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reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG – kein gutes Investment

geralt (CC0), Pixabay
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Schauen Sie sich als Anleger dieses Investments einmal diese letzte veröffentlichte Bilanz der Gesellschaft an, dann verstehen sie, was wir meinen.

reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss/​Jahresfinanzbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Erklärung der gesetzlichen Vertreter der reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG, Hamburg nach § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, 15. Juni 2022

reconcept 02 Capital GmbH

reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co.KG

Karsten Reetz, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG, Hamburg:

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021,

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §25 VermAnlG i.V.m. §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher- beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit §25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher- beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 2. Juli 2022

DELFS & PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Grums, Wirtschaftsprüfer

Kampmeyer, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2021

Aktiva

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 8.699.231,36 9.637.470,79
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 500,00 500,00
8.699.731,36 9.637.970,79
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 204.538,16 166.542,64
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 7.915,26 3.524,48
3. Sonstige Vermögensgegenstände 4.832,79 12.774,23
217.286,21 182.841,35
II. Guthaben bei Kreditinstituten 289.447,29 664.336,15
506.733,50 847.177,50
9.206.464,86 10.485.148,29

Passiva

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. Kapitalanteile der Kommanditisten
I. Kommanditkapital 8.296.000,00 8.296.000,00
II. Kapitalrücklage (Agio) 248.880,00 248.880,00
III. Entnahmen der Kommanditisten -849.480,46 -683.560,46
IV. Verlustvortrag -3.205.744,49 -3.003.085,18
V. Jahresüberschuss/​(-fehlbetrag) 85.958,20 -202.659,31
4.575.613,25 4.655.575,05
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 95.307,84 79.931,85
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.403.489,50 4.921.037,50
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.575,23 431.910,64
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 5.524,99
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 43.456,12 367.410,34
5. Verbindlichkeiten gegenüber Komplementärin 10.438,21 663,26
6. Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten 4.900,00 18.716,95
7. Sonstige Verbindlichkeiten 61.684,71 4.377,71
4.535.543,77 5.749.641,39
9.206.464,86 10.485.148,29

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

2021 2020
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.043.875,32 1.066.484,68
2. sonstige betriebliche Erträge 22.154,20 6.406,50
3. Abschreibungen auf Sachanlagen -884.668,00 -889.612,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen -313.021,89 -271.803,60
5. Betriebsergebnis -131.660,37 -88.524,42
6. Erträge aus Beteiligungen 330.334,19 10.330,36
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -112.715,62 -124.465,25
8. Finanzergebnis 217.618,57 -114.134,89
9. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 0,00
10. Ergebnis nach Steuern 85.958,20 -202.659,31
11. Sonstige Steuern 0,00 0,00
12. Jahresüberschuss/​(-fehlbetrag) 85.958,20 -202.659,31

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

I. Allgemeine Angaben

Die reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 117701 geführt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesellschaftsvertrages unter Berücksichtigung der §§ 23 ff. Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) aufgestellt worden.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a HGB und hat größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen.

Außerdem handelt es sich bei der Gesellschaft um einen Emittenten von Vermögensanlagen, dessen Vermögensanlagen nach dem 1. Juni 2012 erstmals öffentlich angeboten wurden. Die Gesellschaft hat daher für Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung die Vorschriften der §§ 23 bis 26 VermAnlG zu beachten.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Aufgrund der Corona Pandemie besteht weiterhin eine wesentliche Unsicherheit, die die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit beeinträchtigen kann. Am 24. Februar 2022 sind russische Streitkräfte in die Ukraine einmarschiert. Das einschneidende Ereignis wird in der globalen Wirtschaft deutliche Spuren hinterlassen. Wesentliche Risiken treffen die Realwirtschaft z.B. hinsichtlich Lieferketten, Energiekosten, Absatzmärkten, Kreditversorgung oder Cybersicherheit. Konkrete Auswirkungen aus der Pandemie und aus diesem kriegerischen Konflikt auf die Gesellschaft, die diese in ihrem Bestand gefährden könnten, sind allerdings derzeit nicht bekannt und auch nicht absehbar. Insbesondere die produzierten Strommengen sowie die erzielbaren Strompreise im Rahmen der Direktvermarktung sind bisher von der Corona-Pandemie unbeeinflusst geblieben und werden dies nach Erwartung der Geschäftsführung auch weiterhin bleiben. Der Jahresabschluss ist daher unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt worden.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Aktiva

Anlagevermögen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.

Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.

Passiva

Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Sachanlagen

Unter den technischen Anlagen und Maschinen werden zwei Windenergieanlagen ausgewiesen, die über eine betriebsgewöhnliche Gesamtnutzungsdauer von 16 Jahren abgeschrieben werden. Die Anlagen werden ab Erwerb ab dem 1. April 2018 über eine Restnutzungsdauer von 13 Jahren und 6 Monaten abgeschrieben. Abgänge resultieren aus einer im Berichtsjahr vereinbarten Anschaffungskostenminderung aus einem aufgelösten Sicherungseinbehalt. Die Erfassung der Anschaffungskostenminderung von netto T€ 54 erfolgte gegen die Ausbuchung einer Anschaffungskostenverbindlichkeit, die einen Sicherheitseinbehalt betroffen hatte.

Finanzanlagen

Die Gesellschaft ist mit einem Anteil von 50% Kommanditistin der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg. Der Kommanditanteil ist mit € 500,00 bilanziert. Das Jahresergebnis 2021 der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beträgt T€ -13. Das Eigenkapital der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beträgt per 31.12.2021 € 17.

Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2021 wird gesondert im Anlagespiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von € 217.286,21 haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr (Vorjahr € 182.841,35).

Bankguthaben

Zur Überbrückung möglicher Liquiditätsengpässe hat die Gesellschaft eine Liquiditätsreserve von 30% der für Zins und Tilgung des Folgejahres erforderlichen Beträge vorzuhalten, die zum 31. Dezember eines Kalenderjahres für das Folgejahr bestimmt sind. Die Mittel unterliegen einer Verwendungsbeschränkung. Der Saldo beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf T€ 184.

Eigenkapital

Zum 31. Dezember 2021 sind Anleger mit einer Pflichteinlage von insgesamt € 8.295.000,00 (Kapitalkonto I nach § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages) über die Treuhandkommanditistin und die Treuhandkommanditistin selbst, die reconcept Treuhand GmbH, Hamburg, mit einer Pflichteinlage von € 1.000,00 an der Gesellschaft beteiligt.

Gemäß § 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrags beläuft sich die ins Handelsregister einzutragende Haftsumme auf 10 % der Kommanditeinlage (Pflichteinlage).

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditisten der reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG beträgt zum 31. Dezember 2021 € 829.600,00.

Die Eintragung der Begrenzung der Haftsumme auf € 829.600,00 erfolgte am 1. September 2016.

Die Kapitalrücklage (Agio) beläuft sich auf € 248.880,00 und betrifft andere Zuzahlungen in das Eigenkapital im Sinne von § 272 Abs. 2 Ziffer 4 HGB. Die Bildung erfolgte nach § 19 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrags. Die Kapitalrücklage ist Teil des Kapitalkontos III.

Zum 31. Dezember 2021 besteht ein Verlustkonto (Kapitalkonto II nach § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrags) in Höhe von € 3.119.786,29. Der Jahresüberschuss 2021 von € 85.958,20 ist nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages dem variablen Kapitalkonto II (Gewinn- und Verlustkonto) zugewiesen worden und ist Teil des Verlustkontos bzw. mit dem Verlustvortrag verrechnet worden.

Die Entnahmen der Kommanditisten (Privatkonto nach § 19 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag) belaufen sich per 31.12.2021 kumuliert auf € 849.480,46 und sind Teil des Kapitalkontos III. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Entnahmen als Liquiditätsausschüttungen bzw. -auszahlungen in Höhe von T€ 166. Das Entnahmekonto setzt sich wie folgt zusammen:

EUR
Frühzeichnerbonus 144.325,46
Liquiditätsausschüttungen
2018 41.375,00
2019 207.500,00
2020 290.360,00
2021 165.920,00
849.480,46

Die Entwicklung der Kapitalkonten im Geschäftsjahr ist in Anlage 4 in einer gesonderten Aufstellung enthalten.

Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Rückbauverpflichtungen der Windenergieanlagen, Aufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2021 sowie die noch ausstehende Pachtendabrechnung 2021.

