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reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft- hohes 6 stelliges Minus auch in dieser Bilanz

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Auch diese Bilanz ist eine aktuelle Bilanz, aber auch eine mit einem hohen 6 stelligen Minus als ausgewiesenem Jahresergebnis für die Anleger. Je mehr Bilanzen wir uns aus dem Hause Karsten Reetz anschauen, desto unverständlicher wird uns eigentlich „warum ein Anleger überhaupt in von Karsten Reetz initiierte Beteiligungen (Kapitalanlagen) investieren sollte. So richtig fällt uns dann kein Argument ein.

reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanzeid für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und den Lagebericht gemäß §§ 158 Abs. 1 Satz 1 KAGB, 135 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KAGB i.V.m. §§ 264 Absatz 2 Satz 3, 289 Absatz 1 Satz 5 HGB

für reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

(als gesonderter Teil des Jahresberichts der reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg vermittelt und im Lagebericht nach bestem Wissen der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg im Sinne des § 289 Abs. 1 Satz HGB beschrieben sind.

Hamburg, den 27. Juni 2016

reconcept Capital GmbH (Komplementärin)

Die Geschäftsführung

Karsten Reetz

Michael Czaja

ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH (Kapitalverwaltungsgesellschaft)

Die Geschäftsführung

Carsten Diettrich

Dr. Guido Komatsu

Bilanz zum 31. Dezember 2015

A. Aktiva

31.12.2015 Vorjahr
EUR TEUR
Investmentanlagevermögen
1. Barmittel
2. Täglich verfügbare Bankguthaben 1.300.017,61 337
3. Forderungen
Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen 0,00 239
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.495.612,36 1.232
2.795.629,97 1.808

B. Passiva

1. Rückstellungen 53.139,99 59
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Aus anderen Lieferungen und Leistungen 0,00 829
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) Gegenüber Gesellschaftern 73.516,40 1
b) Andere 497,51 262
74.013,91 263
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile der Kommanditisten 3.733.792,01 906
b) Kapitalrücklagen 112.013,76 27
c) Entnahmen der Kommanditisten (74.075,93) -1
e) Verlustvortrag (275.801,79) -1.174
f) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres (827.451,98) 899
2.668.476,07 657
2.795.629,97 1.808

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

2015 2014
EUR TEUR
Investmenttätigkeit
1. Erträge
Sonstige betriebliche Erträge 98.129,96 1.449
Summe Erträge 98.129,96 1.449
2. Aufwendungen
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00 (i.V. EUR -38,81)
b) Verwaltungsvergütung -359.294,39 -9
c) Verwahrstellenvergütung -42.840,00 -14
d) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -8.827,30 -29
e) Sonstige Aufwendungen -514.620,25 -499
Summe der Aufwendungen -925.581,94 -551
3. Ordentliches Nettoergebnis/Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres/Ergebnis des Geschäftsjahres -827.451,98 898

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

I. Allgemeines

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft. Die Vermögensanlagen wurden nach dem 1. Juni 2012 erstmals öffentlich angeboten, Investitionen werden nach der Konzeption nach dem 22. Juli 2013 erfolgen. Die Gesellschaft hat daher für Rechnungslegung, Bewertung, Prüfung und Offenlegung die Vorschriften des § 158 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Verbindung mit § 135 KAGB sowie der Bestimmungen des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften im Zweiten Abschnitt (§§ 264 ff. HGB) zu beachten. Darüber hinaus wurden die Vorschriften der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) und die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19.12.2012 (Verordnung (EU) Nr. 231/2013) sowie die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags bei der Aufstellung des Jahresabschlusses beachtet.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach §§ 21 und 22 KARBV. Die Darstellung der Verwendungsrechnung und Entwicklungsrechnung im Sinne des § 24 KARBV erfolgt im Anhang.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Sie unterschreitet darüber hinaus die Größenmerkmale des § 267a HGB und gilt somit als Kleinstpersonenhandelsgesellschaft.

Die Fondswährung lautet kanadische Dollar (CAD); d.h. die Verpflichtungen zur Einzahlung des Eigenkapitals bestehen in CAD und wesentliche Verträge wurden in CAD geschlossen. Zur Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses erfolgt eine Umrechnung in Euro (€). Zum 31.12.2015 wurde bei der Bewertung von Vermögensgegenständen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten ein Wechselkurs von 1,5116 CAD/€ angesetzt (31.12.2014: 1,4063 CAD/€). Aufwendungen und Erträge wurden mit dem Wechselkurs des Monats, in dem sie angefallen sind, umgerechnet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgend erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Investmentgesellschaft wendet die formellen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung an, soweit sich aus dem KAGB, der KARBV und der Verordnung (EU) Nr. 231/2013 nichts anderes ergibt. Überdies wendet die Investmentgesellschaft den Grundsatz der Einzelbewertung an, wonach sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen unabhängig voneinander zu bewerten sind.

Die Bewertung erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip).

Die Barmittel, Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet, der Nennwert entspricht dem Verkehrswert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Rückzahlungsbetrag.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Täglich verfügbare Bankguthaben

Die ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten enthalten die Sonderkonten der Treuhänderin in Höhe von T€ 1.299 (Vorjahr: T€ 335). Dieser Betrag kann nur gemeinsam mit der Treuhänderin sowie der Verwahrstelle verwendet werden.

Forderungen

Bei den im Vorjahr ausgewiesenen Forderungen handelt es sich um ausstehende Einlagen der Kommanditisten.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind in Höhe von T€ 1.029 (Vorjahr: T€ 1.215) Vermögensgegenstände ausgewiesen, die wirtschaftlich zum Bilanzstichtag entstanden sind, rechtlich aber erst mit der Annahme der Kostenübernahmevereinbarung der Anleger für die entsprechenden fondsabhängigen Ausgaben nach den Anlagebedingungen des Investmentvermögens entstehen.

Ferner sind Vorauszahlungen an die mit dem Vertrieb des Eigenkapitals beauftragte Gesellschaft in Höhe von T€ 466 (Vorjahr: T€ 16) ausgewiesen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen enthalten die Mindestvergütung der Verwahrstelle sowie Vergütungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Ferner sind die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie für die Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zurückgestellt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den Sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich in Höhe von T€ 74 (Vorjahr: T€ 1) um Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten aus dem Anspruch auf Auszahlung eines Frühzeichnerbonus für das laufende Geschäftsjahr.

