Auch hier ist die Bilanz schon wieder 2 Jahre alt. Gerade wenn man eine solche schlechte Blanz abliefert, sollte man dann die nächste Bilanz sehr zeitnah im Unternehmensregister hinterlegen um dem Anleger zu zeigen das es „aufwärts“ geht bei der von ihm gezeichneten Kapitalanlagereconcept Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG. Diese hier hinterlegte Bilanz zumindest schafft wenig Anreiz für Anleger in Projekte von Karsten reetz zu investieren. Intarnsparenz und schlechte Bilanzen sind nicht der Stoff aus dem die Träume der Anleger sind.
sidnHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz zum 31. Dezember 2014Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014
Anhang für das Geschäftsjahr 2014I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt worden. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Emittentin nach dem Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG). Die Gesellschaft wurde am 13.2.2012 gegründet. Die Anzeige über die Bekanntmachung wurde am 16.4.2012 im Sinne des § 9 Nr. 2 VerkProspG veröffentlicht. Für den Nachtrag Nr. 1 vom 2.8.2012 erfolgte am 3.8.2012 eine Hinweisbekanntmachung. Das öffentliche Angebot begann am 17.4.2012 und die Schließung des Zeichnungsangebotes erfolgte am 27.6.2013. Die Gesellschaft hat somit nach § 32 Abs. 3 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) für die Rechnungslegung zum 31.12.2014 die §§ 23 bis 26 VermAnlG anzuwenden. Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a HGB. Die Gesellschaft unterschreitet darüber hinaus die Größenmerkmale des § 267a Abs. 1 HGB und gilt damit als Kleinstpersonenhandelsgesellschaft. Die Gesellschaft macht teilweise von den Erleichterungsvorschriften für kleine Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB hinsichtlich des Anhangs Gebrauch. Die Erleichterungsvorschriften für Kleinstpersonenhandelsgesellschaften (§ 267a Abs. 1 HGB) gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB wurden nicht in Anspruch genommen. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeAktiva Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei Anteilen an Personenhandelsgesellschaften werden Kapitalrückzahlungen wie beispielsweise Liquiditätsausschüttungen als ergebnisneutrale Minderungen des Beteiligungswerts behandelt. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert. Passiva Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2014 wird gesondert im Anlagenspiegel dargestellt. Eigenkapital Die Pflichteinlagen der Kommanditisten betragen € 9.102.000,00. Die zum Stichtag in das Handelsregister eingetragenen Haftsummen der Kommanditisten betragen € 910.200,00 (10 % der Pflichteinlagen). Der im Vorjahr als Bilanzverlust ausgewiesene Verlustvortrag zum 31.12.2013 wurde im Berichtsjahr entsprechend der Regelungen des Gesellschaftsvertrags im Gewinn- und Verlustkonto ausgewiesen. Der Bestand des Gewinn- und Verlustkontos setzt sich aus dem Verlustvortrag zum 31.12.2013 sowie dem Jahresfehlbetrag 2014 zusammen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Sonstige AngabenPersönlich haftende Gesellschafterin/Vertretung Persönlich haftende Gesellschafterin ist die reconcept Capital GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von € 25.000,00. Geschäftsführer der Komplementärin sind:
Anteilsbesitz
Hamburg, 31. Juli 2015 Carsten Diettrich, Geschäftsführer Karsten Reetz, Geschäftsführer Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014der reconcept Windenergie Deutschland GmbH & Co KG, Hamburg1. Grundlagen des Unternehmens1.1 Unternehmen Die reconcept Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) ist Emittentin der geschlossenen Vermögensanlage „RE02 Windenergie Deutschland“, die ursprünglich als so genannter Blindpool, d. h. ohne eindeutig bestimmte Anlageobjekte, ausgestaltet war, später aber mit Anteilskauf- und Abtretungsverträgen für zwei Projekt- bzw. Betreibergesellschaften die Investitionsobjekte entsprechend konkretisiert hat. Über diese Betreibergesellschaften hat die Gesellschaft ein Portfolio an Windenergieanlagen in Deutschland erworben, um über die Stromeinnahmen Beteiligungserträge zu erzielen. Der Vertrieb des Beteiligungsangebotes begann am 17. April 2012 und ist mit einem eingeworbenen Eigenkapital von TEUR 9.100 zuzüglich Agio i.H.v. TEUR 273 am 27. Juni 2013 geschlossen worden (Zeichnungsphase). Darüber hinaus halten die Gründungskommanditisten, die reconcept GmbH und die reconcept Treuhand GmbH je einen eigenen Kommanditanteil in Höhe von TEUR 1. Das Beteiligungsangebot richtete sich an deutsche, im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger, die bereit sind, als unternehmerisch Beteiligte am Ergebnis der Gesellschaft zu partizipieren. