot auf € 10.000,00. Die Pflichteinlage sollte durch € 1.000,00 ohne Rest teilbar sein. Insgesamt haben sich 525 Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligt. Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditisten der reconcept RE03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft beträgt zum 31.12.2015 € 840.000,00.

Unter Berücksichtigung eines Kommanditkapitals in Höhe von € 8.400.000,00 und einer Mindestbeteiligung von € 10.000 können maximal 840 Anteile in den Verkehr gelangen.

Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre

Bezogen auf eine Pflichteinlage in Höhe von € 10.000 (Mindestzeichnungssumme) beträgt der Nettoinventarwert zum 31.12.2015 € 7.355,77 (31.12.2014: € 7.554,93). Die Angabe des Nettoinventarwerts zum 31.12.2013 entfällt, da die Ermittlung erstmals zum 31.12.2014 erfolgt ist.

Mittelzuflüsse aus Anteilsverkäufen

Im Berichtsjahr betrugen die Einzahlungen der Anleger aus Pflichteinlage und Ausgabeaufschlag (Agio) T€ 0 (Vorjahr: T€ 3.926).

Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag betrug 3% der Pflichteinlage.

Entwicklungsrechnung

Da die Komplementärin keine Einlage leistet und nicht am Vermögen der Investmentgesellschaft beteiligt ist, zeigen die Entwicklungs- und Verwendungsrechnung ausschließlich die Ergebniszuweisung und Entwicklung der Kapitalanteile der Kommanditisten.

Die Ergebniszuweisung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages.

2015 2014 2013
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 6.346.138,54 3.273.183,72 0,00
1. Zwischenentnahmen 1) 0,00 -140.762,38 -44.003,95
2. Mittelzufluss (netto) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 2) 0,00 3.926.360,00 4.725.640,00
3. realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -186.462,24 -680.188,67 -1.408.452,33
4. nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 3) 19.169,60 -32.454,13 0,00
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 6.178.845,90 6.346.138,54 3.273.183,72

1) Es handelt sich um den Frühzeichnerbonus für das jeweilige Geschäftsjahr

2) Die Mittelzuflüsse aus Anteilsverkäufen enthalten die Erhöhungen der Kapitalanteile der Kommanditisten und der Kapitalrücklagen im laufenden Geschäftsjahr.

3) Es handelt es sich um Gewinne/Verluste aus der Neubewertung des Investmentanlagevermögens.

Verwendungsrechnung

2015 2014 2013
1. Realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres -186.462,24 -680.188,67 -1.408.452,33
2. Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten 0,00 0,00 0,00
3. Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitenkonten 0,00 0,00 0,00
4. Belastung auf Kapitalkonten II zum Geschäftsjahresende 186.462,24 680.188, 67 1.408.452,33

Angaben zu Transparenz und Gesamtkostenquote

Die aus den Gesamtkosten des laufenden Geschäftsjahres und dem aus dem Nettoinventarwert zum 1.1. und 31.12. abgeleiteten durchschnittlichen Nettoinventarwert berechnete Gesamtkostenquote des laufenden Geschäftsjahres beträgt 2,98 %. Die Gesamtkosten enthalten laufende Vergütungen und sonstige laufende Kosten der Gesellschaft.

Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH, Hamburg. Geschäftsführer der KVG sind:

Carsten Diettrich, Hamburg

Karsten Reetz, Rosengarten (bis 7. April 2016)

Dr. Guido Komatsu, Hamburg (seit 7. April 2016)

Die KVG erhält für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 eine Vergütung in Höhe von bis zu 2,5 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts, maximal jedoch € 110.000,00 p.a.. Die KVG hat in 2015 € 101.736,85 in Rechnung gestellt, diese sowie die zum 31.12.2014 noch unbezahlte und in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Vergütung für das vierte Quartal 2014 in Höhe von € 19.336,00 sind im Berichtsjahr gezahlt worden. Daneben erhält die KVG zur Weiterleitung an die Vertriebsgesellschaft eine Bestandsprovision in Höhe von bis zu 0,2 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts, maximal € 11.250,00. Für das Geschäftsjahr 2015 wurden € 9.994,80 abgerechnet. Dieser Betrag sowie die im Vorjahr ebenfalls in den Lieferantenverbindlichkeiten ausgewiesene Vergütung für 2014 in Höhe von € 5.558,76 wurden im Berichtsjahr gezahlt. Die genannten Beträge verstehen sich jeweils inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Angaben zur Komplementärin

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die reconcept Capital GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von € 25.000,00. Geschäftsführer der Komplementärin sind Herr Karsten Reetz, Rosengarten und Herr Michael Czaja, Hamburg (seit 11. April 2016). Herr Carsten Diettrich, Hamburg, ist mit Wirkung vom 11. April 2016 aus der Geschäftsführung ausgeschieden. Die Komplementärin erhält für Ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 von der KVG eine Vergütung in Höhe von € 5.100,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Berichtsjahr wurden € 1.250,00 der Vergütung für 2014 sowie die oben beschriebene Vergütung für 2015 gezahlt. Die Vergütung der Komplementärin ist in der oben beschriebenen Vergütung der KVG enthalten.