Eigenkapital

Auf der Grundlage der Regelungen des § 19 des Gesellschaftsvertrages i.V.m. § 25 Abs. 4 KARBV bestehen zum 31.12.2015 die folgenden Kapitalkonten der Kommanditisten:

I. Feste Kapitalkonten I (Pflichteinlage)
Kommanditkapital zum jeweiligen historischen Wechselkurs zum Jahres- ende 3.796.917,84
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung – 63.125,83
3.733.792,01 CAD 5.644.000,00
II. Gewinn- und Verlustkonto (Kapitalkonten II) – 1.103.253,77 CAD – 1.667.678,42
III. Privatkonto (Frühzeichnerbonus) – 74.075,93 CAD – 111.973,17
IV. Kapitalrücklage (Agio)
Agio zum historischen Wechselkurs 113.907,53
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung – 1.893,77
112.013,76 CAD 169.320,00
Gesamt 2.668.476,07 CAD 4.033.668,41

Zum 31.12.2015 sind die Gesellschafter unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts damit im Verhältnis ihrer Beteiligungssumme in CAD (Kapitalkonto I) an der Gesellschaft beteiligt.

Die Kapitalkonten I (feste Kapitalkonten) werden gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages ausschließlich in CAD geführt. Die Umrechnung der Kapitalkonten I und des bezogenen Agios von CAD in EUR erfolgt damit ausschließlich für Zwecke des in Euro aufzustellenden Jahresabschlusses der Gesellschaft. Hierbei werden die CAD-Konten mit ihrem historischen Umrechnungskurs zu den jeweiligen Jahresenden umgerechnet, in denen die Anleger beigetreten sind. Es werden also die Umrechnungskurse zum 31.12. des jeweiligen Beitrittskalenderjahres verwendet. Um den jeweiligen Unterschiedsbetrag dieser verschiedenen Jahrestranchen der Anlegerbeitritte zu dem Stichtagskurs des 31. Dezember 2015 herzustellen, ergibt sich ein Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung, der in den Kapitalanteilen der Kommanditisten (Kapitalkonten I) und im Agio verrechnet ist.

Im Kapitalkonto II werden die den jeweiligen Geschäftsjahren zugewiesenen Gewinn- und Verlustanteile gebucht.

Im Privatkonto zum 31. Dezember 2015 ist der für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 auszuzahlende Frühzeichnerbonus ausgewiesen. Für das Vorjahr wurde der Frühzeichnerbonus mit EUR 619,12 in 2015 ausgezahlt. Die tatsächliche Auszahlung überstieg die bilanzielle Abgrenzung des Vorjahres von EUR 601,42 wechselkursbedingt um EUR 17,70.

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditisten der reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft ist für die Treuhänderin reconcept Treuhand GmbH zum 31.12.2015 in Höhe von € 1.000,00 (Vorjahr: € 1.000,00) ausgewiesen. Zum Zeitpunkt der Schließung des Fonds soll eine Kapitalerhöhung eingetragen werden, wobei die einzutragende Hafteinlage sich gemäß § 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrags auf EUR 100 pro CAD 1.000 belaufen wird.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 98 (Vorjahr: T€ 19), die Sonstigen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 14 (Vorjahr: T€ 61).

V. Sonstige Angaben Anzahl der umlaufenden Anteile

Das Kommanditkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag CAD 5.644.000,00 (Vorjahr: CAD 1.274.000,00), die Mindestzeichnungssumme beläuft sich mit Ausnahme der Regelung für die Treuhandkommanditistin gemäß Beteiligungsangebot auf CAD 35.000,00. Die Pflichteinlage soll durch CAD 1.000,00 ohne Rest teilbar sein. Mit Beschluss der reconcept Capital GmbH unter Zustimmung der Kapitalverwaltungsgesellschaft vom 11. Juni 2015 wurde die Mindestzeichnungssumme auf CAD 29.000,00 reduziert. Dieser Beschluss wurde mit einem neuen Beschluss vom 14. März 2016 aufgehoben und der ursprüngliche Mindestbetrag von CAD 35.000,00 wieder hergestellt.

Insgesamt haben sich zum Bilanzstichtag 109 Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligt. Die im Handelsregister eingetragenen Haftsummen der Kommanditisten der reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft beträgt zum 31.12.2015 unverändert € 1.000,00 (Vorjahr: € 1.000,00). Bei Fondschließung wird eine Kapitalerhöhung der Treuhandkommanditistin (siehe im Abschnitt Eigenkapital) eingetragen werden.

Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre

Bezogen auf eine Pflichteinlage in Höhe von CAD 35.000,00 (Mindestzeichnungssumme zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses) beträgt der Nettoinventarwert zum 31.12.2015 € 16.547,96 bzw. CAD 25.013,89. Bezogen auf eine Pflichteinlage zum 31. Dezember 2014 in Höhe von CAD 35.000,00 betrug der Nettoinventarwert des Vorjahres € 18.041,15 bzw. CAD 25.371,27. Die Angabe des Nettoinventarwerts zum 31.12.2013 entfällt, da die Vermögensanlagen im Geschäftsjahr 2014 erstmals öffentlich angeboten worden sind.

Da sich der Fonds noch in der Platzierungsphase befindet und das Kommanditkapital noch zunehmen wird, wird sich der Nettoinventarwert in 2016 noch entsprechend ändern.

Mittelzuflüsse aus Anteilsverkäufen

Im Berichtsjahr betrugen die Einzahlungen der Anleger aus Pflichteinlage und Ausgabeaufschlag (Agio) T€ 2.913 (Vorjahr: T€ 933) bzw. TCAD 4.501 (Vorjahr: TCAD 1.312).

Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag betrug im Berichtszeitraum 3 % der Pflichteinlage.

Entwicklungsrechnung

Da die Komplementärin keine Einlage leistet und nicht am Vermögen der Investmentgesellschaft beteiligt ist, zeigen die Entwicklungs- und Verwendungsrechnung ausschließlich die Ergebniszuweisung und Entwicklung der Kapitalanteile der Kommanditisten.

Die Ergebniszuweisung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages.