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 10.000. Seit dem 28. Februar 2013 ist das Beteiligungsangebot „RE02 Windenergie Deutschland“ durch den Erwerb von Anteilen an zwei Projektgesellschaften voll investiert. Der erste Anteilskauf- und Abtretungsvertrag über 100% der Kommanditanteile an der ABO Wind WP Niederlehme GmbH & Co. KG (nachfolgend „Windpark Niederlehme“ genannt), Heidesheim, wurde am 10. September 2012 abgeschlossen, der zweite Anteilskauf- und Abtretungsvertrag über 100% der Kommanditanteile an der Gewi Windpark GmbH & 8. Beteiligungs-KG (nachfolgend „Windpark Teutleben“ genannt), Husum, am 28. Februar 2013. Rund 40 km südlich von Berlin wurde am 20./21. Dezember 2012 der Windpark Niederlehme durch die ABO Wind WP Niederlehme GmbH & Co. KG in Brandenburg mit zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V90 mit jeweils 2 MW Leistung in Betrieb genommen. Generalunternehmer war die ABO Wind AG aus Wiesbaden. Die zweite Investition, der Windpark Teutleben, ist im westlichen Thüringen mit fünf Anlagen des Typs Vestas V112 von jeweils 3 MW Leistung entstanden. Projektentwickler dieses Windparks ist die in Husum ansässige GEWI Planungs- und Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Der Windpark wurde durch die Gewi Windpark GmbH & 8. Beteiligungs-KG am 7. August 2013 in Betrieb genommen. 1.2 Einflussfaktoren auf das Geschäft Die Ertragslage der Gesellschaft wird in erster Linie durch Beteiligungserträge aus den beiden Betreibergesellschaften und der damit verbundenen Stromproduktion bestimmt und diese wiederum durch das Windaufkommen an den Standorten Niederlehme und Teutleben. Dabei wird Windenergie in elektrische Energie umgewandelt. Das Windaufkommen ist eine nicht beeinflussbare Naturgewalt und unterliegt Schwankungen, sowohl im unterjährigen Verlauf als auch im mehrjährigen Vergleich. Auf Basis von Prognosen des Windaufkommens für die Zukunft an den Standorten ergibt sich die durchschnittliche Ertragserwartung der Windparks. Dabei wird unter Berücksichtigung von unterschiedlichsten Eingangsdaten wie meteorologische Wetteraufzeichnungen, Topografie, Leistungskennlinie der Windenergieanlagen u.v.m. eine möglichst exakte Prognose der zukünftigen Ertragserwartung berechnet. Weitere Einflussfaktoren auf das Geschäft sind insbesondere die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Investition und Betrieb von Windenergieanlagen in Deutschland. Von besonderer Bedeutung sind dabei sämtliche Faktoren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Stromerzeugung und dem Verkauf von Strom stehen, wie z.B. Stromeinspeisegesetze und andere Fördermechanismen sowie Strom- und Netzinfrastruktur. Die beschriebenen Faktoren haben unmittelbaren Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gemäß Angaben des europäischen Windenergieverbandes European Wind Energy Association (EWEA) wurden in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in 2014 11,79 GW an Windkraftkapazitäten zugebaut und damit um 3,8 % mehr als im Vorjahr. Die Windkraft nimmt mit rd. 44% den größten Anteil der gesamten in 2014 neu errichteten Kraftwerkskapazitäten in der EU ein. In 2014 entfallen 79,1 % (21,3 GW) der insgesamt zugebauten Kapazitäten (27,0 GW) auf regenerative Energien. Laut EWEA sind Ende 2014 128,8 GW an Windkraftkapazitäten in der EU errichtet, die in einem normalen Windjahr 284 TWh Strom produzieren und damit 10,2 % des europäischen Energiebedarfs decken. Die EWEA-Studie beschreibt in ihrer „Wind in Power: 2014 European Statistics“, dass Deutschland nach wie vor der größte Windmarkt Europas mit einer installierten Leistung von rd. 39,2 GW Ende 2014 ist und laut dem BWE Bundesverband WindEnergie e.V. wurden rd. 4.750 MW Windenergieleistung in 2014 neu installiert. Insgesamt sind deutschlandweit rd. 24.870 Windenergieanlagen aufgestellt. 