Angaben zur Verwahrstelle

Verwahrstelle ist die CACEIS Bank Deutschland GmbH, München. Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von 0,17 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts, mindestens € 42.850,00. Im Geschäftsjahr 2015 wurde die Vergütung für das Geschäftsjahr 2014 (€ 30.345,00 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) sowie die Vergütung für das erste bis dritte Quartal 2015 (€ 32.130,00 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) ausgezahlt.

Haftungsverhältnisse

Im Rahmen der Fremdfinanzierung auf Objektebene sind die Anteile an der Objektgesellschaft (vgl. Investmentanlagevermögen) an die finanzierende Bank verpfändet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die KVG erhält eine jährliche Vergütung i. H. v. bis zu 2,50 % des Nettoinventarwertes (NIW), maximal jedoch EUR 110.000,00 jeweils inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer p.a. Die KVG erhält zur Weiterleitung an die mit dem Vertrieb beauftragte Gesellschaft eine jährliche Vertriebsprovision i. H. v. bis zu 0,20 % des Nettoinventarwertes (NIW), der jährlich ermittelt wird, maximal jedoch EUR 11.250,00 jeweils inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung wird von der Verwaltungsvergütung nicht abgedeckt und somit von der KVG der Gesellschaft zusätzlich belastet. Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung von max. 0,17 % des Nettoinventarwertes, mindestens jedoch EUR 42.840,00 jeweils inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Latente Steuern

Da Deutschland das Besteuerungsrecht für die laufenden Erträge aus der RE03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky d.h. aus dem mittelbaren Betrieb der Windenergieanlagen nicht zusteht und in Finnland keine Ertragssteuerpflicht der Fondsgesellschaft und der Betreibergesellschaft besteht, werden keine latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede und Verlustvorträge für die RE03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky bei der Fondsgesellschaft gebildet.

Gesamtvergütung der Mitarbeiter und Risktaker

Zu den Gesamtvergütungen an Mitarbeiter der KVG und sogenannte Risktaker wurde im Lagebericht unter dem Abschnitt 4 Vergütungsbericht Stellung genommen.

Wesentliche im Geschäftsjahr erfolgte Veränderungen der Anlagebedingungen

Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Veränderungen der Anlagebedingungen.

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten

Der Anteil der schwer zu liquidierenden Vermögensgegenstände beträgt 98,87 % des Nettoinventarwertes, dies entspricht T€ 6.109.

Risikoprofil

Das aktuelle Risikoprofil der Investmentgesellschaft und die eingesetzten Risikomanagement-systeme werden im Lagebericht unter „Prognose-, Chancen- und Risikobericht“ genannt.

Kapitalkontenentwicklung

Wir verweisen auf die gesonderte Anlage zum Anhang, die die Kapitalkontenentwicklung nach § 25 Abs. 4 KARBV i.V.m. den Anforderungen des Gesellschaftsvertrages enthält.

Angaben zu Arbeitnehmern

Es werden im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Hamburg, 30. Juni 2016

reconcept Capital GmbH (Komplementärin)

Die Geschäftsführung

Karsten Reetz

Michael Czaja

 

ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH

Die Geschäftsführung

Carsten Diettrich

Dr. Guido Komatsu

Lagebericht 2015

der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft
(vormals: reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. KG)

1. Allgemeine Informationen

1.1 Struktur des Unternehmens

Die reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (nachfolgend „Gesellschaft“ oder „Fonds“ genannt) ist eine geschlossene Publikumsfondsgesellschaft, die mittelbar über die Beteiligung an einer Betreibergesellschaft Rechte zur Errichtung von Windenergieanlagen in Finnland erworben hat, die nach Fertigstellung bis zur Veräußerung betrieben werden. Die Investition in die Windenergieanlagen war an Investitionskriterien gebunden, deren Einhaltung vom Investitionsausschuss der Gesellschaft überwacht wurde.