2015 2014 2013
EUR EUR EUR
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 656.697,84 -1.173.564,66 0,00
1. Zwischenentnahmen 1) -73.474,51 -601,42 0,00
2. Mittelzufluss (netto)
Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 2) 2.912.704,72 932.398,98 702,07
3. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -827.451,98 898.464,94 -1.174.266,73
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 2.668.476,07 656.697,84 -1.173.564,66

1) Es handelt sich um den Frühzeichnerbonus für das jeweilige Geschäftsjahr
2) Die Mittelzuflüsse aus Anteilsverkäufen enthalten die Erhöhung der Kapitalanteile der Kommanditisten und der Kapitalrücklagen im laufenden Geschäftsjahr. Der Betrag enthält Veränderungen aufgrund der Währungsumrechnung in Höhe von € – 65.019,60 (vgl. III. Eigenkapital)

Verwendungsrechnung

2015 2014 2013
EUR EUR EUR
1. Verlustvortrag -275.801,79 -1.174.266,73 0
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -827.451,98 898.464,94 -1.174.266,73
3. Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten 0,00 0,00 0,00
4. Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitenkonten 0,00 0,00 0,00
5. Belastung auf Kapitalkonto II zum Geschäftsjahresende -1.103.253,77 -275.801,79 -1.174.266,73

Angaben zu Transparenz und Gesamtkostenquote

Die aus den Gesamtkosten des laufenden Geschäftsjahres und dem Nettoinventarwert zum 31.12.2015 berechnete Gesamtkostenquote des laufenden Geschäftsjahres beträgt 31,0 %. Die Gesamtkosten enthalten sowohl Initialkosten und Ausgabeaufschläge als auch laufende Vergütungen und sonstige laufende Kosten der Gesellschaft. Aufgrund dessen, dass sich die Gesellschaft in der Einwerbephase des Kommanditkapitals befindet, wurde die Gesamtkostenquote auf den Nettoinventarwert auf den 31. Dezember 2015 berechnet.

Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH, Hamburg. Geschäftsführer der KVG sind:

Carsten Diettrich, Kaufmann, Hamburg

Dr. Guido Komatsu, Jurist, Hamburg (ab 7. April 2016)

Karsten Reetz, Kaufmann, Rosengarten (bis 7. April 2016)

Die KVG erhält für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 im Zusammenhang mit der Einrichtung der Verwaltung eine Vergütung in Höhe von 0,835 % des Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Auf der Grundlage der in 2015 eingeworbenen Pflichteinlagen beträgt der Vergütungsanspruch für das Berichtsjahr CAD 43.422,51 (€ 31.797,37). Die laufende Vergütung beträgt bis zu 1,0051 % des Nettoinventarwerts, in 2015 0,8849 % mindestens jedoch CAD 463.684,00 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die KVG hat für 2015 die vereinbarte Mindestvergütung von CAD 463.684,00 (€ 327.497,02) in Rechnung gestellt. Die laufende Verwaltungsvergütung für 2015 sowie die Einrichtungskosten für 2014 und das erste bis dritte Quartal 2015 wurden von der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 gezahlt.

Angaben zur Komplementärin

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die reconcept Capital GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von € 25.000,00. Geschäftsführer der Komplementärin sind Herr Karsten Reetz, Rosengarten, und Herr Herr Michael Czaja, Hamburg (seit 19. Februar 2016). Herr Carsten Diettrich, Hamburg, ist mit Wirkung vom 19. Februar 2016 aus der Geschäftsführung ausgeschieden. Die Komplementärin erhält für Ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 von der KVG eine Vergütung in Höhe von CAD 7.500,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, zzgl. 2 % p. a. beginnend ab 2015. Die Vergütung der Komplementärin ist in der oben beschriebenen Vergütung der KVG enthalten.

Angaben zur Verwahrstelle

Verwahrstelle ist die CACEIS Bank Deutschland GmbH, München. Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von 0,17 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts, mindestens € 42.840,00 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. In 2015 wurden von der Verwahrstelle die Vergütungsansprüche für 2014 (€ 14.280,00) sowie für die ersten drei Quartale 2015 (€ 32.130,00) in Rechnung gestellt und von der Gesellschaft gezahlt.

Angaben zur Vertriebsgesellschaft

Mit dem Vertrieb und der Vertriebskoordination ist die reconcept consulting GmbH, Hamburg, beauftragt. Sie erhält für ihre Leistungen in der Vertriebsphase eine Vergütung in Höhe von 8 % der Pflichteinlage sowie das Agio in Höhe von 3 % der Pflichteinlagen. Auf der Grundlage der in 2015 eingeworbenen und eingezahlten Pflichteinlagen beträgt der Vergütungsanspruch CAD 480.700,00. In 2015 wurden CAD 1.102.749,20 an die Gesellschaft ausgezahlt. Der Betrag enthält Vorauszahlungen auf die Vertriebsvergütung für das einzuwerbende Eigenkapital.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die KVG erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 1,0051 % des Nettoinventarwertes (NIW) inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die KVG erhält zur Weiterleitung an die mit dem Vertrieb beauftragte Gesellschaft eine jährliche Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 0,2023 % des Netto-inventarwertes (NIW), der jährlich ermittelt wird. Die Vergütung wird von der Verwaltungsvergütung nicht abgedeckt und somit von der KVG der Gesellschaft zusätzlich belastet. Die Vergütung entsteht für den Zeitraum nach Vollplatzierung. Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung von max. 0,17 % des Nettoinventarwertes, mindestens jedoch € 42.840,00 jeweils inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Angabe der Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

Gesamtvergütung der Mitarbeiter und Risktaker

Zu den Gesamtvergütungen an Mitarbeiter der KVG und sogenannte Risktaker wurde im Lagebericht unter dem Abschnitt 4 Vergütungsbericht Stellung genommen.

Wesentliche im Geschäftsjahr erfolgte Veränderungen der Anlagebedingungen

Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Veränderungen der Anlagebedingungen.

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten

Der Anteil der schwer zu liquidierenden Vermögensgegenstände beträgt 38,57% des Nettoinventarwertes, dies entspricht T€ 1.029 (TCAD 1.556).

Risikoprofil

Das aktuelle Risikoprofil der Investmentgesellschaft und die eingesetzten Risikomanagementsysteme werden im Lagebericht unter „Prognose-, Chancen- und Risikobericht“ genannt.