Der gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB zum Monatsende Dezember 2021 anzuwendende Abzinsungssatz für die Rückbaurückstellung beträgt nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung 1,25%.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig durch eine Sicherungsübereignung der Windenergieanlagen und der Anteile an der Infrastrukturgesellschaft, durch die Abtretung der Stromerlöse, durch die Verpfändung des Schuldendienstreservekontos, durch die Abtretung von Ansprüchen aus Versicherungen und aus sonstigen Verträgen besichert (Angabe nach § 285 Nr. 1b HGB).

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen gegenüber der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg. Sie resultieren aus einer Wiedereinlageverbindlichkeit aus dem Jahr 2020 in Höhe von T€ 40 und aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von T€ 3.

Im Geschäftsjahr konnte eine Verbindlichkeit aus einer Liquiditätsentnahme im Jahr 2018 in Höhe von T€ 330 ertragswirksam vereinnahmt und als Beteiligungsertrag ausgewiesen werden. Hintergrund ist, dass sich insbesondere die steuerlichen Risiken sowie die Kaufpreisrisiken, für die im Rahmen der Liquiditätsausstattung der Infrastrukturgesellschaft Vorsorge getroffen worden war, sich nicht realisiert haben und die Steuerveranlagung aus dem Zeitraum des Kaufs der Anlagen inzwischen stattgefunden hat. Es steht nunmehr fest, dass sich die Liquiditätsausschüttung des Jahres 2018 überwiegend als Beteiligungsertrag darstellt. Dieser Beteiligungsertrag aus der Infrastrukturgesellschaft ist im Jahresabschluss 2021 vollständig periodenfremd in der Gewinn- und Verlustrechnung als Beteiligungsertrag entstanden.

In dem Maße, in dem der Infrastrukturgesellschaft ein sofort entnahmefähiger Gewinn entsteht, wird ein Beteiligungsertrag periodengleich vereinnahmt. Für das Geschäftsjahr 2021 ist in der Infrastrukturgesellschaft ein Verlust von TEUR 13 entstanden, während im Vorjahr noch ein Gewinn von T€ 20 entstanden war, aus dem ein periodengerechter Beteiligungsertrag von T€ 10 vereinnahmt werden konnte. Die Beteiligung an der Infrastrukturgesellschaft beträgt lediglich € 500, so dass im Zusammenhang mit den Liquiditätsausschüttungen der Vergangenheit eine Kürzung der Liquiditätsentnahmen vom Beteiligungsbuchwert nicht in Betracht kam.

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr von € 649.599,60 (Vorjahr € 1.346.149,89). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen € 3.885.944,17 (Vorjahr € 4.403.495,50). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahr betragen € 1.631.550,83 (Vorjahr € 2.333.325,50).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Nutzungsrechte, Wege- und Leitungsrechte, Sicherungsübereignung, Abtretungen sowie Verpfändung besichert.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von € 61.684,71 sind zugleich Verbindlichkeiten aus Steuern (Vorjahr € 4.377,71).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von € 2.922,00 (Vorjahr: € 3.154,00).

V. Sonstige Angaben

Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Die reconcept Capital 02 GmbH, Hamburg, mit einem Stammkapital von € 25.000,00 ist persönlich haftende Gesellschafterin der reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co.KG.

Sie wird vertreten durch ihren Geschäftsführer:

Herr Karsten Reetz, Kaufmann, Rosengarten

Haftungsverhältnisse

Es besteht ein Avalkredit über T€ 169,2 zugunsten einer Bank zur Absicherung von Rückbauverpflichtungen aus dem Pachtvertrag. Gründe für eine Inanspruchnahme aus dem Aval sind derzeit nicht ersichtlich. Die Gesellschaft erwartet den Rückbau mit eigenen finanziellen Mitteln finanzieren zu können, so dass die Pächter keinen Zugriff über das Aval auf die Gesellschaft nehmen müssen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen T€ 1.348 Sie bestehen nicht gegenüber verbundenen Unternehmen. Insbesondere die Anmietung des Grundstücks und die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen dienen der Erhöhung der Flexibilität anstelle eines Flächenkaufs bzw. der Einstellung eigener Mitarbeiter.

Nachtragsbericht

Es sind nach dem Bilanzstichtag keine nachtragspflichtigen Ereignisse eingetreten, die eine wesentliche Bedeutung haben. Weder die Corona-Pandemie noch der Krieg in der Ukraine haben aus unserer gegenwärtigen Sicht Auswirkungen auf die bilanziellen Wertansätze oder auf die Fähigkeit unseres Unternehmens zur Unternehmensfortführung.