Das Beteiligungsangebot richtete sich an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger, die bereit sind, als unternehmerisch Beteiligte am Ergebnis der Gesellschaft zu partizipieren. Die Mindestzeichnungssumme betrug € 10.000.

Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger. Dazu gehörte u.a. auch die Erstellung von Anlagebedingungen, die gemäß § 267 Abs. 1 KAGB mit Schreiben der BaFin vom 10. Juli 2014 genehmigt wurden.

Die Laufzeit der Gesellschaft ist grundsätzlich befristet bis zum 31.12.2020.

1.2 Tätigkeitsbericht der KVG

Für die im Geltungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) initiierte Gesellschaft fungiert die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH (bis 7. Juni 2016 als reconcept Vermögensmanagement GmbH firmierend) mit Sitz in 20354 Hamburg, Drehbahn 7, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwaltung der Sachwertinvestitionen erfolgt nach den Maßgaben und Auflagen des KAGB. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet ausschließlich geschlossene Publikums- und Spezialfonds. Es handelt sich dabei um Alternative Investmentfonds (AlF), die in Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien sowie in die dazu genutzte Infrastruktur investieren. Bisher ist die KVG im Bereich der Erzeugung von elektrischer Energie aus Wasserkraft und aus Wind tätig.

Daneben kann die individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung erbracht werden, soweit sich diese auf Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien oder die dafür genutzte Infrastruktur beziehen.

Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH wurde am 5. April 2013 gegründet. Sie ist im Handelsregister Hamburg unter HRB 127488 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Stammkapital beträgt EUR 125.000,00. Es besteht zum 31. Dezember 2015 eine Kapitalrücklage von EUR 690.000,00.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn/Frankfurt (nachstehend „BaFin“) hat der KVG per 26. November 2014 eine Erlaubnis als KVG zur Verwaltung von AlF-Investmentvermögen nach § 20 Abs. 1 KAGB erteilt.

Die Kernaufgabe der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Geltungsbereich des KAGB ist die kollektive Vermögensverwaltung. Diese umfasst die Portfolioverwaltung (einschließlich der Bewirtschaftung und Instandhaltung der Assets sowie des An- und Verkaufs der Sachwerte), das Risikomanagement, administrative Tätigkeiten wie die Durchführung von Bewertungen, die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und die Führung von Aufzeichnungen, den Vertrieb von eigenen Investmentanteilen, die Anlegerbetreuung sowie weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen der verwalteten Fonds.

Zum Zweck einer effizienten Geschäftsführung ist die KVG berechtigt, ihre Aufgaben und Pflichten unter ihrer Verantwortung und Kontrolle ganz oder teilweise an Dritte zu delegieren oder sonstige Dritte einzusetzen, welche in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten qualifiziert und in der Lage sein müssen, diese zu erfüllen. In Verbindung mit den delegierten Aufgaben und Pflichten hat die KVG geeignete Kontrollmechanismen und -verfahren sowie Vorhaben zur regelmäßigen Berichterstattung aufzustellen. Die Auswahl von Dritten, denen Pflichten und Aufgaben übertragen werden, hat mit gebotener Sorgfalt zu erfolgen.

Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH hat Auslagerungen vorgenommen. Die Auslagerungen betreffen die Anlegerverwaltung an die reconcept Treuhand GmbH, Hamburg, das Rechnungswesen und die Finanzbuchhaltung der KVG an Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, das Rechnungswesen und die Finanzbuchhaltung der von der KVG verwalteten AlF an Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, sämtliche IT-Leistungen an die cionix GmbH, Falkensee, sowie die interne Revision an Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg. Die ausgelagerten Tätigkeiten sind gerechtfertigt, werden angemessen überwacht und beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der Beaufsichtigung der Investmentvermögen durch die KVG. Die Anlegerinteressen der verwalteten Investmentvermögen sind durch die Auslagerungen nicht beeinträchtigt.

Der Vermögensverwaltungsvertrag mit dem Investmentvermögen RE03 ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund mit einer Frist von mindestens sechs Monaten gekündigt werden (Frist gemäß § 154 Abs. 1 KAGB). Ein wichtiger Grund wäre insbesondere ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten nach § 4 des Vermögensverwal-tungsvertrages, das Insolvenzverfahren über eine Vertragspartei oder eine schuldhafte Vertragsverletzung einer der Parteien in erheblichem Umfang. Der Vermögensverwaltungsvertrag zwischen der Fondsgesellschaft und der KVG wurde am 2. Oktober 2014 abgeschlossen. Darüber hinaus wurde ein erster Nachtrag zum Vermögensverwaltungsvertrag am 24. Februar 2015 unterzeichnet.