Kapitalkontenentwicklung

Wir verweisen auf die gesonderte Anlage zum Anhang, die die Kapitalkontenentwicklung nach § 25 Abs. 4 KARBV i.V.m. den Anforderungen des Gesellschaftsvertrages enthält.

Assetspezifische Angaben bei der Vermögenaufstellung nach § 25 Abs. 5 Ziffer 5 KARBV

Da es sich zum Bilanzsichttag noch um einen Blind-Pool handelt und bisher noch keine Investitionen erfolgt sind, entfallen die Angaben zu den Kennzahlen der Stromerzeugungsanlagen, d.h. der Wasserkraftwerke.

Angaben zu Arbeitnehmern

Es werden im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Hamburg, 27. Juni 2016

reconcept Capital GmbH (Komplementärin)

Die Geschäftsführung

Karsten Reetz

Michael Czaja

 

ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH

Die Geschäftsführung

Carsten Diettrich

Dr. Guido Komatsu

Lagebericht 2015

der reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft

1. Allgemeine Informationen

1.1 Struktur des Unternehmens

Die reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (nachfolgend „Gesellschaft“ oder „AIF“ (Alternativer Investmentfonds) genannt) beabsichtigt, mittelbar Wasserkraftwerke in Kanada zu erwerben und zu betreiben. Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie.

Das Beteiligungsangebot richtet sich an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger, die bereit sind, als unternehmerisch Beteiligte am Ergebnis der Gesellschaft zu partizipieren. Gemäß Beteiligungsangebot beträgt die Mindestzeichnungssumme CAD 35.000,00.

Mit Beschluss der reconcept Capital GmbH unter Zustimmung der Kapitalverwaltungsgesellschaft vom 11. Juni 2015 wurde die Mindestzeichnungssumme auf CAD 29.000,00 reduziert. Dieser Beschluss wurde mit einem neuen Beschluss vom 14. März 2016 aufgehoben und der ursprüngliche Mindestbetrag von CAD 35.000,00 wieder hergestellt.

Der AIF befindet sich zum Berichtsstichtag in der Einwerbungsphase. Die Zeichnungsfrist wurde mit Beschluss vom 4. Dezember 2015 bis zum 31. Dezember 2016 verlängert.

Die Laufzeit der Gesellschaft ist grundsätzlich befristet bis zum 31.12.2023.

1.2 Tätigkeitsbericht der KVG

Für die im Geltungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) initiierte Gesellschaft fungiert die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH (bis 7. Juni 2016 als reconcept Vermögensmanagement GmbH firmierend) mit Sitz in 20354 Hamburg, Drehbahn 7, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwaltung der Sachwertinvestitionen erfolgt nach den Maßgaben und Auflagen des KAGB. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet ausschließlich geschlossene Publikums- und Spezialfonds. Es handelt sich dabei um Alternative Investmentfonds (AIF), die in Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien sowie in die dazu genutzte Infrastruktur investieren. Bisher ist die KVG im Bereich der Erzeugung von elektrischer Energie aus Wasserkraft und aus Wind tätig.

Daneben kann die individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung erbracht werden, soweit sich diese auf Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien oder die dafür genutzte Infrastruktur beziehen.

Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH wurde am 5. April 2013 gegründet. Sie ist im Handelsregister Hamburg unter HRB 127488 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Stammkapital beträgt EUR 125.000,00. Es besteht zum 31. Dezember 2015 eine Kapitalrücklage von EUR 690.000,00.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn/Frankfurt (nachstehend „BaFin“) hat der KVG per 26. November 2014 eine Erlaubnis als KVG zur Verwaltung von AIF-Investmentvermögen nach § 20 Abs. 1 KAGB erteilt.

Die Kernaufgabe der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Geltungsbereich des KAGB ist die kollektive Vermögensverwaltung. Diese umfasst die Portfolioverwaltung (einschließlich der Bewirtschaftung und Instandhaltung der Assets sowie des An- und Verkaufs der Sachwerte), das Risikomanagement, administrative Tätigkeiten wie die Durchführung von Bewertungen, die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und die Führung von Aufzeichnungen, den Vertrieb von eigenen Investmentanteilen, die Anlegerbetreuung sowie weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen der verwalteten Fonds.

Zum Zweck einer effizienten Geschäftsführung ist die KVG berechtigt, ihre Aufgaben und Pflichten unter ihrer Verantwortung und Kontrolle ganz oder teilweise an Dritte zu delegieren oder sonstige Dritte einzusetzen, welche in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten qualifiziert und in der Lage sein müssen, diese zu erfüllen. In Verbindung mit den ausgelagerten Tätigkeiten und den verbundenen Aufgaben und Pflichten hat die KVG geeignete Kontrollmechanismen und -verfahren sowie Vorhaben zur regelmäßigen Berichterstattung aufzustellen. Die Auswahl von Dritten, denen Pflichten und Aufgaben übertragen werden, hat mit gebotener Sorgfalt zu erfolgen.

Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH hat Auslagerungen vorgenommen. Die Auslagerungen betreffen die Anlegerverwaltung an die reconcept Treuhand GmbH, Hamburg, das Rechnungswesen und die Finanzbuchhaltung der KVG an Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, das Rechnungswesen und die Finanzbuchhaltung der von der KVG verwalteten AIF an Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, sämtliche IT-Leistungen an die cionix GmbH, Falkensee, sowie die interne Revision an Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg. Die ausgelagerten Tätigkeiten sind gerechtfertigt, werden angemessen überwacht und beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der Beaufsichtigung der Investmentvermögen durch die KVG. Die Anlegerinteressen der verwalteten Investmentvermögen sind durch die Auslagerungen nicht beeinträchtigt.

Der Vermögensverwaltungsvertrag mit dem Investmentvermögen RE 04 ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund mit einer Frist von mindestens sechs Monaten gekündigt werden (Frist gemäß § 154 Abs. 1 KAGB). Ein wichtiger Grund wäre insbesondere ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten nach § 4 des Vermögensverwaltungsvertrages, das Insolvenzverfahren über eine Vertragspartei oder eine schuldhafte Vertragsverletzung einer der Parteien in erheblichem Umfang. Der Vermögensverwaltungsvertrag zwischen der Fondsgesellschaft und der KVG wurde am 20. Juni 2014 abgeschlossen.