2.2 Geschäftsverlauf Die Vermögensanlagengesellschaft reconcept Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG hält 100% der Anteile an der ABO Wind WP Niederlehme GmbH & Co. KG und der Gewi Windpark GmbH & Co. 8. Beteiligungs-KG. Aus der Beteiligung an der ABO Wind WP Niederlehme GmbH & Co. KG erhielt die Gesellschaft am 16. Juli 2014 TEUR 150 als Auszahlung aus Liquiditätsüberschüssen. Des Weiteren erhielt die Gesellschaft aus der Beteiligung an der Gewi Windpark GmbH & Co. 8. Beteiligungs-KG am 10. Juli 2014 TEUR 220 als Auszahlung aus Liquiditätsüberschüssen. Der aufgrund der verlängerten Platzierungsphase vorgesehene Frühzeichnerbonus für 2013 wurde prognosegemäß i.H.v. 7 % p. a. Mitte 2014 ausgezahlt. Die darüber hinaus zur Verfügung stehende Liquidität wurde aus kaufmännischer Vorsicht nicht ausgezahlt. Des Weiteren fand eine Novellierung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes 2012 (EEG 2012) statt. Ab dem 1. August 2014 gilt das EEG 2014. Aufgrund des Bestandschutzes hinsichtlich des Tarifes für bereits in Betrieb genommene Windenergieanlagen ändert sich für beide Windparks der bestehende EEG-Tarif nicht. Dennoch sind Veränderungen im Hinblick auf die Abrechnung und Direktvermarktung vorgenommen worden, die von der Geschäftsführung geprüft wurden. Nach Einschätzung der Geschäftsführung werden sich die neuen Vorgaben insgesamt neutral auf die Vermögensanlagengesellschaft auswirken, da die Vergütung des durch die Betreibergesellschaften produzierten Stroms, letztendlich in unveränderter Höhe erhalten bleibt. Die Stromerträge der beiden Tochtergesellschaften erreichten 2014 noch nicht die geplanten Werte, da sich 2014 als unterdurchschnittliches Windjahr erwiesen hat. Die Anlagenverfügbarkeit und die relative Windausbeute der Anlagen lag jedoch windindexbereinigt über den Ergebnissen. Es wird erwartet, dass sich die Windausbeute und damit der Stromertrag auf dem Pfad der langjährigen Windausbeute bewegt, die sich über einen Zeitraum von zwanzig Jahren entwickeln. Die bisherigen Ergebnisse des Jahres 2015 der beiden Tochtergesellschaften deuten in diese Richtung. 2.3 Lage der Gesellschaft 2.3.1 Vermögenslage Das Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus den Beteiligungen an den Betreibergesellschaften ABO Wind WP Niederlehme GmbH & Co. KG (TEUR 1.355) und Gewi Windpark GmbH & Co. 8. Beteiligungs-KG (TEUR 5.729). Das Umlaufvermögen enthält zum Bilanzstichtag hauptsächlich liquide Mittel (TEUR 213). 2.3.2 Finanzlage Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2014 über ein Kommanditkapital von insgesamt TEUR 9.102 sowie über eine Kapitalrücklage (Agio) von TEUR 273. Abzüglich des Bilanzverlustes i.H.v. TEUR -1.841 sowie der Entnahmen i.H.v. TEUR -251 beträgt das Eigenkapital zum 31. Dezember 2014 somit TEUR 7.282. Zum Bilanzstichtag stehen der Gesellschaft liquide Mittel i.H.v. TEUR 213 zur Verfügung. 2.3.3 Ertragslage Im Berichtsjahr betrug der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag TEUR 36. Erträge aus Beteiligungen an den Betreibergesellschaften und sonstige Erträge wurden nicht erwirtschaftet. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen TEUR 25 und die vermögensanlagenspezifischen Aufwendungen TEUR 11. Dennoch konnte die Gesellschaft aufgrund der positiven Liquiditätslage der Betreibergesellschaften Entnahmen i.H.v. insgesamt TEUR 370 tätigen. 3. Prognose, Chancen- und RisikoberichtIm Folgenden wird die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung von Chancen und Risiken erläutert. Prognosebericht Aufgrund der Novellierung des EEG 2012 (EEG 2014) welches ab August 2014 in Kraft getreten ist, führte der Gesetzgeber u.a. Änderungen des Vergütungsanspruches sowie der Anforderungen und der Berechnung bzw. Darstellung der Vergütungssätze ein. Von besonderer Bedeutung für beide Windparks sind die Übergangsvorschriften. Grundsätzlich ist vom Gesetzgeber die Nutzung der Direktvermarktung für Anlagenbetreiber erwünscht. Aufgrund der Inbetriebnahme des Windparks Niederlehme in 2012 und des Windparks Teutleben in 2013 bleibt der ursprüngliche Vergütungsanspruch erhalten. Die Berechnung bzw. Darstellung der Gesamtvergütung wurde im Rahmen der Novellierung verändert. Zuvor hat der Anlagenbetreiber einen Vergütungsanspruch gemäß EEG 2012 erhalten. Ebenfalls konnte er die Anlagen in die Direktvermarktung überführen und dadurch einen zusätzlichen Vergütungsanspruch, den sogenannten Direktvermarktungsbonus gemäß der Managementprämienverordnung (MaPrV) erhalten. Dabei teilten sich der Anlagenbetreiber und der Direktvermarkter die Managementprämie untereinander, sodass der Direktvermarkter dem Anlagenbetreiber einen Bonus (Direktvermarktungsbonus) als