Die KVG haftet im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrages bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Fondsgesellschaft RE03. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – beschränkt. Insbesondere haftet die KVG nicht für die Wertentwicklung des Investmentvermögens oder für ein von ihr oder den Anlegern angestrebtes Anlageergebnis.

Die laufende Vergütung beträgt bis zu 2,5 % des Nettoinventarwertes, maximal jedoch EUR 110.000 p.a.. Für 2015 hat die KVG EUR 101.736,85 in Rechnung gestellt, inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die KVG ist berechtigt auf die laufenden Vergütungen eines Quartals zum Quartalsende Vorauszahlungen zu verlangen.

Die KVG hat die Kommunikation mit den Anlegern über die reconcept Treuhand GmbH übernommen.

1.3 Anlageziele und Anlagestrategien des AIF

Das Anlageziel der Gesellschaft besteht darin, Einnahmeüberschüsse aus den Investitionen der Betreibergesellschaften in Windenergieanlagen über die planmäßige Erzielung von Stromerträgen zu generieren sowie am Ende der Fondslaufzeit, einen Verkaufsertrag zu generieren.

Kapital wurde bei Anlegern mit dem Ziel eingeworben, es in Betreibergesellschaften von Windenergieanlagen in Finnland zu investieren. Dabei wird zusätzlich zur Marktvergütung die geregelte Vergütung des staatlichen Feed-In-Tariffis (FIT) genutzt. Die Fonds- und die Betreibergesellschaft haben Fremdfinanzierungsmittel unterhalb von 60% des Verkehrswertes der Vermögensgegenstände auf konsolidierter Basis aufgenommen.

Es ist geplant, die Windenergieanlagen/ Beteiligung Ende 2020 wieder zu verkaufen. Der Feed-In-Tariff wird über 12 Jahre ab Inbetriebnahme gewährt.

Erträge aus dem Betrieb der Windenergieanlagen oder aus deren Verkauf sollen ausgezahlt werden, sofern es die Liquidität der Fondsgesellschaft zulässt.

1.4 Einflussfaktoren auf das Geschäft

Die wesentlichen Einflussfaktoren auf das Geschäft sind insbesondere die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Investition und Betrieb von Windenergieanlagen in Finnland. Von besonderer Bedeutung sind dabei sämtliche Faktoren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Stromerzeugung und dem Verkauf von Strom stehen, wie z.B. Stromeinspeisegesetze und andere Fördermechanismen sowie Strom- und Netzinfrastruktur.

Die Ertragslage der Gesellschaft wird in erster Linie durch Beteiligungserträge aus der Betreibergesellschaft und der damit verbundenen Stromproduktion bestimmt und diese wiederum durch das Windaufkommen an dem Standort des Windparks Ylivieska Pajukoski in Ylivieska/Finnland. Dabei wird Windenergie in elektrische Energie umgewandelt. Das Windaufkommen ist eine nicht beeinflussbare Naturgewalt und unterliegt Schwankungen sowohl im unterjährigen Verlauf als auch im mehrjährigen Vergleich. Auf Basis von Prognosen des Windaufkommens für die Zukunft an dem Standort ergibt sich die durchschnittliche Ertragserwartung der Windparks.

Die beschriebenen Faktoren haben unmittelbaren Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Nach Angaben des europäischen Windenergieverbandes European Wind Energy Association (EWEA) wurden in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in 2015 12,8 GW an Windkraftkapazitäten zugebaut und damit eine Steigerung von 6,3 % gegenüber dem Vorjahr erreicht.

Die Windkraft nimmt mit 44,2 % den größten Anteil der in 2015 neu errichteten Energiekapazitäten ein. Insgesamt 77 % der zugebauten Kapazitäten entfallen auf regenerative Energien. Laut EWEA sind Ende 2015 142 GW an Windkraftkapazitäten in der EU errichtet, die in einem normalen Windjahr 315 TWh Strom produzieren und damit 11,4 % des europäischen Energiebedarfs decken.

Gegenüber dem größten Windmarkt Europas, Deutschland, mit einer installierten Kapazität von 45 GW in 2015, ist der finnische Markt mit einer installierten Kapazität von 1 GW noch jung (EWEA: Wind in power European Statistics 2015). Finnland hat die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien im Gesetz „Act an Production and Subsidy for Electricity Produced from Renewable Energy Sources 1396/2010 (ASPRE)“ vom 30. Dezember 2010 beschlossen. Das Gesetz ist im März 2011 in Kraft getreten. Im Jahr 2015 wurden in Finnland 379,4 MW an Windenergie zugebaut. Damit stieg das Volumen auf mehr als das Doppelte gegenüber dem Vorjahr 2014 (184,3 MW).