Die KVG haftet im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrages bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Fondsgesellschaft RE 04. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – beschränkt. Insbesondere haftet die KVG nicht für die Wertentwicklung des Investmentvermögens oder für ein von ihr oder den Anlegern angestrebtes Anlageergebnis.

Für ihre Tätigkeit erhält die KVG eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,835 % des Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die laufende Vergütung beginnt in 2015 bei 0,8849% des Nettoinventarwertes und steigt bis 2023 auf maximal 1,0051 % des Nettoinventarwerts. Die für 2015 fällige laufende Vergütung beträgt 0,8849 % des Nettoinventarwertes, mindestens jedoch TCAD 464 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für 2016 ist eine laufende Vergütung von 0,8849 % des Nettoinventarwerts inkl. Umsatzsteuer ohne Mindestvergütung vorgesehen. Abgesehen vom Geschäftsjahr 2015 bestehen keine Mindestbeträge für die laufende Vergütung der KVG. Die KVG ist berechtigt, auf die laufenden Vergütungen eines Quartals zum Quartalsende Vorauszahlungen zu verlangen.

Die KVG hat im Geschäftsjahr keine gesonderten Kosten in Rechnung gestellt und keine Rückvergütungen der aus der Investmentkommanditgesellschaft an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen erhalten. Des weiteren hat die KVG keinen Teil, der an die KVG geleisteten Vergütungen, für Vergütungen von Vermittlern von Anteilen auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Weiterhin sind keine Vergütungen der KVG selbst oder einer anderen KVG oder einer Gesellschaft, an der die KVG eine wesentliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung hält, für die gehaltenen Anteile als Bestandsprovision abgerechnet worden.

Die Platzierung läuft derzeit bis zum Jahresende 2016. Es ist geplant, die Zeichnungsfrist bis zum 31. Dezember 2017 zu verlängern und hierzu eine Gesellschafterversammlung abzuhalten, die mit einer 75%igen Mehrheit des vertretenen Kapitals der Verlängerung zustimmen muss.

Daneben wurden Wasserkraftwerke und damit Sachwerte zur Anbindung an den Fonds gesucht, der als Blind-Pool ausgestaltet ist. Die KVG hat die Kommunikation mit den Anlegern über die reconcept Treuhand GmbH übernommen.

1.3 Anlageziele und Anlagestrategien des AIF

Das Anlageziel der Gesellschaft besteht darin, Einnahmeüberschüsse aus den getätigten Investitionen der Betreibergesellschaften in Wasserkraftwerke und deren planmäßige Erzielung von Stromerträgen nach erfolgreicher Bewirtschaftung zu generieren. Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag noch keine Investitionen getätigt. Es ist vorgesehen, dass die Gesellschaft die Anteile an Betreibergesellschaften und damit Projekte zu dem Zeitpunkt erwirbt, wenn diese Baureife erreicht haben. Der Fonds ist als so genannter Blind Pool konzipiert, d.h. die Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe noch nicht fest.

Es soll Kapital bei Anlegern mit dem Ziel eingeworben werden, es in Betreibergesellschaften von Wasserkraftwerken in Kanada, insbesondere in der Provinz British Columbia, zu investieren. Dabei soll die geregelte Vergütung des staatlichen Energieversorgers BC Hydro genutzt werden. Die Betreibergesellschaften sollen Fremdfinanzierungsmittel bis zu 60% des Verkehrswertes der Vermögensgegenstände, d.h. maximal bis zu 60% des Wertes des geschlossenen Publikums-AIF auf konsolidierter Basis aufnehmen. Die Bedingungen der Kreditaufnahme müssen zu marktüblichen Bedingungen erfolgen, wie es in den Anlagebedingungen des RE 04 im Einklang mit § 263 KAGB vorgesehen ist. Es ist geplant, die Wasserkraftwerke Ende 2023 wieder zu verkaufen. Der Stromliefervertrag mit BC Hydro soll über 40 Jahre abgeschlossen werden.

Das Investment in den Zielmarkt der Wasserkraft in Kanada ist an Investitionskriterien gebunden, deren Einhaltung vom Investitionsausschuss der Gesellschaft überwacht wird.

Erträge aus dem Betrieb der Wasserkraftwerke oder aus deren Verkauf sollen ausgezahlt werden, sofern es die Liquidität der Fondsgesellschaft zulässt.

1.4 Einflussfaktoren auf das Geschäft

Die wesentlichen Einflussfaktoren auf das Geschäft sind insbesondere die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen und Betrieb von Wasserkraftwerken in Kanada. Von besonderer Bedeutung sind dabei sämtliche Faktoren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Stromerzeugung und dem Verkauf von Strom stehen, wie z.B. Stromeinspeisegesetze und andere Fördermechanismen sowie Strom- und Netzinfrastruktur. Neben diesen Faktoren hat insbesondere die Situation an den Finanzmärkten Einfluss auf das Zustandekommen der Investitionen und die Rentabilität der Wasserkraftwerke, da die Investition unter Inanspruchnahme von Fremdkapital getätigt werden soll.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Land Kanada hat ein erhebliches Potenzial an erneuerbaren Ressourcen, die bereits für die Energieproduktion verwendet werden. Hierzu zählen Wasser, Wind, Biomasse, Sonne, Erdwärme und die Meeresenergie. Die wichtigste Energiequelle ist die Wasserkraft – Kanada ist weltweit der drittgrößte Stromproduzent aus Wasserkraft. In 2014 wurden in Kanada 1,7 GW (Vorjahr: 0,5 GW) Wasserkraftleistung neu installiert. Ende 2014 beträgt die gesamte installierte Leistung 77,7 GW und wird bis 2018 auf 180 GW laut IEA (International Energy Agency) anwachsen.

Darüber hinaus verfügt Kanada über ein noch ungenutztes Wasserkraftpotenzial von ca. 160.000 MW (entspricht 160 GW) laut Canadian Hydropower Association (Nationaler Fachverband für Wasserkraft). Als bedeutende Wasserkraftstandorte hinsichtlich bisher noch nicht genutzter Ressourcen zählen u.a. Quebec und British Columbia.