 

Hamburg, 15. Juni 2022

reconcept 02 Capital GmbH

reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co.KG

Karsten Reetz, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2021

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlagevermögen 01.01.2021 Zugänge Abgänge * 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 12.009.769,45 0,00 66.758,22 11.943.011,23
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 500,00 0,00 0,00 500,00
12.010.269,45 0,00 66.758,22 11.943.511,23
Abschreibungen
Anlagevermögen 01.01.2021 Zugänge Abgänge 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 2.372.298,66 884.668,00 13.186,80 3.243.779,86
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
2.372.298,66 884.668,00 13.186,80 3.243.779,86
Restbuchwerte
Anlagevermögen 31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 8.699.231,37 9.637.470,79
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 500,00 500,00
8.699.731,37 9.637.970,79

* Anpassung Anschaffungskosten wegen anteiliger Auflösung Sicherheitseinbehalte (nachträgliche Kaufpreisminderung).

Entwicklung/​Stand der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2021

gemäß § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages vom 19. August 2014

Kapitalkonto I Kapitalrücklage
Kommanditeinlagen 31.12.2021 Agio 31.12.2021
EUR EUR
reconcept Treuhand GmbH 1.000,00 30,00
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen 8.295.000,00 248.850,00
8.296.000,00 248.880,00
Kapitalkonto II (Bilanzverlust)
Kapitalkonto II 01.01.2021 Gewinnanteil Geschäftsjahr Kapitalkonto II 31.12.2021 Entnahmen 01.01.2021
EUR EUR EUR
reconcept Treuhand GmbH -1.105,52 10,36 -1.095,16 -60,00
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen -3.204.738,97 85.947,84 -3.118.791,13 -683.560,46
-3.205.844,49 85.958,20 -3.119.886,29 -683.560,46
Privatkonto
Entnahmen 2021 Entnahmen 31.12.2021
reconcept Treuhand GmbH -20,00 -80,00
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen -165.900,00 -849.460,46
-165.920,00 -849.480,46

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

I. Grundlage des Unternehmens

Die reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder „Beteiligungsgesellschaft“ genannt) beabsichtigte ursprünglich, bis zum 3. November 2017 in ein oder mehrere Windenergieprojekte in Finnland zu investieren. Mit Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung am 3. November 2017 wurde der Zweck der Gesellschaft neu gefasst und erweitert. Die Gesellschaft beabsichtigte danach, in Windenergieanlagen in Finnland und/​oder in Deutschland oder in anderen Ländern der EURO-Zone, die über ein vergleichbares, staatlich garantiertes Vergütungssystem verfügen, zu investieren und die Windenergieanlagen zu betreiben. Die Anleger beteiligen sich indirekt über die Treuhandkommanditistin an der Beteiligungsgesellschaft.

Die Investition in die Windenergieanlagen war an die in der Gesellschafterversammlung vom 3. November 2017 neu gefasste Investitionskriterien gebunden.

Die Geschäftsführung wurde beauftragt und bevollmächtigt, zwei Windenergieanlagen des Windparks Jeggeleben sowie 50 Prozent der Kommanditanteile an der Infrastrukturgesellschaft des Windparks, der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, zu erwerben.

Die Laufzeit der Gesellschaft wurde durch Änderung des § 1 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages mit der Beschlussfassung vom 3. November 2017 grundsätzlich befristet bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Sofern die Windenergieanlagen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig veräußert sind, kann die Geschäftsführung die Laufzeit der Gesellschaft bis zur vollständigen Veräußerung verlängern.

Die reconcept Capital 02 GmbH ist die Komplementärin der reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Lage /​ Branchensituation