2.2 Geschäftsverlauf

Die Gesellschaft wurde am 22. März 2013 mit der reconcept Capital GmbH als Komplementärin und der reconcept Treuhand GmbH als Treuhandkommanditistin gegründet.

Das Geschäftsjahr 2015 entspricht dem Kalenderjahr.

Die reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft hält 100% der Anteile an der Betreibergesellschaft der RE03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky.

Der Vertrieb von Anteilen an der Gesellschaft wurde am 25. Juni 2013 gebilligt und mit der Veröffentlichung der Billigung wurde der Vertrieb aufgenommen, der ursprünglich bis zum 31. Dezember 2013 vorgesehen war. Mit Beschluss der Komplementärin vom 16. Dezember 2013 wurde die Platzierungszeit bis 30. Juni 2014 verlängert. Mit Datum vom 6. März 2014 wurde der Prospekt in der Fassung des 2. Nachtrags aufgestellt und am 7. März 2014 von der BaFin gebilligt.

Am 10. März 2014 hat die Gesellschaft eine finnische Tochtergesellschaft, RE03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky, mit Sitz in Ylivieska, Finnland, gegründet, die das Windparkprojekt nachfolgend erworben hat und derzeit betreibt. Die Rechtsform der Ky ist vergleichbar einer deutschen Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft fungiert als Kommanditistin und die reconcept Capital GmbH ist als Komplementärin der Tochtergesellschaft tätig.

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft hat beschlossen, den Fonds vorzeitig mit einem Emissionsvolumen von T€ 8.400 zu schließen. Das Datum der Fondsschließung war der 11. Juni 2014.

Der Fonds ist durch den Erwerb von zwei Windenergieanlagen des Projektes Ylivieska Pajukoski I sowie eines 22%igen Anteils an der Infrastrukturgesellschaft Windfarm Ylivieska Pajukoski Infrastructure Oy voll investiert. Die verbleibenden 78% der Anteile hält ein finnischer Investor, der die Rechte an sieben Windenergieanlagen des Projektes Ylivieska Pajukoski von der reconcept GmbH erworben hat. Beide Gesellschafter sind mit den gleichen Rechten ausgestattet, so dass die RE03 Windfarm Pajukoski Ky sich durch die Minderheitsbeteiligung nicht schlechter stellt.

In 2014 wurden auf Ebene der Projektgesellschaften Verträge über den Erwerb von zwei Windturbinen des Typs Vestas V126 mit je 3,3 MW Leistung und über den Bau der kompletten Park-Infrastruktur geschlossen. Die finnische Betreibergesellschaft RE03 Windfarm Pajukoski Ky hat am 19. August 2014 einen Kreditvertrag mit der HSH Nordbank zur Finanzierung des Projektes Ylivieska Pajukosky geschlossen. Gemäß Baufortschritt wurden im Jahr 2015 die entsprechenden Finanzierungstranchen abgerufen.

Im ersten Quartal 2015 wurde die Zuwegung zu den Windenergieanlagen mit der parallel verlaufenden Verkabelung sowie Kranstellflächen weitgehend abgeschlossen. Es wurden die Erdarbeiten für die Fundamente fertiggestellt, die Stahlbewehrung mit Turmflansch errichtet und betoniert. Das 33 kV/110kV-Umspannwerk wurde im zweiten Quartal fertiggestellt und im Juni 2015 von der Windfarm Ylivieska Pajukoski Infrastructure Oy abgenommen.

Im Juli 2015 wurde die Errichtung der beiden Windenergieanlagen abgeschlossen und nach erfolgreicher Testphase im August 2015 in Betrieb genommen. Die vertraglich geregelte Abnahme erfolgte daraufhin sukzessive.

Die Eigentumserwerbe sind damit im Juni 2015 (Infrastruktureinrichtungen) und im August 2015 (Windenergieanlagen) erfolgt.

In Bezug auf die gesetzlich geförderte Vergütung wurde der Betreibergesellschaft die Entscheidung auf Zulassung in das Einspeisetarifsystem mit Schreiben vom 25. August 2015 mitgeteilt. Das FIT-Programm wurde demnach ein Quartal verspätet gestartet als ursprünglich prognostiziert. Es hat eine Laufzeit von 12 Jahren, für die der Förderbetrag gewährt wird.