In British Columbia (BC) befinden sich rd. 100 Wasserkraftwerke. Laut Canadian Hydropower Association existiert in British Columbia ein Wasserkraftpotenzial von insgesamt 45.800 MW. Davon sind 13.800 MW bereits ausgebaut und das ungenutzte Wasserkraftpotenzial in BC liegt also noch bei 32.000 MW, was rd. 20 % des gesamten ungenutzten kanadischen Wasserkraftpotentials entspricht.

2.2 Geschäftsverlauf

Die Gesellschaft ist am 13. August 2013 zunächst als Kommanditgesellschaft ins Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen worden. Die Veränderung von der Kommanditgesellschaft in eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft wurde am 14. Februar 2014 vollzogen. Gründungsgesellschafter sind die reconcept Capital GmbH als Komplementärin und die reconcept Treuhand GmbH als Treuhandkommanditistin. Die Vertriebsanzeige gemäß § 316 Kapitalanlagegesetzbuch für den Sachwertfonds „RE04 Wasserkraft Kanada“ wurde im Oktober 2013 bei der BaFin eingereicht; die Billigung wurde per 18. September 2014 erteilt. Der AIF befindet sich zum Berichtsstichtag in der Einwerbungsphase. Die Zeichnungsfrist wurde mit Beschluss vom 4. Dezember 2015 bis zum 31. Dezember 2016 verlängert.

Das Geschäftsjahr 2015 entspricht dem Kalenderjahr. Einnahmen wird die Gesellschaft aus dem Betrieb der Wasserkraftwerke generieren. Solange diese nicht errichtet sind, werden die Kosten, die der Gesellschaft z.B. für Konzeption, Eigenkapitalvermittlung und Verwaltungskosten entstehen, aus dem Eigenkapital beglichen.

2.3 Lage

2.3.1 Ertragslage

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft besteht künftig im Wesentlichen aus dem Halten von Beteiligungen an kanadischen Betreibergesellschaften/Wasserkraftwerken. Die Beteiligungen werden ausschließlich durch Eigenkapital finanziert. Die Ertragslage wird daher künftig im Wesentlichen von den Ergebnisanteilen aus den Beteiligungen sowie den Verwaltungskosten der Fondsgesellschaft bestimmt.

Das Beteiligungsangebot hat sich im Laufe des BaFin-Genehmigungsverfahrens inhaltlich verändert. Die am 11. Juni 2014 genehmigten Anlagebedingungen sind dadurch gekennzeichnet, dass die fondsabhängigen Kosten von den dem Beteiligungsangebot beitretenden Anlegern in Höhe des entsprechenden Anteils der Initialkostenquote zuzüglich Agio getragen werden, so dass die Kosten anders als in der ursprünglichen Ausgestaltung der Anlagebedingungen nicht mehr als Kosten des Fonds insgesamt entstehen, sondern als so genannter antizipativer Rechnungsabgrenzungsposten, gegen den die beitretenden Anleger einen Teil ihrer Kommanditeinlagen einzahlen. Von den im Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2014 abgegrenzten Initialkosten von T€ 1.215 sind im Geschäftsjahr T€ 186 von beigetretenen Anlegern übernommen worden und entsprechend aufwandswirksam behandelt worden. Die zum 31. Dezember 2015 abgegrenzten, von künftig beitretenden Anlegern zu übernehmenden Initialkosten betragen damit T€ 1.029.

Im Geschäftsjahr beträgt der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag T€ 827. Das Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus sonstigen betrieblichen Erträgen aus Währungsumrechnung (T€ 98), denen insbesondere Aufwendungen für die Einwerbung des Eigenkapitals (T€ 345), die aufwandswirksam aufgelösten weiteren Initialkosten (T€ 186) sowie weitere fondsabhängige Kosten der Investitionsphase und laufende Vergütungen (T€ 394) gegenüberstehen.

Die Gesellschaft selbst beschäftigt keine Mitarbeiter.

2.3.2 Vermögens- und Finanzlage

Die Finanzierung der Aufwendungen der Investitionsphase erfolgt ausschließlich durch die Aufnahme von Eigenkapital. Das Eigenkapital beträgt zum Stichtag T€ 2.668 (TCAD 4.034).

Die Kommanditeinlagen einschließlich Agio belaufen sich auf T€ 3.846 (TCAD 5.813). Die zum Stichtag nicht verwendeten Einzahlungen des Eigenkapitals der Gesellschafter sind auf einem Sonderkonto der reconcept Treuhand GmbH erfasst, über das nur gemeinsam mit der Verwahrstelle verfügt werden kann. Die Liquidität wird in 2016 im Wesentlichen zum Erwerb und zur Eigenkapitalausstattung der kanadischen Betreibergesellschaft des Wasserkraftwerks sowie für weitere Vergütungen und sonstige Nebenkosten der Investitionsphase verwendet.

3. Nachtragsbericht

Nach dem Berichtsstichtag wurde der Nachtrag Nr. 1 gemäß § 316 Abs. 5 KAGB der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt (Prospektaufstellungsdatum: 15. September 2014) der BaFin am 10. Mai 2016 eingereicht.

Die reconcept GmbH konnte zum Zeitpunkt des Nachtrags Nr. 1 mit einem kanadischen Projektentwickler einen Projektkaufvertrag schließen und mittelbar für den AIF die Rechte an dem Bau von zwei Wasserkraftwerken in Kanada sichern. Sobald das jeweilige Projekt die Baureife erreicht hat, sollen die Projektgesellschaften jeweils durch die reconcept GmbH vollständig erworben werden. Der Projektentwickler hat die Option, jeweils bis zu 10% der Anteile an den Projektgesellschaften nebst deren Komplementärinnen zu behalten. Die reconcept GmbH verpflichtet sich in einer Optionsvereinbarung mit dem AIF vom 20. April 2016, die Gesellschaftsanteile an den beiden Betreibergesellschaften nebst deren Komplementärinnen unmittelbar nach dem Erwerb dem AIF unter den in der Optionsvereinbarung genannten Voraussetzungen und Bedingungen zum Kauf anzubieten.

Des Weiteren gab es einen Gesellschafterwechsel in der KVG. Die bisher alleinige Gesellschafterin der KVG , die reconcept GmbH, hat ihre Geschäftsanteile mit Vertrag vom 26. Januar 2016 zu je 50 % an die XOLARIS GmbH und die xpecto AG verkauft. Die Firmierung der KVG hat sich geändert und lautet seit dem 8. Juni 2016: ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH.

