Red Ocean Invest AG
Bonn
Dritte Bekanntmachung gemäß § 64 Aktiengesetz
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 19.11.2021 haben wir unsere Aktionäre aufgefordert, die noch restlichen 50% der Bareinlagen auf die von ihnen gezeichneten Stückaktien in Höhe von jeweils 1,00 EUR für eine auf den Namen lautende Stückaktie bis spätestens zum 22.12.2021 durch Überweisung folgendes Konto der Gesellschaft: BE40 9671 6746 0863 (IBAN), TRWIBEB1 (BIC) zu zahlen. Die Aktionäre, auf deren Namen die Aktien 25.001-50.000 lauten, sind dieser Aufforderung bisher nicht nachgekommen. Diese Aktionäre fordern wir daher hiermit nochmals auf, die säumige Bareinlage in der genannten Höhe auf das vorgesehene Konto der Gesellschaft zu zahlen. Diesen Aktionären wird hierzu eine Nachfrist
bis zum 15.04.2022
gesetzt.
Aktionäre, die dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden ihrer Aktien und der von ihnen geleisteten Einzahlung für verlustig erklärt werden.
Bonn, den 15.03.2022
Der Vorstand
Kommentar hinterlassen