Die Gesamtvergütung, die sich aus dem Marktpreis und der FIT-Vergütung zusammensetzt, liegt ebenfalls unter den Planungen; in erster Linie, da die Marktpreise sowohl in 2015 als auch 2016 größtenteils unter EUR 0,03/kWh lagen und die FIT-Förderung erst ab dieser Schwelle voll greift.

Insgesamt wurden im Jahr 2015 mit 8.953 MWh 9% weniger MWh als geplant produziert.

2.3 Lage

2.3.1 Ertragslage

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft besteht künftig aus dem Halten einer Beteiligung an der finnischen Betreibergesellschaft RE03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky in der Rechtsform einer Personengesellschaft. Die Beteiligung wurde ausschließlich durch Eigenkapital finanziert.

Die Ertragslage wird daher künftig von den Ergebnisanteilen aus der Beteiligung sowie den Verwaltungskosten der Fondsgesellschaft bestimmt.

Im Geschäftsjahr beträgt der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag TEUR 186. Das Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus den Aufwendungen für die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft (TEUR 102) sowie weiteren fondsabhängige Kosten und Vergütungen der Investitionsphase.

Die unrealisierten Erträge aus der Neubewertung betragen TEUR 19.

Die Gesellschaft selbst beschäftigt keine Mitarbeiter. Die Komplementärin als Geschäftsführerin der Gesellschaft hat die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH (bis 7. Juni 2016 firmierend als reconcept Vermögensmanagement GmbH), Hamburg, als Kapitalverwaltungsgesellschaft der Fondsgesellschaft bestellt.

2.3.2 Vermögens- und Finanzlage

Das Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus der Beteiligung an der Betreibergesellschaft RE03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky (TEUR 6.109).

Das Umlaufvermögen enthält zum Bilanzstichtag hauptsächlich liquide Mittel (TEUR 117).

Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2015 über ein Kommanditkapital von insgesamt TEUR 8.400 sowie über eine Kapitalrücklage (Agio) von TEUR 252. Abzüglich des Bilanzverlustes i.H.v. TEUR -2.275, der Entnahmen i.H.v. TEUR -185 sowie des nicht realisierten Ergebnisses aus der Neubewertung zum Jahresende i.H.v. TEUR -13 beträgt das Eigenkapital zum 31.12.15 somit TEUR 6.179.

3. Nachtragsbericht

Aufgrund der insgesamt unterdurchschnittlichen Windbedingungen am Standort der Anlagen in Finnland konnte der Plan im ersten Quartal 2016 bisher nicht erreicht werden. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Marktpreis derzeit unter den langfristig erwarteten EUR 0,03 /kWh bewegt, was im 1. Halbjahr 2016 zu einer Unterschreitung der in der Prognoserechnung veranschlagten Stromproduktion und damit der Umsatzerlöse führt.

Des Weiteren gab es einen Gesellschafterwechsel in der KVG. Die bisher alleinige Gesellschafterin der KVG , die reconcept GmbH, hat ihre Geschäftsanteile mit Vertrag vom 26. Januar 2016 zu je 50 % an die XOLARIS GmbH und die xpecto AG verkauft.

Die Firmierung der KVG hat sich geändert und lautet seit dem 8. Juni 2016 ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH.

Herr Carsten Diettrich bleibt Geschäftsführer der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Mit Wirkung zum 7. April 2016 ist Herr Karsten Reetz aus der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgeschieden und Herr Dr. Guido Komatsu als neuer Geschäftsführer bestellt worden.

Im Zuge des Verkaufs der KVG sind die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder zum 31. Mai 2016 von ihren Ämtern zurückgetreten. Herr Stefan Klaile, Herr Harald Elsperger und Herr Thomas Soltau sind als neue Mitglieder des Aufsichtsrates der KVG bestellt worden. Herr Klaile übernimmt den Vorsitz des Aufsichtsrates, Herr Harald Elsperger ist stellvertretender Vorsitzender.

Die reconcept Capital GmbH ist die persönlich haftende Gesellschafterin des AlF. Mit Wirkung zum 11. April 2016 ist Herr Carsten Diettrich aus der Geschäftsführung der reconcept Capital GmbH ausgeschieden und Herr Michael Czaja als neuer Geschäftsführer bestellt worden.

Seit dem 7. Oktober 2015 ist Herr Karsten Reetz mit 10 % an der reconcept GmbH, Hamburg, beteiligt. Er ist hierdurch auch entsprechend mittelbar an den jeweiligen Tochtergesellschaften der reconcept GmbH beteiligt.