zusätzliche Vergütung zur EEG-Vergütung gutschrieb. Nach der Novellierung wird der Vergütungsanspruch inkl. Managementprämie bzw. Vergütung für Direktvermarktung direkt im EEG 2014 geregelt. Dabei erhöht sich aufgrund der Übergangsregelungen der reine EEG-Vergütungsanspruch für 2014 um 0,60 Cent pro Kilowatt und für 2015 um weitere 0,60 Cent pro Kilowatt. Von dieser Gesamtvergütung wird anschließend der Anteil des Direktvermarkters für seine Dienstleistung im Rahmen der Direktvermarktung als Kostenposition abgezogen. Im Endeffekt bleibt die Vergütung inkl. Direktvermarktungsbonus bzw. nunmehr Kosten für Direktvermarktung auch nach der Novellierung für die beiden Windparks unverändert, da bei der Anpassung der Direktvermarktungsverträge geringere Kosten für die Direktvermarktung verhandelt werden konnten. Die Veränderung der Stromabrechnung des Direktvermarkters wurde gemäß der neuen Anforderungen zum August 2014 angepasst. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Jahr 2014 um ein sehr unterdurchschnittliches Windjahr handelte, werden für 2015 leicht höhere Umsatzerlöse der Betreibergesellschaften erwartet. Für 2015 werden leicht steigende Entnahmen bzw. Auszahlungen aus den Betreibergesellschaftern für die Gesellschaft erwartet. Risikobericht Obwohl die vom Gesetzgeber umgesetzte Novellierung des EEG 2012 zum nun gültigen EEG 2014 kein maßgebliches Risiko birgt, können sich jedoch zukünftig Änderungen ergeben. Grundsätzlich können sich mittel- und langfristig Rahmenbedingungen ändern wodurch ein Risiko besteht. Negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis kann sich ein geringeres als prognostiziertes Windaufkommen an den Standorten Niederlehme und Teutleben auswirken. In der Folge könnten voraussichtlich geringere Entnahmen bzw. Auszahlungen an die Gesellschaft getätigt werden. Bestandsgefährdende Risiken bestehen nicht. Chancenbericht Die Identifikation und Wahrnehmung von Chancen obliegt dem operativen Management. Diese werden in regelmäßigen Abständen mit der Geschäftsführung diskutiert. Aufgrund der engen Vorgaben aus dem Gesellschaftsvertrag, ist die Strategie definiert. Chancen können sich hier im Wesentlichen durch Veränderungen von Faktoren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Stromerzeugung und dem Verkauf von Strom stehen, ergeben. Höhere Einspeisevergütungen oder steigende Strompreise können sich positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft auswirken. Des Weiteren wirkt sich ein stärkeres Windaufkommen als prognostiziert unmittelbar auf das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft aus. 4. Angaben nach § 24 Abs. 1 VermAnlGIm Geschäftsjahr 2014 wurde eine feste Vergütung an die reconcept Treuhand GmbH in Höhe von EUR 11.268,96 gezahlt. Daneben ist eine Haftungsvergütung an die Komplementärin reconcept Capital GmbH in Höhe von EUR 2.500,00 gezahlt worden. Bei der Tochtergesellschaft Gewi Windpark & Co. 8. Beteiligungs-KG, Husum, wurde eine feste Vergütung in Höhe von EUR 18.207,00 an die reconcept Treuhand GmbH und eine Haftungsvergütung an die Komplementärin reconcept Capital GmbH in Höhe von EUR 2.500,00 geleistet. Bei der Tochtergesellschaft ABO Wind WP Niederlehme GmbH & Co. KG, Heidesheim, beläuft sich die Haftungsvergütung an die Komplementärin reconcept Capital GmbH auf EUR 2.500,00 und die an die reconcept Treuhand GmbH gezahlte Vergütung auf EUR 4.605,30. Die Gesamtvergütungen betragen damit EUR 7.500,00 an die reconcept Capital GmbH und EUR 34.081,26 an die reconcept Treuhand GmbH. 5. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne des § 289 Abs. 2 HGB, die Auswirkungen auf die Lage der Gesellschaft haben können, sind nach dem Abschluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Hamburg, 31. Juli 2015 reconcept Capital GmbH Karsten Reetz Carsten Diettrich Entwicklung/Stand der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2014gemäß § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages vom 19. März 2012
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde am 30. September 2015 festgestellt. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der reconcept Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und den ergänzenden Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hamburg, den 30. September 2015 MDS MÖHRLE GmbH Kampmeyer, Wirtschaftsprüfer Voige, Wirtschaftsprüfer |
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