Herr Carsten Diettrich bleibt Geschäftsführer der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Mit Wirkung zum 07. April 2016 ist Herr Karsten Reetz aus der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgeschieden und Herr Dr. Guido Komatsu als neuer Geschäftsführer bestellt worden.

Im Zuge des Verkaufs der KVG sind die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder zum 31. Mai 2016 von ihren Ämtern zurückgetreten. Herr Stefan Klaile, Herr Harald Elsperger und Herr Thomas Soltau sind als neue Mitglieder des Aufsichtsrates der KVG bestellt worden. Herr Klaile übernimmt den Vorsitz des Aufsichtsrates, Herr Harald Elsperger ist stellvertretender Vorsitzender.

Die reconcept Capital GmbH ist die persönlich haftende Gesellschafterin des AIF. Mit Wirkung zum 11. April 2016 ist Herr Carsten Diettrich aus der Geschäftsführung der reconcept Capital GmbH ausgeschieden und Herr Michael Czaja als neuer Geschäftsführer bestellt worden.

Seit dem 7. Oktober 2015 ist Herr Karsten Reetz mit 10 % an der reconcept GmbH, Hamburg, beteiligt. Er ist hierdurch auch entsprechend mittelbar an den jeweiligen Tochtergesellschaften der reconcept GmbH beteiligt.

Die Reduzierung der Mindestbeteiligungssumme von CAD 35.000,00 auf CAD 29.000,00 durch Beschluss der Komplementärin (mit Zustimmung der KVG) vom 11. Juni 2015 wurde durch Beschluss vom 14. März 2016 wieder aufgehoben.

Die KVG und Komplementärin befinden sich in der Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung, im Rahmen derer neben der Feststellung des Jahresabschlusses des RE 04 zum 31. Dezember 2015 darüber entschieden werden soll, ob eine Verlängerung der Zeichnungsfrist auf den 31. Dezember 2017 stattfindet. Die erforderliche Stimmenmehrheit beträgt 75%.

Nach dem Bilanzstichtag und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Lage des Unternehmens erwarten lassen.

4. Vergütungsbericht

Die KVG zahlte im Geschäftsjahr 2015 an durchschnittlich 5 Mitarbeiter insgesamt EUR 15.735,00 an variablen Vergütungen und EUR 312.523,34 an fixen Vergütungen. Die Vergütungen und die Zielvereinbarungen für die Tantieme- bzw. Bonusvereinbarungen der KVG sind nicht an die Performance betreuter Investmentvermögen geknüpft. Es wird über das Vergütungssystem kein Anreiz gesetzt, unangemessene Risiken für die Investmentvermögen einzugehen.

Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurden keine fondsbezogenen Vergütungen geleistet.

Im Jahr 2015 betrug der Anteil der Risktaker, die auch Kontrollfunktionen ausüben, 2. Diese erhielten von der KVG Vergütungen von EUR 159.765,02.

Es handelt sich bei den Angaben um den Personalaufwand der das Investmentvermögen betreuenden KVG und nicht um Aufwendungen des Investmentvermögens RE 04.

5. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Im Folgenden wird die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung von Chancen und Risiken erläutert.

Prognosebericht

Gemäß Beteiligungsangebot wurde unterstellt, dass Beteiligungen an drei Betreibergesellschaften für Wasserkraftwerke erworben und realisiert werden sollen. Bislang sind noch keine Projekte angebunden worden. Die reconcept GmbH hat mit einem Projektentwickler diverse Verträge über die Entwicklung von zwei Wasserkraftprojekten in British Columbia sowie den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an den Betreibergesellschaften dieser Wasserkraftprojekte abgeschlossen. Wenn der „Shovel ready Status“ („baufertig“) für das jeweilige Projekt erreicht ist, sollen die Projektgesellschaften jeweils durch die reconcept GmbH vollständig erworben werden. Der Projektentwickler hat die Option, jeweils bis zu 10% der Anteile an den Projektgesellschaften nebst deren Komplementärinnen zu behalten. Die reconcept GmbH verpflichtet sich in einer Optionsvereinbarung mit dem AIF vom 20. April 2016, die Gesellschaftsanteile an den beiden Betreibergesellschaften nebst deren Komplementärinnen unmittelbar nach dem Erwerb dem AIF unter den in der Optionsvereinbarung genannten Voraussetzungen und Bedingungen zum Kauf anzubieten. Eine Verpflichtung des Fonds, diese Kaufoption auszuüben, besteht nicht. Die Ausübung der Option setzt daneben die Erfüllung verschiedener Bedingungen voraus, die diverse Prüfungen der ggf. von der reconcept GmbH erworbenen Projekte voraussetzen, bevor ein Ankauf stattfinden kann.

Für das Geschäftsjahr 2016 wird eine Fortsetzung der Einwerbephase erwartet. Der Ankauf der Betreibergesellschaften soll 2017 durchgeführt werden. 2016 werden noch keine Stromerträge generiert werden, so dass das Jahresergebnis durch die Kosten der Platzierungsphase bestimmt ist.

Risikobericht

Das Risikomanagement dient dazu, bewusste Vorgaben zu schaffen, welche Risiken eingegangen werden sollen und eingegangen werden dürfen, ohne den Fortbestand der Gesellschaft zu gefährden. Die Risikosteuerung und -überwachung obliegt vorrangig dem Risikomanager. Dieser stellt sicher, dass Risiken fortwährend identifiziert, analysiert und bewertet werden. Außerdem überwacht er die Wirksamkeit der beschriebenen Risikosteuerungsmaßnahmen. Die wesentlichen Risiken, die sich deutlich negativ auf das Ergebnis der Gesellschaft auswirken können, waren im Jahr 2015 und sind auch weiterhin das Blind-Pool-Risiko und, dass vor allem nicht genügend Eigenkapital eingeworben wird (Platzierungsstand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrages Nr. 1 am 10. Mai 2016: CAD 5.875.000). Es besteht das Risiko, dass geeignete Wasserkraftprojekte nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu den im Beteiligungsangebot prognostizierten Konditionen gefunden werden können. Dies kann sich wiederum negativ auf die Rückflüsse an die Fondsgesellschaft und damit auch negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Ein weiteres Risiko liegt darin, dass die Wasserkraftwerke von den geplanten Betreibergesellschaften erst noch errichtet werden müssen. Durch eine negative Entwicklung der noch über Gesellschaftsanteile zu erwerbenden Wasserkraftwerke z.B. durch verminderte Einnahmen aus Stromverkäufen oder aus dem Verkauf der Wasserkraftwerke am Ende der geplanten Laufzeit sowie der Märkte insgesamt besteht die Möglichkeit von Wertverlusten. Darüber hinaus können wesentliche Kurs- und Zinsänderungen aus der Liquiditätsanlage und der Aufnahme von Fremdkapital die Wertentwicklung negativ beeinflussen.