Nach der Initialisierungsphase des Windenergie-Marktes in den späten 1980er-/​frühen 1990er- Jahre, flankiert durch das Stromeinspeisungsgesetz, hat der Markt schnell an Dynamik gewonnen. Ein erstes Zubaumaximum konnte der Windmarkt nach der EEG-Einführung mit einer neu installierten Windenergie-Leistung von etwa 3.100 MW im Jahr 2002 verzeichnen. Danach ist der Anlagenneubau in Deutschland aufgrund von Anpassungen im EEG deutlich zurückgegangen. Erst im Jahr 2013 hat die Windenergie-Branche wieder an die Zubauzahlen der frühen 2000er-Jahre anknüpfen können und erreichte 2017 das bisherige Maximum von rd. 6.500 MW Leistung. Seit dem EEG-Wechsel auf ein Ausschreibungssystem ist der Zubau in Deutschland kräftig zurückgegangen. Im Jahr 2021 stabilisiert sich der Markt auf niedrigem Niveau. Zwar wurden Windkraftanlagen mit rd. 1.800 MW (2020: rd. 1.660 MW) Leistung neu errichtet, gleichzeitig wurden im Jahr 2021 Altanlagen mit einer Leistung von rd. 220 MW (2020: 214 MW) stillgelegt. Der Saldo an Windenergie-Zubau erreicht damit nur rd. 1.580 MW Windkraftleistung im Jahr 2021 (2020: rd. 1.446 MW).

Quelle: https:/​/​www.windbranche.de/​windenergie-ausbau/​deutschland

2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Geschäftsführer der Komplementärin reconcept Capital 02 GmbH ist Herr Karsten Reetz. Die reconcept Treuhand GmbH hält als Gründungskommanditistin einen Kommanditanteil in Höhe von TEUR 1.

Die reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG hat am 30. April 2018 zwei Windenergieanlagen, belegen auf dem Flurstück 8/​1 der Flur 7 und Flurstück 15/​1 der Flur 7, Gemarkung Jeggeleben mit den Seriennummern 920798 und 920797 erworben. Die Anlagen sind seit dem 11. November 2015 in Betrieb. Die Anlagen werden seit Mai 2018 auf Rechnung der Gesellschaft betrieben. Die Anlagen wiesen im Geschäftsjahr 2021 eine technische Verfügbarkeit von 99,5% auf.

Der erzeugte Strom wird vom Direktvermarkter abgenommen, vermarktet und die Einnahmen aus der EEG Vergütung zuzüglich der Direktvermarktungsvergütung werden zugunsten der Gesellschaft abgerechnet.

Die Gesellschaft hat die Stromproduktion ab Mai 2018 begonnen, so dass zum Bilanzstichtag die Anlagen seit 3 Jahren und 8 Monaten auf Rechnung der Gesellschaft Strom produzieren. Der Förderzeitraum von 20 Jahren läuft für die EEG-Vergütung bis zum 24. November 2035. Die Anlagen werden handels- wie steuerlich über eine Gesamtnutzungsdauer von 16 Jahren abgeschrieben, so dass die planmäßigen Abschreibungen bereits vier Jahre vor Ende des EEG- Förderzeitraums auslaufen werden.

Die Anlagen sind durch einen Kredit der Norddeutsche Landesbank – Girozentrale -, Hannover finanziert. Das Darlehen beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf TEUR 4.403. Daneben sind die Anlagen durch das Beteiligungskapital der Anleger finanziert. Der Kredit wird bis zum 31. Dezember 2032 getilgt.

Basierend auf dem so genannten BDB-Windindex („BDB“ gleich Betreiberdatenbasis) war das Geschäftsjahr 2021 erneuert ein unterdurchschnittliches Windjahr. Beim BDB-Index handelt es sich um einen Ertragsindex, einen statistischen Mittelwert. Dieser beschreibt die Relation zwischen den gemeldeten Erträgen (kWh) von Windenergieanlagen („WEA“) einer Region und eines Monats zu den seit dem Jahr 2002 erhobenen langjährigen, mittleren Erträgen von Windenergieanlagen in der entsprechenden Region.

Jeggeleben gehört zur Windregion 16, die 96% des langjährigen Mittels der Stromausbeute der verschiedenen verzeichneten Windenergieanlagen in Deutschland (Zeitraum 2002-2016) erreicht hat. Im Geschäftsjahr 2021 betrug der BDB-Wert der Region 16 82%, lag also um rund 14,6% unter dem langjährigen Mittelwert für diese Region. Mit einer Stromproduktion von 10.286 MW erreichten die Anlagen des RE 06 einen Planwertanteill von 78,5% – gemessen an der Produktionsplanung des Standorts bei der Vornahme der Investitionen. Die Geschäftsführung erwartet, dass sich die Winderträge langjährig in Höhe des aus den Windgutachten abgeleiteten Planwerten einstellen werden und der BDB-Wert für die Region 16 erreicht werden wird.