Die Liquiditätsplanung 2016 der Betreibergesellschaft sieht eine Auszahlung an die Fondsgesellschaft vor, die jedoch deutlich unterhalb der ursprünglichen Prognose liegt.

Ursächlich hierfür ist – neben dem verspäteten Anschluss der Anlagen – der gegenüber der Planung verzögerte Start des FIT-Programms, woraus sich ein Liquiditätsverlust ergibt, der durch den Stromverkauf am freien Strommarkt nicht aufgefangen werden konnte, insbesondere da der Förderbetrag in 2015 noch über dem Förderbetrag der Folgejahre (ab 2016) lag.

Die Einnahmen aus dem FIT-Programm werden zudem phasenverschoben vereinnahmt, jeweils ca. 6 Wochen nach Ende eines Quartals.

Die Gesamtvergütung, die sich aus dem Marktpreis und der FIT-Vergütung zusammensetzt, liegt ebenfalls unter den Planungen; in erster Linie, da die Marktpreise sowohl in 2015 als auch Anfang 2016 größtenteils unter EUR 0,03/kWh lagen und die FIT-Förderung erst ab dieser Schwelle voll greift. Auch liegen die Windverhältnisse derzeit unter den Erwartungen.

Im Ergebnis wird dies dazu führen, dass es aufgrund der gesetzten Liquiditätslimits der Fondsgesellschaft in 2016 zu keinen Auszahlungen an die Anleger wird kommen können.

Nach dem Bilanzstichtag und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses sind keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Lage des Unternehmens erwarten lassen.

4. Vergütungsbericht

Die KVG zahlte im Geschäftsjahr 2015 an durchschnittlich 5 Mitarbeiter insgesamt EUR 15.735,00 an variablen Vergütungen und EUR 312.523,34 an fixen Vergütungen. Die Vergütungen und die Zielvereinbarungen für die Tantieme- bzw. Bonusvereinbarungen der KVG sind nicht an die Performance betreuter Investmentvermögen geknüpft. Es wird über das Vergütungssystem kein Anreiz gesetzt, unangemessene Risiken für die Investmentvermögen einzugehen.

Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurden keine fondsbezogenen Vergütungen geleistet.

Im Jahr 2015 betrug der Anteil der Risktaker, die auch Kontrollfunktionen ausüben, 2. Diese erhielten von der KVG Vergütungen von EUR 159.765,02.

Es handelt sich bei den Angaben um den Personalaufwand der das Investmentvermögen betreuenden KVG und nicht um Aufwendungen des Investmentvermögens RE03.

5. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Im Folgenden wird die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung von Chancen und Risiken erläutert.

Prognosebericht

Nach erfolgreicher Inbetriebnahme im Jahr 2015 steht 2016 der reibungslose Betrieb im Vordergrund. Durch die Behebung der Fehler an den Anlagen wird erwartet, dass die Anlagen ihre Leistung gegenüber dem Jahr 2015 steigern können.

Da die Anlagen 2015 nur teilweise in Betrieb waren, werden die Umsätze der Betreibergesellschaft 2016 deutlich steigen. Das Jahresergebnis des Fonds wird wegen des vergleichsweise schwachen ersten Halbjahres der Betreibergesellschaft (vgl. unter 3. Nachtragsbericht) auf dem Niveau des Jahres 2015 gesehen. Es werden 2016 bei der Fondsgesellschaft voraussichtlich keine Beteiligungserträge aus der Betreibergesellschaft entstehen, sondern nur Liquiditätsentnahmen gegen den Beteiligungsbuchwert zur Generierung der Liquidität zur Deckung der Kosten der Fondsgesellschaft stattfinden. Das Jahresergebnis der Betreibergesellschaft wird wegen des schwachen ersten Halbjahres 2016 voraussichtlich im Gesamtjahr 2016 geringer als 2015 ausfallen und es wird voraussichtlich zum Ausweis eines Jahresfehlbetrages bei der Betreibergesellschaft kommen. Der operative Cashflow wird wegen der nicht liquiditätswirksamen Abschreibungen aber positiv werden.

Durch die Tilgung des Umsatzsteuerdarlehens wird die Bankverschuldung der Betreibergesellschaft 2016 deutlich gesenkt werden.

