Red Cave AG: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen
Die BaFin hat am 21. September 2020 das öffentliche Angebot der Red Cave AG von Miteigentumsanteilen an einer zur Vermietung vorgesehenen mobilen Erdölförderanlage, so genanntes Red Cave Projekt, wegen Verstoßes gegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.
Daher darf die Red Cave AG keine Miteigentumsanteile an einer zur Vermietung vorgesehenen mobilen Erdölförderanlage, so genanntes Red Cave Projekt, zum Erwerb in Deutschland anbieten.
Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.
Das Unternehmen rechnen wir dem Umfeld der Pro Service AG, die wir aus dem Goldgeschäft kennen, zu.
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