2.1. Vermögenslage

Zum Bilanzstichtag besteht das Anlagevermögen der Gesellschaft aus zwei Windenergieanlagen (ausgewiesen unter der Position „Technische Anlagen und Maschinen“) in Höhe von TEUR 8.699 sowie aus einer Beteiligung an der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, in Höhe von EUR 500. An der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG besteht eine Beteiligung von 50 Prozent der Geschäftsanteile. Das zu TEUR 12.010 angeschaffte Anlagevermögen weist inzwischen kumulierte planmäßige Abschreibungen von TEUR 3.257 auf, so dass der Abschreibungsgrad der Anlagen 27,1% beträgt.

Das Umlaufvermögen besteht zum Bilanzstichtag aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 204 betreffend die letzten Stromabrechnungen des Geschäftsjahres, aus Forderungen gegen die Infrastrukturgesellschaft in Höhe von TEUR 8 und aus sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 5.

Zum Bilanzstichtag stehen der Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von TEUR 290 zur Verfügung.

Bei einem Eigenkapital von TEUR 4.576 beträgt die Eigenkapitalquote rund 49,7 Prozent.

Die Rückstellungen belaufen sich auf TEUR 95 und betreffen neben den Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses, der Steuererklärung, Beiratsvergütungen und der Prüfung insbesondere die abschließende Pachtabrechnung sowie insbesondere die Ansammlungsrückstellung für den Rückbau, da sich die Windanlagen auf gepachtetem Gelände befinden. Die Rückbauverpflichtung wird ratierlich über die geplante Gesamtnutzungsdauer der Anlagen von 20 Jahren angesammelt und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 67.

Von den Gesamtverbindlichkeiten von TEUR 4.536 entfallen TEUR 4.403 auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die übrigen Verbindlichkeiten betreffen insbesondere mit TEUR 62 die Umsatzsteuerverbindlichkeiten, mit TEUR 43 den Verrechnungssaldo mit der Infrastrukturgesellschaft, mit TEUR 16 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und mit TEUR 12 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die Windenergieanlagen werden über eine betriebsgewöhnliche Gesamtnutzungsdauer von 16 Jahren ab dem 25. November 2015 abgeschrieben, wobei die Gesellschaft die Anlagen ab dem 1. Mai 2018 über eine Restnutzungsdauer ab Erwerb von 13 Jahren und 6 Monaten bis zum 31. Oktober 2031 abschreibt. Der EEG-Förderzeitraum beträgt demgegenüber 20 Jahre und endet am 24. November 2035, mithin aus Sicht des 31. Dezember 2021 noch knapp 14 Jahre.

2.2. Finanzlage

Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2021 über ein Kommanditkapital von insgesamt TEUR 8.296 sowie über eine Kapitalrücklage (Agio) von TEUR 249. Durch kumulierte Entnahmen zugunsten der Kommanditisten seit Gründung der Gesellschaft von TEUR 849 (davon TEUR 166 im Berichtsjahr) sowie insbesondere aufgrund der Vergütungen der Gründungsphase der Gesellschaft besteht zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital von TEUR 4.576. Der Bilanzverlust beläuft sich dabei auf TEUR 3.120.

Die Gesellschaft hat im April 2018 ein Darlehen bei der NordLB in Höhe von TEUR 6.344 übernommen. Zum 31. Dezember 2021 beliefen sich die Darlehensverbindlichkeiten auf TEUR 4.403. Die Darlehensrückführung von TEUR 518 im Geschäftsjahr 2021 konnte vollständig aus den Abschreibungen bzw. den Abschreibungsgegenwerten von TEUR 885 refinanziert werden.

2.3. Ertragslage

Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.066 auf TEUR 1.044 leicht reduziert. Ursächlich ist insbesondere das erneut schwächere Windjahr. Die Erlöse betreffen neben den Erlösen aus der Direktvermarktung des erzeugten Stroms überwiegend die Marktprämie aus dem definierten Satz des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 86 aus. Der Jahresüberschuss ergibt sich im Wesentlichen aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 313, Abschreibungen in Höhe von TEUR 885 sowie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 113. Den Kosten stehen die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.044, sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 22 und Beteiligungserträge aus der Infrastrukturgesellschaft von TEUR 330 gegenüber.