Die in den Anlagebedingungen des RE04 genannte Grenze für die Initialkosten (16,06 % der Pflichteinlage bzw. 18,5 % des Ausgabepreises) ist eingehalten. Die von zukünftig beitretenden Anlegern zu übernehmenden Initialkosten sind hierbei aktivisch in der Bilanz als antizipativer Rechnungsabgrenzungsposten unter den sonstigen Vermögensgegenständen abgegrenzt. Die entsprechenden Zahlungen wurden von der Verwahrstelle freigegeben. Die Entstehung von Initialkosten für die Auflegung eines Investmentvermögens, bevor Anleger eingeworben worden sind, ist für ein Fondsvermögen nicht untypisch.

Die reconcept GmbH hat unter dem Datum vom 15. Januar 2015 mit einer Ergänzung vom 15. Juni 2016 eine Haftungserklärung gegenüber dem Publikumsinvestmentvermögen RE 04 für den Fall und unter der Bedingung abgegeben, dass die in der Bilanz zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Initialkosten nicht in voller Höhe durch Einzahlungen bereits beigetretener oder künftig beitretender Anleger gedeckt werden können. Die reconcept GmbH zahlt die in der Bilanz zum 31. Dezember 2015 abgegrenzten Initialkosten, die bei einer Fondsschließung unterhalb des Ziel-Platzierungsvolumens nicht durch beigetretene Anleger gedeckt sind, nahezu vollständig in das Investmentvermögen ein. Die Ausfüllung der Haftungserklärung ist durch Sicherheiten oder weitere Nachweise unterlegt. Die Bedienung dieser Eventualforderung des Investmentvermögens ist also entsprechend abgesichert. Dennoch kann sich die Werthaltigkeit von Sicherheiten oder Bonität im Zeitablauf verändern und sich verschlechtern, so dass in der Einbringlichkeit der Eventualforderung in dem Fall ein Risiko liegt, dass das Ziel-Platzierungsvolumen nicht erreicht wird.

Ungeachtet dieses Risikoberichts können weitere Risiken, die bisher als solche noch nicht erkannt oder als unwesentlich eingestuft wurden, ebenfalls negative Auswirkungen haben.

Chancenbericht

Die Identifikation und Wahrnehmung von Chancen obliegen dem operativen Management. Vorhandene Chancen werden in regelmäßigen Abständen mit der Geschäftsführung diskutiert. Aufgrund der engen Vorgaben aus dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ist die Strategie definiert. Chancen können sich hier im Wesentlichen durch Veränderungen von Faktoren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Stromerzeugung und dem Verkauf von Strom stehen, ergeben. Höhere Einspeisevergütungen oder steigende Strompreise können sich langfristig positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft auswirken.

Darüber hinaus können sich Chancen aus Veränderungen am Finanzierungsmarkt ergeben. Kann die Gesellschaft noch abzuschließende Darlehen zu günstigeren Konditionen vereinbaren oder in Zukunft bestehende Darlehen durch günstigere ersetzen, so hat dies unmittelbar Einfluss auf das wirtschaftliche Ergebnis.

Es besteht des Weiteren die Chance, dass am Ende der Fondslaufzeit ein höherer Veräußerungserlös als prognostiziert erzielt werden kann, woraus ein höherer wirtschaftlicher Gesamterfolg der Gesellschaft resultiert.

 

Hamburg, den 27. Juni 2016

reconcept Capital GmbH (Komplementärin)

Die Geschäftsführung

 

ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH (Kapitalverwaltungsgesellschaft)

Die Geschäftsführung

Entwicklung/Stand der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2015 gemäß § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages vom 20. Juni 2014

Kapitalkonto I
Kommanditeinlagen zum historischen Wechselkurs Ausgleichsposten Währungsumrechnung 31.12.2015 Kommanditeinlagen 31.12.2015
EUR EUR EUR
reconcept Treuhand GmbH 729,13 -67,58 661,55
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen 3.796.188,71 -63.058,25 3.733.130,46
3.796.917,84 -63.125,83 3.733.792,01
Kapitalrücklage Kapitalkonto II
Agio zum historischen Wechselkurs Ausgleichsposten Währungsumrechnung 31.12.2015 Agio 31.12.2015 Kapitalkonto II 1.1.2015 Verlustanteil Geschäftsjahr Kapitalkonto II 31.12.2015
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
reconcept Treuhand GmbH 21,87 -2,02 19,85 -216,49 -146,61 -363,10
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen 113.885,66 -1.891,75 111.993,91 -275.585,30 -827.305,37 -1.102.890,67
113.907,53 -1.893,77 112.013,76 -275.801,79 -827.451,98 -1.103.253,77
Privatkonto Entnahmen Verbindlichkeiten Kommanditisten
Frühzeichnerbonus 1.1.2015 Zugang Frühzeichnerbonus 2015 Auszahlung Frühzeichnerbonus 2014 Frühzeichnerbonus 31.12.2015
EUR EUR EUR
reconcept Treuhand GmbH 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen -74.075,93 601,42 73.516,40 -601,42 73.516,40
-74.075,93 601,42 73.516,40 -601,42 73.516,40

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013, und den ergänzenden Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag und den Anlagebedingungen liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 47 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens insgesamt und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 47 Abs. 3 KAGB haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Hamburg, den 30. Juni 2015

MÖHRLE HAPP LUTHER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kampmeyer, Wirtschaftsprüfer

Janitschke, Wirtschaftsprüfer

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes der reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg.

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

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