Risikobericht

Das Risikomanagement dient dazu, bewusste Vorgaben zu schaffen, welche Risiken eingegangen werden sollen und eingegangen werden dürfen, ohne den Fortbestand der Gesellschaft zu gefährden. Die Risikosteuerung und -überwachung obliegt vorrangig dem Risikomanager. Dieser stellt sicher, dass Risiken fortwährend identifiziert, analysiert und bewertet werden. Außerdem überwacht er die Wirksamkeit der beschriebenen Risikosteuerungsmaß-nahmen.

Es bestehen Risiken darin, dass die Betriebskosten des Windparks höher sind oder die Energieerträge geringer ausfallen als erwartet. Weiterhin besteht das Risiko, dass es zu Betriebsstörungen oder technischen Schäden an den Anlagen kommt. Es kann zu Verzögerungen beim Netzdurchfluss kommen. Es besteht bei geringer als prognostiziert ausfallenden Nettoerträgen des Windparks die Gefahr, den planmäßigen Kapitaldienst auf das Darlehen der Betreibergesellschaft nicht oder nicht planmäßig bedienen zu können.

Negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis kann sich ein geringeres als prognostiziertes Windaufkommen an dem Standort Ylivieska, Finnland auswirken, wie auch ein unter den kalkulierten Werten liegender Marktpreis (vgl. unter 3. Nachtragsbericht).

Gegenwärtig ist vorgesehen, den Windpark zum Ende des Jahres 2020 zu veräußern. Hier besteht das Risiko, ihn nicht oder nicht zu dem geplanten Preis veräußern zu können.

Ungeachtet dieses Risikoberichts können weitere Risiken, die bisher als solche noch nicht erkannt oder als unwesentlich eingestuft wurden, ebenfalls negative Auswirkungen haben.

Chancenbericht

Die Identifikation und Wahrnehmung von Chancen obliegt dem operativen Management. Diese werden in regelmäßigen Abständen mit der Geschäftsführung diskutiert. Aufgrund der engen Vorgaben aus dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft und der finnischen Tochtergesellschaft ist die Strategie definiert. Chancen können sich hier im Wesentlichen durch Veränderungen von Faktoren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Stromerzeugung und dem Verkauf von Strom stehen, ergeben. Höhere Einspeisevergütungen oder steigende Strompreise können sich langfristig positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft auswirken.

Darüber hinaus besteht die Chance, dass am Ende der Fondslaufzeit ein höherer Veräußerungserlös als prognostiziert erzielt werden kann, woraus ein höherer wirtschaftlicher Gesamterfolg der Gesellschaft resultiert.

 

Hamburg, 30. Juni 2016

reconcept Capital GmbH (Komplementärin)

Die Geschäftsführung

 

ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH (Kapitalverwaltungsgesellschaft)

Die Geschäftsführung

Entwicklung der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2015
gemäß § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages

Kapitalkonto II
Kapitalkonto I/ Kommandit- einlagen 1.1./31.12.2015 Kapitalrücklage/ Agio 1.1./31.12.2015 Kapitalkonto II 1.1.2015 Verlustanteil Geschäftsjahr Kapitalkonto II 31.12.2015
EUR EUR EUR EUR EUR
reconcept Treuhand GmbH 1.000,00 30,00 -316,58 0,00 -316,58
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen 8.399.000,00 251.970,00 -2.088.324,42 -186.462,24 -2.274.786,66
8.400.000,00 252.000,00 -2.088.641,00 -186.462,24 -2.275.103,24
Privatkonto nicht realisierte Verluste aus der Neubewertung
Entnahmen 1.1./31.12.2015 1.1.2015 Erträge aus der Neubewertung Geschäftsjahr 31.12.2015
EUR EUR EUR EUR
reconcept Treuhand GmbH 0,00 -3,86 2,28 -1,58
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen -184.766,33 -32.450,27 19.167,32 -13.282,95
-184.766,33 -32.454,13 19.169,60 -13.284,53
Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten
Frühzeichnerbonus 1.1.2015 Auszahlungen 2015 Frühzeichnerbonus 31.12.2015
EUR EUR EUR
reconcept Treuhand GmbH 0,00 0,00 0,00
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen 140.762,38 -140.676,08 86,30
140.762,38 -140.676,08 86,30

Feststellung des Jahresabschlusses
der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ist von der Gesellschafterversammlung bisher noch nicht festgestellt worden.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013, den ergänzenden Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag und den Anlagebedingungen liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 47 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens insgesamt und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 47 Abs. 3 KAGB haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft.

Hamburg, den 7. Juli 2016

MÖHRLE HAPP LUTHER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kampmeyer, Wirtschaftsprüfer

Grums, Wirtschaftsprüfer

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg.

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

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