Ohne den Beteiligungsertrag aus der Infrastrukturgesellschaft in Höhe von TEUR 330 (Vorjahr: TEUR 10) wäre wie im Vorjahr auch im Geschäftsjahr 2021 ein Jahresfehlbetrag entstanden. Bezieht man die Abschreibungen mit ein, so ergibt sich im Geschäftsjahr 2021 vor Abschreibungen ein Überschuss von TEUR 971 (Vorjahr: TEUR 687). Die um TEUR 22 zum Vorjahr geringeren Stromerlöse konnten durch den Beteiligungsertrag aus der Infrastrukturgesellschaft von TEUR 330 mehr als kompensiert werden. Der Beteiligungsertrag hat einen einmaligen Sondercharakter, indem nach dem Wegfall insbesondere von steuerlichen Risiken aus dem Kauf der Windenergieanlagen und der Infrastrukturgesellschaft in Vorjahren entnommene Liquidität nunmehr als Beteiligungsertrag beim RE 06 vereinnahmt werden kann.

Die Stromerträge lagen unter denen des Vorjahres und auch unter der Planung.

Die Prognoseabweichung der Stromausbeute war 2021 leicht höher als im Geschäftsjahr 2020. Die Windenergie in ganz Deutschland produzierte im Jahr 2021 etwa 113,5 Mrd. kWh und lag damit circa 12 % unter der Produktion im Jahr 2020. Der Grund dafür waren die geringeren Windgeschwindigkeiten im vergangenen Jahr. Insbesondere die sonst starken „dunklen“ Monate Januar, Februar, März sowie November und Dezember lagen deutlich zweistellig unter der Prognose. Die Strommenge unterschritt den Planwert um 21,5 Prozent. Die Stromproduktion hat 10.286 MW betragen. Im Durchschnitt der BDB-Windregion entwickelte sich der Standort Jeggeleben im Einklang mit der bundesdurchschnittlichen Abweichung der Windausbeute. Die entschädigungsrelevanten Ausfälle infolge von Einspeisemanagement-Maßnahmen des Netzbetreibers beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf rund 2 Prozent der produzierten Strommenge.

III. Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2022 wird mit einem deutlich verbesserten Jahresergebnis gerechnet. Die Umsatzerlöse sollen sich bei weitgehend gleichbleibenden Kosten zum einen aufgrund einer steigenden Stromausbeute und zum anderen aufgrund steigender Strompreise erhöhen, so dass ein deutlich positives Ergebnis (Jahresüberschuss zwischen TEUR 250 bis TEUR 500) zustande kommen soll. Es wird erwartet, dass sich die Windausbeute an die langjährige Durchschnittswindausbeute des Standorts zumindest annähern wird. Per Ende April 2022 liegen die kumuliert produzierten Strommengen um rund 4 Prozent über Plan. Entscheidend für das Erreichen der Prognose werden die Windausbeuten im Sommer und im Herbst 2022 sein. Daneben erwarten wir aus der Direktvermarktung aufgrund des gestiegenen Strompreisniveaus deutlich höhere Stromerlöse als im Vorjahr. Dies ist per Ende April 2022 bereits sehr deutlich der Fall.

Der im Vorjahr für 2021 prognostizierte Jahresüberschuss konnte insbesondere aufgrund der Windflaute im Sommer nicht erreicht werden, weil sich die Windbedingungen 2021 gegenüber 2020 verschlechtert dargestellt haben.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Chancenbericht

Die Identifikation und Wahrnehmung von Chancen obliegt dem operativen Management. Diese werden in regelmäßigen Abständen mit der Geschäftsführung diskutiert. Aufgrund der engen Vorgaben aus dem Gesellschaftsvertrag ist die Strategie definiert. Chancen können sich hier im Wesentlichen durch Veränderungen von Faktoren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Stromerzeugung und dem Verkauf von Strom stehen, ergeben. Insbesondere die Annäherung der Windgeschwindigkeiten an den Indexmittelwert des Standorts Jeggeleben bzw. das Überschreiten dieses Mittelwertes sowie die Erzielung höherer Erlöse aus der Stromdirektvermarktung bieten besondere Chancen. Dies wirkt unmittelbar auf das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft aus.

2. Risikobericht

Die Risiken der Gesellschaft liegen je nachdem im Wesentlichen bei der operativen Tätigkeit im Verwalten und Betreiben der Windenergieanlagen. Sofern sich die Erträge aus der operativen Tätigkeit (Preise und Strommengen) nicht wie geplant entwickeln, kann dies erhebliche Nachteile für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft – bis hin zu bestandsgefährdenden Risiken – nach sich ziehen.

Negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis kann sich ein geringer als prognostiziertes Windaufkommen am Standort Jeggeleben auswirken. In der Folge könnten voraussichtlich geringere Entnahmen bzw. Auszahlungen an die Gesellschaft getätigt werden.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, andere Regierungen oder die EU können zukünftig eine Politik betreiben, die auf den Wert und den wirtschaftlichen Nutzen der Windenergieanlagen nachteilige Auswirkungen hat. Solche Entscheidungen können sowohl politischer, rechtlicher, förderungsrechtlicher oder steuerlicher Art sein. Die Gesellschaft kann von Steuerreformen, umweltrechtliche Beschränkungen, gegebenenfalls einer restriktiven Förder- oder Energiepolitik, eine andere nachteilige Wirtschafts- und Geldpolitik sowie Änderungen von Kapitalmarktbedingungen betroffen werden.

Die Windenergieanlagen liefern Strom an den örtlichen Netzbetreiber. Sollte es aus technischen Gründen zu Problemen und Verzögerungen beim Netzdurchfluss kommen, würde dies zu verminderten Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft und damit zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen. Störungen und Ausfälle im Stromversorgungsnetz, die nicht in der Verantwortung des Netzbetreibers liegen und nicht von einer Versicherung abgedeckt sind, können ebenso zu verminderten Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft führen.

Es besteht das Risiko, dass die Anlagen durch Einspeisemanagement reduzierte Erträge erwirtschaften bzw. sogar ganz vom Netz genommen werden. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass der Betrieb von Windenergieanlagen aufgrund des Schutzes von bedrohten Tierarten eingeschränkt oder gänzlich untersagt wird. Ferner besteht das Risiko, dass die Windenergieanlagen aufgrund von Lärmschutzbestimmungen gedrosselt oder zeitweise abgeschaltet werden müssen. Darüber hinaus kann es zu Abschaltungen bei Vereisungen kommen. Ferner kann es durch die Beeinträchtigungen benachbarter Windenergieanlagen durch Verschattung zur Notwendigkeit von Abschaltungen kommen.

Für den Betrieb der Windenergieanlagen ist der Abschluss langfristiger Wartungsverträge vorgesehen. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Wartungsgesellschaft ausfällt und Ersatz nur unter Verzögerungen oder nur zu höheren Kosten beschafft werden kann. Ebenfalls können Arbeiten notwendig werden, die durch den Wartungsvertrag nicht abgedeckt sind oder die länger als geplant dauern. Schäden können durch Vandalismus oder Naturgewalten eintreten. Die hierfür abgeschlossenen Versicherungen könnten diese Schäden nicht abdecken. Des Weiteren besteht das Risiko, dass durch mehrfach auftretende Schäden die Versicherungsprämien steigen oder der Versicherungsschutz gekündigt wird. Im Ausnahmefall kann es notwendig werden, die Anlagen vorzeitig außer Betrieb zu nehmen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage nebst Agio führen.

Eingriffe in den laufenden Geschäftsbetrieb der Anlagen im Sinne von behördlich angeordneten Einschränkungen des Betriebes können nicht ausgeschlossen werden. Sie würden zu Mindereinnahmen der Beteiligungsgesellschaft und damit zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen. Es ist ferner möglich, dass sich die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen für die Beteiligungsgesellschaft in Deutschland verzögert oder ganz verweigert bzw. bereits erteilte Genehmigungen entzogen werden.

Sämtliche vorstehende Risiken können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.

V. Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 die folgenden Vergütungen gezahlt:

Die reconcept consulting GmbH erhielt als laufende Vergütung im Rahmen der Vertriebsvereinbarung eine variable Vergütung in Höhe von TEUR 23.

Für die Tätigkeit als persönlich haftender Gesellschafter erhielt die Komplementärin reconcept Capital 02 GmbH eine feste Haftungsvergütung in Höhe von TEUR 13.

Die reconcept Treuhand GmbH erhielt eine variable Vergütung in Höhe von TEUR 42 für die Übernahme von Treuhanddienstleistungen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden von der Gesellschaft keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

 

Hamburg, 15. Juni 2022

reconcept 02 Capital GmbH

reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co.KG

Karsten Reetz, Geschäftsführer

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